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Grundstücke werden neu bewertet |
Im Kanton Luzern werden verschiedene Grundstückkategorien neu bewertet. Die Schwerpunkte liegen bei den Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentumseinheiten, Mehrfamilienhäusern und Landparzellen. Aber auch die übrigen Objektkategorien sind vom Neuschatzungsbeschluss des Finanzdepartements betroffen. Eine Neubewertung kann verlangt werden, wenn die Katasterschatzung älter als 15 Jahre ist.
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