Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

3. April 2017

Inhalt

Integrationsprogramm für spät eingereiste Jugendliche: Zuschlag geht an Caritas
Anpassung Reglement für Maturitätsprüfungen

Integrationsprogramm für spät eingereiste Jugendliche: Zuschlag geht an Caritas

Der Luzerner Regierungsrat hat den Zuschlag für das sprachliche und berufliche Integrationsprogramm für spät in die Schweiz eingereiste Jugendliche (vor allem Flüchtlinge) ab Schuljahr 2017/2018 an die Caritas Luzern vergeben. Diese hat im Auftrag des Kantons bisher das Programm «Sprachförderung und Jobtraining» für diese Zielgruppe durchgeführt.
 
Das Integrationsprogramm an der Nahtstelle zwischen obligatorischer Schule und beruflicher Grundbildung richtet sich insbesondere an fremdsprachige Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren mit wenig schulischer Bildung im Herkunftsland. Ziel ist die Alphabetisierung bzw. die Erreichung des Deutsch-Niveaus A2 sowie die soziale und fachliche Vorbereitung auf die berufliche Integration bzw. die berufliche Grundbildung.
 
Die Zuweisung in das Programm erfolgt über den Sozialdienst der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen oder über das Triageportal «Beratung und Integration BI» der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung.

Anpassung Reglement für Maturitätsprüfungen

Der Regierungsrat passt zum neuen Schuljahr 2017/2018 das Maturitätsreglement (SRL Nr. 506) an. Die Neuerungen gelten für sogenannte Unredlichkeiten bei Prüfungen im Zusammenhang mit Erfahrungsnoten und regeln die Entscheidungsträger bzw. die Folgen.
 
Die Schulen entscheiden, welche Disziplinarmassnahme sie anordnen, wenn sich Maturandinnen und Maturanden bei Prüfungen während des Schuljahres im Zusammenhang mit Erfahrungsnoten unredlich verhalten (z.B. spicken, schummeln). Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen liegt der Entscheid bei der Maturitätskommission. Diese kann den Maturand bzw. die Maturandin von der Maturitätsprüfung ausschliessen oder das Maturitätszeugnis als ungültig erklären.
 
Ausserdem schreibt das geänderte Reglement den Schulen vor, die Maturandinnen und Maturanden künftig ausdrücklich über diese Bestimmungen zu informieren. Mit diesen Präzisierungen soll garantiert werden, dass den Maturandinnen und Maturanden bewusst ist, dass Prüfungsbetrug bei Erfahrungsnoten vor der Matura Folgen haben wird.
 
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