Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

6. April 2017

Regierungsrat äussert Bedenken zur Revision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes

Das eidgenössische Datenschutzrecht soll revidiert und dabei hauptsächlich an das europäische Recht angepasst werden. Damit kommt die Schweiz Verpflichtungen nach, die Teil des Schengen-Abkommens waren. Aufgrund dessen wird die Schweiz den völkerrechtlichen Vertrag über Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ratifizieren können.
 
Der Regierungsrat des Kantons Luzern begrüsst grundsätzlich die Revision des in Jahre gekommen eidgenössische Datenschutzgesetzes (DSG), welches den aktuellen internationalen Entwicklungen in gewissen Punkten nicht mehr zu genügend vermag. Kritisch äussert er sich zu Änderungen der Befugnisse des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der neu Untersuchungen durchführen und Verfügungen erlassen kann. Nach dem Willen des Bundesrats sollen Strafverfahren und Sanktionen in die Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsorgane fallen. Der Regierungsrat regt an, die Stellung des Datenschutzbeauftragten zu prüfen. Ablehnend äussert er sich zum geplanten Vollzugsmodell – Sanktionierungen im Bereich des Datenschutzes mit internationalem Bezug müsse Bundesaufgabe sein, hält der Regierungsrat fest. Ausserdem appelliert er an den Bund, den kleineren und mittleren Unternehmungen der Privatwirtschaft aufgrund der neuen Regelungen in der Einführungsphase des neuen DSG die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.
 
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Regierungsrat nimmt Stellung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe

Das eidgenössische Finanzdepartement hat den Entwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben.
 
In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat des Kantons Luzern insbesondere die Angleichung der Ersatzpflichtdauer an das neue Militärgesetz sowie den Wegfall der Ersatzpflicht für Verschiebungen der Rekrutenschule. Weiter unterstützt er auch die Einführung einer einmaligen Abschluss-Wehrpflichtersatzabgabe. Der Regierungsrat mahnt jedoch an, dass der Aufwand für die Kantone möglichst gering zu halten sei. Zudem sei auf eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle durch neu zu schaffende, unabhängige kantonale Organe zu verzichten, da dies bereits heute periodisch durch die Eidgenössische Steuerverwaltung sowie die kantonale Finanzkontrolle geschehe.
 
In einzelnen Fragen wie der Höhe der Mindestabgabe oder der Schriftensperre befürwortet der Regierungsrat die bisherigen Regelungen.
 
Zur Stellungnahme

Kontakt

Erwin Rast
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