Newsletter Steuern Luzern
7 / 2017

7.3.2017

Grundstücke werden neu bewertet

Im Kanton Luzern werden verschiedene Grundstückkategorien neu bewertet. Die Schwerpunkte liegen bei den Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentumseinheiten, Mehrfamilienhäusern und Landparzellen. Aber auch die übrigen Objektkategorien sind vom Neuschatzungsbeschluss des Finanzdepartements betroffen. Eine Neubewertung kann verlangt werden, wenn die Katasterschatzung älter als 15 Jahre ist.
 

Weitere Informationen entnehmen Sie folgender Mitteilung. 

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