Newsletter Asyl 2/2017

Inhalt

Newsletter der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Aus der Dienststelle
Aktuelle Lage
Hintergrundwissen Asyl
Beschäftigungsprogramme im Asylbereich
Einblicke
Veranstaltungen

Newsletter der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen

Geschätzte Leserinnen und Leser
Wir freuen uns, Ihnen die 2. Ausgabe des Newsletters Asyl zu präsentieren. Mit dem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Ereignisse und Themen im Asyl- und Flüchtlingsbereich, geben Ihnen einen Überblick über die Migrationslage in Europa, der Schweiz sowie die Situation im Kanton Luzern und weisen Sie auf interessante Veranstaltungen oder Publikationen hin.

Aus der Dienststelle

1. Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik
Am 23. März 2017 fand der Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik statt. Er schliesst an die Asylkonferenz der vergangenen Jahre an und soll den Austausch zwischen Kanton und Gemeinden fördern. Der Fokus des Anlasses lag auf der beruflichen Integration von Flüchtlingen (FL) und vorläufig Aufgenommenen (VA). Deren Erwerbsquote liegt im Kanton Luzern bei 30.6% (FL) bzw. 33.3% (VA), d.h. nur jeder dritte FL oder VA geht einer Arbeit nach. Bei einer Sozialhilfequote von fast 64% besteht dringender Handlungsbedarf. Ein Jahr Sozialhilfe kostet pro Person ca. 25'000 Franken. Aufgerechnet ergibt sich hier eine enorme Summe, die das Gemeinwesen belastet. Umso wichtiger erachtet es der Kanton, in Integrationsmassnahmen zur Förderung der beruflichen Integration zu investieren. Verschiedene Dienststellen des Kantons sind involviert in diese Aufgabe und stimmen ihre Massnahmen und Angebote aufeinander ab, so z.B. die Dienststellen Volksschulbildung (DVS), Soziales und Gesellschaft (DISG), Berufs- und Weiterbildung (DBW), Wirtschaft und Arbeit (wira) sowie Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF). Der Kanton hat dadurch ein engmaschiges Netz geschaffen, welches die Mehrheit der FL/VA auffängt und in geeignete Angebote überführt. Grundsätzlich gilt, dass Personen unter 21 Jahren in ihrer Berufsbildungsfähigkeit gefördert werden, während bei Personen über 21 Jahren die Arbeitsmarktfähigkeit aufgebaut werden soll.
 
Was macht die DAF zur Förderung der beruflichen Integration?
Zum gesetzlichen Auftrag der DAF gehört die Sicherstellung der persönlichen und wirtschaflichen Sozialhilfe für FL/VA. Leistungen zur beruflichen Integration von Personen im Alter von 21 - 46 Jahren erbringt das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) Zentralschweiz im Rahmen eines Leistungsauftrags.
 
Jugendliche in der nachobligatorischen Schulzeit, die noch nicht soweit sind für die Vermittlung in die Berufsbildung, besuchen den Kurs Sprachförderung und Jobtraining der Caritas Luzern oder eines der Brückenangebote der DBW.
 
Die DAF erbringt auch Integrationsvorleistungen für Asylsuchende. Es handelt sich dabei um die Deutschkurse, die für Asylsuchende obligatorisch sind und in den Asylzentren angeboten werden, sowie die gemeinnützigen Beschäftigungsprogramme, welche die Abteilung Integrationsmassnahmen organisiert und betreut. 2016 besuchten 800 Asylsuchende die obligatorischen Deutschkurse der DAF und 450 - 500 Asylsuchende waren wöchentlich im Rahmen der Beschäftigungsprogramme im Einsatz.
 
Die Grafik der DISG zeigt auf, welche kantonalen Dienststellen in der beruflichen Integration aktiv sind. Grün, grau und blau eingefärbte Bereiche sind Angebote der Regelstrukturen, rot und violett gefärbte Bereiche Angebote der spezifischen Integration. Aus der Grafik wird ersichtlich, dass je früher jemand in die Schweiz einreist, desto eher erfolgt die Integration mittels Regelstrukturen.
 

Asylzentrum Grosshof für minderjährige Unbegleitete (MNA)
In November nimmt das Asylzentrum Grosshof den Betrieb auf. Es wird als neue Unterkunft für minderjährige unbegleitete Asylsuchende und Flüchtlinge (MNA: Mineurs Non Accompagnés) dienen und somit das Zentrum Pilatusblick ablösen. Dieses schliesst planmässig Ende November. Das Asylzentrum Grosshof verfügt über 120 Plätze. Somit kann künftig die Mehrheit der MNA in einer Unterkunft untergebracht und entsprechend betreut werden. Die Kinder und Jugendlichen leben in Wohngruppen, die geschlechter- und altersspezifisch zusammengesetzt sind und werden je nach Alter mehr oder weniger intensiv betreut. Zentral sind auch die altersspezifischen Tagesstrukturen des Zentrums: Jüngere Kinder besuchen die zentrumsinterne Schule, während die älteren Jugendlichen im obligatorischen Schulalter das Schulangebot Asyl der Dienststelle Volksschulbildung im Schulhaus Schädrüti in Luzern besuchen. Jugendliche nach dem obligatorischen Schulalter absolvieren entweder eine Berufsbildung oder besuchen den Kurs Sprachförderung und Jobtraining der Caritas Luzern. Alle Kinder und Jugendlichen müssen sich am Haushalt beteiligen (Ämtli) und es werden geführte oder individuelle Freizeitaktivitäten organisiert.
 

Asylzentrum Fischbach wird Minimalzentrum
Im Mai nimmt das Asylzentrum in Fischbach den Betrieb auf. Das ehemalige Altersheim wird als Minimalzentrum betrieben und bietet 35 Asylsuchenden Platz, die keine intensive Betreuung benötigen, d.h. dort werden Asylsuchende platziert, die aufgrund von Zuverlässigkeit, Lebensreife und Selbstständigkeit positiv auffallen. Die unmittelbare Nachbarschaft sowie die Gesamtbevölkerung der Gemeinden Fischbach und Zell wurden an Informationsanlässen über den Zentrumsbetrieb und das Asylwesen informiert. Am öffentlichen Informationsanlass für die Gesatmbevölkerung nahmen rund 180 Personen teil. Die Anwesenden wollten überwiegend Näheres über die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner erfahren, inwiefern diese in gemeinnützige Beschäftigungseinsätze eingebunden werden und an wen sie sich allenfalls bei Problemen wenden können.
 

Asylunterkunft Beromünster schliesst Ende April
Die Asylunterkunft in Beromünster wird Ende April geschlossen. Gründe dafür sind die rückläufige Zahl von Asylgesuchen und die ausreichend vorhandenen Plätze in den oberirdischen Asylzentren des Kantons.

Aktuelle Lage

Europa
Am Osterwochenende wurden mehr als 10'000 Menschen auf hoher See aufgegriffen. Insgesamt landeten damit seit Jahresbeginn mehr als 35'000 Personen in Italien an. Grund für die vielen Überfahrten ist das derzeit günstige Wetter, nachdem eine längere Schlechtwetterphase Überfahrten im grossen Stil verunmöglichte. Da über 90% der in Italien anlandenden Flüchtlinge von Libyen aus in See stechen, soll deren Weg nach Europa bereits dort gestoppt werden. Minister der Länder Italien, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Österreich, Malta und Slowenien trafen sich deshalb jüngst mit Vertretern aus Tunesien und Libyen. In einer gemeinsamen Erklärung verpflichteten sich die beteiligten Länder, die Ursachen der Migration zu bekämpfen, indem in den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten wirtschaftliche Möglichkeiten geschaffen werden. Ausserdem sollen die Bedingungen der in Nordafrika gestrandeten Flüchtlinge verbessert werden. Zentrale Punkte sind ausserdem die Stärkung der Küstenwache und des Grenzschutzes in Libyen. Langfristiges Ziel ist die Beendigung der Überfahrten von Nordafrika nach Europa. Dazu wurde eigens eine ständige Kontaktgruppe geschaffen, welche die Umsetzung der an der Konferenz vereinbarten Ziele weiterverfolgen wird. Gleichzeitig haben libysche Stammesführer in Rom ein Abkommen zur verstärkten Sicherung der Südgrenze Libyens unterzeichnet. Diese Massnahmen werden jedoch erst längerfristig eine Wirkung zeigen. Für dieses Jahr rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) wieder mit Zahlen in ungefähr derselben Höhe wie letztes Jahr.
 

Schweiz
Im ersten Quartal 2017 wurden in der Schweiz insgesamt 4'731 Asylgesuche eingereicht. Das sind 57% weniger Gesuche als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Wichtigste Herkunftsländer waren Eritrea, Syrien, Guinea, Afghanistan und Irak. Zugenommen hat die Zahl der Asylgesuche von Personen aus westafrikanischen Staaten. Die überwiegende Mehrheit kann jedoch aufgrund der Dublin-Zuständigkeit nach Italien rücküberführt werden. Das Weiterwanderungspotenzial Richtung Norden bleibt allerdings hoch. Deutschland hat deshalb die Schweiz aufgefordert, die Grenzkontrollen zu verstärken und die Flüchtlinge an der Weiterreise nach Deutschland zu hindern. In Bezug auf die Eritrea-Frage spannt die Schweiz mit Deutschland, Norwegen und Schweden zusammen, um die massive Migration einzudämmen. Die vier Länder gehören zu den wichtigsten Zielländern der eritreischen Flüchtlinge und möchten sich durch die enge Zusammenarbeit mehr Gewicht bei der eritreischen Regierung verschaffen. Eritrea profitiert zwar von der Abwanderung, indem die Diaspora Geld in die alte Heimat schickt, der massive Exodus führt aber auch zur Schwächung wichtiger Infrastrukturen. So fehlt es dem Land z.B. an Lehrkräften. Diplomaten der beteiligten Länder trafen sich im Januar in der Hauptstadt Asmara zu ersten Gesprächen mit Beratern des eritreischen Präsidenten. Ziel der Mission war es, einen politischen Dialog zu beginnen. Im März reiste erneut eine gemeinsame Delegation nach Eritrea zu Gesprächen mit dem Präsidentenberater und dem Aussenminister. Dabei wurde auch die Rücküberführung abgewiesener Asylsuchender thematisiert. Eritrea weigert sich bis anhin, eritreische Flüchtlinge aufzunehmen, die zwangsrückgeführt werden. Konkrete Erfolge wurde noch keine erzielt, doch alle Beteiligten haben vereinbart, den Dialog weiter zu vertiefen. Obwohl die Zahl der Asylgesuche von eritreischen Personen in der Schweiz leicht gesunken ist, stellen sie immer noch die grösste Flüchtlingsgruppe dar.
 

Kanton Luzern
Per 31. März 2017 waren im Kanton Luzern 1'637 Asylsuchende untergebracht. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan, Eritrea, Syrien und Irak. Zudem ist die DAF zuständig für 2'817 Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Die Zahl der Neuzuweisungen bewegt sich aktuell bei 40-50 Personen pro Monat.

Hintergrundwissen Asyl

Wieso werden Asylsuchende, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, nicht sofort ausgeschafft?
Wird ein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt, wird die betroffene Person vom Amt für Migration Luzern dazu aufgefordert, die Schweiz innerhalb einer gesetzten Frist zu verlassen. Nicht immer kann die Wegweisung aber sofort vollzogen werden. So besitzen z.B. die wenigsten Personen aus dem Asylbereich offizielle Dokumente, die ihre Identität und Staatsangehörigkeit belegen. Ohne diese Dokumente ist eine legale Rückkehr in den Heimatstaat jedoch nicht möglich. Oft verweigern die zur Ausreise verpflichteten Personen die Zusammenarbeit mit den Behörden bei der Feststellung ihrer Identität. In dem Fall müssen die Behörden unter hohem Aufwand versuchen, die Identität und Staatsangehörigkeit herauszufinden, z.B. durch Abklärungen im vermuteten Heimatstaat oder mittels Sprachanalysen. Nicht selten scheitern Wegweisungen auch am massiven Widerstand der betroffenen Personen. Ausserdem verweigern einige Staaten die Aufnahme von Staatsbürgern, die über Sonderflüge zwangsrücküberführt werden sollen. Diese Umstände führen dazu, dass Wegweisungen oft monatelang, manchmal sogar jahrelang nicht vollzogen werden können.
 

Beschäftigungsprogramme im Asylbereich

Asylsuchende unterliegen in den ersten drei Monaten nach Einreichung des Asylgesuchs einem Arbeitsverbot. Dies gilt jedoch nicht für die gemeinnützigen Beschäftigungsprogramme, die durch die DAF organisiert und betreut werden. Die Beschäftigungsprogramme bieten eine sinnvolle Tagesstruktur in der Zeit des Wartens auf einen Entscheid und ermöglichen den Asylsuchenden erste Erfahrungen mit den Anforderungen des schweizerischen Arbeitsmarktes. Im Rahmen von gemeinnützigen Beschäftigungsprogramme leisten die Asylsuchenden zu Gunsten der Öffentlichkeit kurze Einsätze. Zu den Einsätzen gehören z.B. Arbeiten in Werkhöfen, Umgebungsarbeiten, Waldpflege oder die Mithilfe an kulturellen oder sportlichen Anlässen. Die regelmässige Beschäftigung wirkt sich auf mehreren Ebenen positiv aus: Das Gefühl, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen und einen Beitrag zu leisten, fördert die Eigen- und Sozialkompetenzen der Asylsuchenden. Durch die Einsätze und geregelten Tagesstrukturen erhalten sie zudem Einblicke in die schweizerische Berufswelt und werden auf einen allfälligen Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet. In der Öffentlichkeit erhöht sich die Akzeptanz der Asylsuchenden, während die Asylsuchenden selbst eine Art der Bestätigung seitens der Aufnahmegesellschaft erfahren.
 
Organisiert und betreut werden die Beschäftigungseinsätze vom Sachbereich Beschäftigung der Abteilung Integrationsmassnahmen. Die Beschäftigungseinsätze fallen nicht unter das Arbeitsverbot, da es sich um gemeinnützige Arbeit handelt, die das lokale Gewerbe nicht konkurrenziert und ausserdem unentgeltlich oder gegen ein kleines Entgelt in Form der Motivationszulage von 1.25 Franken pro Stunde erfolgt. Pro Tageseinsatz erhalten die Teilnehmenden von Beschäftigungsprogrammen zehn Franken, wobei der Gesamtbetrag von 200.- Franken nicht überschritten werden darf. Die Beschäftigungseinsätze unterliegen keiner Melde- oder Gebührenpflicht. Eine Ausnahme bilden land- oder forstwirtschaftliche Arbeitseinsätze. Teilnehmende solcher Arbeitseinsätze werden vom Sachbereich Beschäftigung einen Tag vor Arbeitseinsatz dem Amt für Migration (AMIGRA) gemeldet.

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitseinsätze
Es werden auch Arbeitseinsätze in der Land- und Forstwirtschaft vermittelt, die nicht gemeinnützig sind, d.h. die Asylsuchenden leisten kürzere oder längere Arbeitseinsätze in landwirtschaftlichen Betrieben. Ein solcher Arbeitseinsatz wird mit zehn Franken pro Stunde vergütet und geht zu Lasten der Landwirte. Interessierte Landwirtschaftsbetriebe können sich direkt beim Sachbereich Beschäftigung melden.

Einblicke

Mitarbeitende der DAF stellen sich und ihre Arbeit vor. In diesem Newsletter: Philippe Otzenberger, Asyl- und Flüchtlingskoordinator
 
Philippe Otzenberger, seit November 2016 sind Sie der kantonale Asyl- und Flüchtlingskoordinator. Was sind Ihre Aufgaben?
Als Asyl- und Flüchtlingskoordinator des Kantons Luzern bin ich zuständig für Anliegen, die den Asylbereich im weiteren Sinn betreffen. Einerseits diene ich dem Staatssekretariat für Migration als Ansprechperson, bringe aber dort auch umgekehrt die Anliegen unseres Kantons ein. Innerhalb des Kantons bin ich in diversen Arbeitsgruppen involviert, weil das Asylwesen verschiedene Bereiche der kantonalen Verwaltung betrifft. So arbeite ich z.B. in Bezug auf die schulische und berufliche Integration mit den Dienststellen Volksschulbildung, Berufs- und Weiterbildung und Soziales und Gesellschaft zusammen, damit die verschiedenen Angebote koordiniert geplant und umgesetzt werden. Auch für die Gemeinden bin ich die Ansprechperson bei Anliegen, die den Asylbereich betreffen und informiere sie entsprechend. Ich muss darum besorgt sein, dass alle involvierten Akteure die nötigen Informationen erhalten, die sie zur Erledigung ihrer Aufgaben brauchen. Da ich gleichzeitig Stabchef der DAF bin, obliegen mir auch Aufgaben, die nicht primär im operativen Bereich liegen, sondern mehrheitlich übergeordnet strategischer Natur sind, z.B. die Koordination der Integrationsmassnahmen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, die Aufsicht über die Nothilfe, die der Kanton Luzern im Leistungsauftrag durch die Stadt Luzern abwickeln lässt, das Qualitätsmanagement, konzeptionelle Arbeiten oder die Beantwortung politischer Vorstösse aus dem Kantonsrat.
 
Was gefällt Ihnen besonders an Ihrer Arbeit?
Zum einen sicher die ganze Thematik des Asyl- und Flüchtlingswesens. Die Arbeit ist sehr vielseitig und fordert mich und mein hervorragendes Team. Die Arbeit an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung erfordert, dass ich auf mehreren Ebenen tätig bin und mit vielen verschiedenen Personen zusammenarbeite. Viele Fäden laufen bei uns zusammen, Informationen müssen deshalb entsprechend aufbereitet und weitervermittelt werden. Dies immer mit dem Fokus darauf, die Arbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen voran zu bringen.
 
Die letzten Jahre waren sehr turbulent im Asylwesen. Haben wir das Schlimmste überstanden?
Ich hoffe es für die Menschen, die zur Flucht gezwungen waren oder sind. Europa war schon immer mit Fluchtmigration konfrontiert, sei es nach dem 2. Weltkrieg, in Folge des Balkankriegs in den 1990er-Jahren oder nun aufgrund des syrischen Bürgerkriegs und der Konflikte im Nahen und Mittleren Osten. Die europäischen Länder wurden aber vor drei Jahren vom Ausmass der Fluchtmigration überrascht. Man muss allerdings auch sehen, dass in der Schweiz seitdem an Notfallkonzepten gearbeitet wurde und die Kantone viel Arbeit geleistet haben, um den Bund in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Auch die Gemeinden nahmen ihren Teil der Verantwortung wahr, z.B. als der Kanton Luzern die Unterbringung der Asylsuchenden nicht mehr alleine bewältigen konnte und deshalb die Gemeindeverteilung auslöste. Es bestehen Mechanismen und Instrumente zur Bewältigung der Herausforderungen im Asylwesen, und diese haben sich bewährt. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass die Schweiz und insbesondere auch unser Kanton alle künftigen Herausforderungen meistern können.
 

Veranstaltungen

Die Aktionswoche Asyl findet vom 26. Juni bis 2. Juli 2017 statt. Sie soll der Luzerner Bevölkerung Menschen mit Asyl- und Flüchtlingshintergrund näher bringen und durch Begegnung das gegenseitige Verständnis fördern. In zahlreichen Gemeinden und in der Stadt Luzern werden dazu öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. Erste Veranstaltung stehen bereits fest:
 
Begegnungsabend bei Köstlichkeiten aus aller Welt
Montag, 27. Juni 2017, 19.00 Uhr, Treff 7/Pfarreizentrum Hochdorf
 
Informations- und Begegnungsanlass
Dienstag, 28. Juni 2017, 19.00 Uhr, Pfarreiheim Malters
 
Auf der Website w w w. aasyl. ch finden Sie Details zu den beiden Veranstaltungen. Weitere Veranstaltungen werden laufend hinzugefügt.

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern