Mitteilung

7. März 2017

Grundstücke werden neu bewertet

Im Kanton Luzern werden verschiedene Grundstückkategorien neu bewertet. Die Schwerpunkte liegen bei den Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentumseinheiten, Mehrfamilienhäusern und Landparzellen. Aber auch die übrigen Objektkategorien sind vom Neuschatzungsbeschluss des Finanzdepartements betroffen. Eine Neubewertung kann verlangt werden, wenn die Katasterschatzung älter als 15 Jahre ist.
 
Gemäss Schatzungsgesetz ist der Katasterwert periodisch neu festzulegen. Die grössten Abweichungen zwischen Katasterwerten und den effektiven Marktpreisen sind bei den Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentumseinheiten, Mehrfamilienhäusern und Landparzellen festzustellen. Alle Objekte dieser Kategorien werden neu bewertet, wenn diese eine mehr als 15-jährige Katasterschatzung aufweisen.
 
Die Katasterwerte der übrigen Objektkategorien (z.B. Gewerbeobjekte) weichen weniger stark von den Marktpreisen ab oder sind steuerlich von untergeordneter Bedeutung (z.B. landwirtschaftliche Objekte). In diesem Bereich werden alle Objekte mit mehr als 20-jährigen Katasterschatzungen neu bewertet.
Gestützt auf diese Überlegungen ordnet das Finanzdepartement die Neuschatzung folgender Objektkategorien an:
 
Einfamilienhäuser, Stockwerkseigentumseinheiten, Mehrfamilienhäuser und Landparzellen, welche letztmals vor dem 01.01.2004 von Grund auf neu bewertet wurden.
Gewerbe- und Industrieobjekte, Wohn- und Geschäftshäuser und übrige nicht landwirtschaftliche Grundstücke, welche letztmals vor dem 01.01.1997 von Grund auf neu bewertet wurden.
Landwirtschaftliche Grundstücke, welche letztmals vor dem 01.01.1998 von Grund auf neu bewertet wurden, wobei bei Waldgrundstücken die bisherigen Werte unverändert übernommen werden.
 
Die Umsetzung des Neuschatzungsbeschlusses wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Grundstücke werden in der Regel gemeindeweise bewertet. Auf Antrag einer am Verfahren beteiligten Partei, wird eine Neuschatzung zeitlich vorgezogen, wenn die Katasterschatzung zum Zeitpunkt des Gesuchs älter als 15 Jahre ist.

Kontakt

Paul Furrer
Mediensprecher
Dienststelle Steuern
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