Newsletter Asyl 1/2017

Newsletter der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen

Geschätze Leserinnen und Leser
Wir freuen uns, Ihnen die erste Ausgabe des Newsletter Asyl zu präsentieren. Mit dem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Ereignisse und Themen im Asyl- und Flüchtlingswesen, geben Ihnen einen Überblick über die Migrationslage in Europa, der Schweiz und die Situation im Kanton Luzern und weisen Sie auf interessane Veranstaltungen oder Publikationen zur Thematik hin.

Aus der Dienststelle

Neuer Webauftritt
Auf unserer neuen Website w w w. daf. lu. ch finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Asyl sowie detaillierte Angaben zu den verschiedenen Abteilungen der DAF.

Freiwilligenarbeit
Seit die Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit besteht, haben sich bereits viele interessierte Personen gemeldet, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Die Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit engagiert sich stark in der Förderung der Freiwilligenarbeit in den Gemeinden. Für die Integration der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ist es zielführender, den direkten Kontakt zu Freiwilligen vor Ort zu pflegen. Marianne Bachmann, Leiterin der Koordinationsstelle, hat deshalb schon diverse Gemeinden besucht und sich vor Ort mit den bestehenden Freiwilligengruppen ausgetauscht. Ziel der Koordinationsstelle ist es, eng mit diesen Freiwilligengruppen zu arbeiten, sie bestmöglich zu unterstützen und auch den Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen in den Gemeinden zu fördern.
Interessierte Personen können sich bei Fragen oder Anliegen gerne an die Koordinationsstelle wenden (041 228 39 89; freiwillige.daf@lu.ch).

Wohnbegleitung
Die Abteilung Wohnbegleitung befindet sich neu an der Brünigstrasse 25 in Luzern. Die neue Telefonnummer der Zentrale lautet 041 469 41 89. Die Zentrale ist von Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 17.00 Uhr erreichbar. Auf der Website der DAF ist bei der Abteilung neu eine Karte mit der Rayonaufteilung aufgeschaltet mit den für die verschiedenen Gemeinden zuständigen Wohnbegleiterinnen und Wohnbegleiter.

Sozialdienst
Die Abteilung Sozialdienst befindet sich ebenfalls an der Brünigstrasse 25 in Luzern. Aufgrund einer Fehlinformation hatte die Dienststelle eine falsche Telefonnummer kommuniziert. Die richtige Nummer der Zentrale lautet 041 469 41 41. Wir entschuldigen uns für das Missverständnis. Die Öffnungszeiten des Sozialdienstes sind von Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr (telefonisch bis 12 Uhr) sowie von 13.30 Uhr bis 16.45 Uhr (telefonisch bis 17 Uhr).

Aktuelle Lage

Europa
2016 landeten insgesamt 181'450 Flüchtlinge in Italien an, so viele wie nie zuvor. Die italienischen Behörden sind zusehends überfordert: Die Unterkünfte sind überfüllt und die Gerichte können die schiere Zahl an Einsprachen bei negativen Entscheiden kaum mehr bewältigen. Die EU-Innenminister hatten zur Entlastung Italiens und auch Griechenlands 2015 entschieden, 160'000 Flüchtlinge aus diesen beiden Ländern auf die übrigen EU-Staaten zu verteilen. Die Umverteilung wurde jedoch kaum umgesetzt, nur knapp 10'000 Personen wurden bisher durch die EU-Partner übernommen. Dies hat vor allem mit der Weigerung osteuropäischer EU-Staaten zur Aufnahme von Flüchtlingen zu tun. Seit dem Sommer 2016 laufen Partnerschaften mit Mali, Niger, Nigeria, Senegal und Äthiopien, um die illegale Migration und ihre eigentlichen Ursachen zu bekämpfen. Die EU bietet diesen Ländern Entwicklungshilfe an im Gegenzug für Migrationskontrolle.

Schweiz
Die Abnahme der Anzahl Anladungen von Flüchtlingen in Italien wirkt sich auch auf die Zahl der neuen Asylgesuche in der Schweiz aus. Es wurden deutlich weniger Asylgesuche gestellt als in den Monaten zuvor. Insgesamt stellten 2016 27'202 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz, das sind 31.2% weniger als im Vorjahr und 25% weniger als vom SEM prognostiziert. Zwar besteht ein Weiterwanderungspotenzial von Flüchtlingen Richtung Norden, doch durch die konsequente Anwendung von Dublin dürften solche Bewegungen rasch zu stoppen sein. Bereits jetzt schon konnte die Schweiz die Mehrheit der in unserem Land aufgegriffenen Flüchtlinge aufgrund des Dublin-Abkommens nach Italien rücküberstellen.Für 2017 geht das SEM von 24'500 Asylgesuchen aus (+/- 2'500). Ein plötzlicher starker Anstieg kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, z.B. wenn das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei aufgelöst und die Migrationsroute über den Balkan wieder geöffnet würde oder wenn Italien aufgrund der hohen Belastung nicht mehr konsequent registrieren kann.

Luzern
Per 31.12.2016 lebten im Kanton Luzern 1'739 Asylsuchende sowie 2'603 anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Der Kanton verfügt derzeit über 955 Plätze in Asylzentren an 11 Standorten. Weitere 200 Plätze bestehen als Reserve in den Zivilschutzanlagen Horw und Schötz. Weil der Kanton mittlerweile über genügend Plätze zur Unterbringung in den eigenen Asylzentren verfügt und die Zahl an Neuzuweisungen stetig sank, hob die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen per Ende Dezember 2016 die Gemeindeverteilung auf. Sie behält sich aber vor, die Gemeindeverteilung bei einem raschen Anstieg an Neuzuweisungen wieder auszulösen. Da der Kanton sehr viel besser aufgestellt ist als vor einem Jahr, ist die Wahrscheinlichkeit dafür aber eher tief.

Hintergrundwissen Asyl

Asylsuchende, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene: Was sind die Unterschiede?
Asylsuchende (Ausweis N) sind Personen, die in der Schweiz ein Gesuch um Asyl gestellt haben und auf einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration warten. Kommt das SEM zum Schluss, dass eine asylsuchende Person an Leib und Leben bedroht ist und liegen keine Gründe für den Asylausschluss vor, wird diese Person als Flüchtling anerkannt und erhält eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Vorläufig Aufgenommene sind Personen, deren Asylgesuch nicht gutgeheissen wurden und die dementsprechend weggewiesen werden müssten. Weil ihre Wegweisung aber nicht möglich, nicht zulässig oder zumutbar ist, erhalten sie eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F).

Berufliche Integration

Arbeit statt Sozialhilfe
Die Kantone erhalten vom Bund pro anerkannten Flüchtling und vorläufig Aufgenommenen eine Pauschale von CHF 6'000.00 für Integrationsmassnahmen, namentlich für die Sprachförderung und berufliche Integration. Die Kantone wenden jedoch jedes Jahr ein mehrfaches dieses Betrages für diese Gruppe auf. Misslingt die berufliche Integration und müssen diese Personen Sozialhilfe beziehen, so fallen die Kosten zu Lasten der Kantone und später der Gemeinden.
 
Auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS zeigt sich besorgt über die hohe Zahl an anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen , welche arbeitslos sind und nach Ablauf der Finanzierungszuständigkeit des Bundes durch die kantonale und kommunale Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Sie unterbreitet mit dem Papier«Arbeit statt Sozialhilfe» Vorschläge für eine rasche und nachhaltige Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Die SKOS schlägt verschiedene Massnahmen vor, wie z.B. raschere Asylentscheide, um so auch die Arbeitsintegrationsprozesse so früh wie möglich anzustossen, Berufseinstiegskurse, die intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie den Abbau von administrativen Hürden.

Veranstaltungen und Publikationen

Flüchtlinge einstellen - Informationen für Unternehmen
Flüchtlinge stellen ein grosses Potenzial an Arbeitskräften dar. Ihre Integration in den Arbeitsmarkt ist daher volkswirtschaftlich sinnvoll, denn mit einer entsprechenden Ausbildung können sie dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Kanton Luzern unterstützt zusammen mit dem Gewerbeverband Luzern und der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz Unternehmen, die bereit sind, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es wurde deshalb der Flyer Flüchtlinge einstellen - Informationen für Unternehmen erarbeitet. Dort finden Unternehmen Informationen über den Zugang von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zum Arbeitsmarkt sowie eine Auflistung von Möglichkeiten, diese Personen beruflich zu integrieren.

Tag der offenen Tür Asylzentrum Geuensee
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, am Tag der offenen Tür am 11. Februar 2017 von 13 Uhr bis 17 Uhr den Betrieb einer kantonalen Asylunterkunft aus der Nähe zu erleben. Bei diesem Anlass haben interessierte Personen die Möglichkeit, mit Asylsuchenden ins Gespräch zu kommen und sich von Mitarbeitenden der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen über den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner informieren zu lassen. Für das leibliche Wohl sorgen die Asylsuchenden mit Spezialitäten aus ihren Heimatländern.

Grundregeln für das Zusammenleben
Der Flyer Grundregeln für das Zusammenleben enthält 20 Piktogramme mit kurzen Begleittexten zu Grundregeln für das Zusammenleben in der Schweiz. Thematisiert werden unter anderem der Rechtsstaat, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Rechte der Kinder und Regeln im öffentlichen Leben. Der Flyer wird in allen Asylzentren des Kantons an die Bewohnerinnen und Bewohner verteilt und erklärt.

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern