Mitteilung

17. März 2017

Vogelgrippe: Schutzmassnahmen werden aufgehoben

Die Fälle von Vogelgrippe sind europaweit rückläufig. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat deshalb entschieden, die Schutzmassnahmen per 18. März 2017 aufzuheben. Fütterung und Tränke von Geflügel müssen somit nicht mehr in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden.
 
Zwischen November 2016 und Januar 2017 wurden rund um den Boden-, Genfer-, Neuenburger-, Bieler-, Vierwaldstätter-, Zürich- und Greifensee insgesamt 121 verendete Wildvögel gefunden, deren Todesursache auf die Vogelgrippe des Subtyps H5N8 zurückzuführen war. Zudem wurden in verschiedenen europäischen Ländern Vogelgrippe-Fälle bekannt, bei denen auch Nutzgeflügelbestände betroffen waren.
 
Mitte November 2016 wurde deshalb die gesamte Schweiz vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Kontrollgebiet deklariert. Die verordneten Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe waren vorerst bis zum 31. Januar 2017 befristet, wurden aufgrund der besorgniserregenden Lage in Europa und wegen der anhaltend tiefen Temperaturen in Nordeuropa aber bis zum 31. März 2017 verlängert. Mittlerweile sind die Fallzahlen in Europa stark zurückgegangen, die Temperaturen angestiegen und die Wildvögel mehrheitlich in ihre angestammten Gebiete zurückgekehrt. Deshalb hat das BLV entschieden, die Schutzmassnahmen bereits per 18. März 2017 aufzuheben. Für die Haltung von Geflügel müssen somit die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe verordneten Auflagen nicht mehr eingehalten werden:
 
Fütterung und Tränke müssen nicht mehr in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden, vorhandene Wasserbecken müssen nicht mehr abgeschirmt und Gänse, Enten und Laufvögel nicht vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden.
Märkte und Ausstellungen können wieder stattfinden
 
Es liegen nach wie vor keine Hinweise vor, dass das Virus vom Subtyp H5N8 von Tieren auf Menschen übertragen wird. Im Kanton Luzern mussten nur wenige Wildvögel untersucht werden, bei denen allesamt keine Erkrankung gefunden wurde. Trotz der hohen Fallzahl bei den Wildvögeln blieb das Hausgeflügel in der Schweiz bislang verschont.

Kontakt

Otto Ineichen
Kantonstierarzt
Tel. 041 228 61 35