Newsletter Freiwilligenarbeit

Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Asyl- & Flüchtlingsbereich

Vorwort

Geschätzte Leserinnen und Leser
Liebe Freiwillige

Die Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Asylbereich ist noch jung, offiziell habe ich meine Arbeit im Januar 2017 aufgenommen. Doch bereits in den ersten Monaten wurden wertvolle Kontakte geknüpft und ein reger Austausch mit den Gemeinden und den vielen Freiwilligen vor Ort gepflegt. Obwohl freiwilliges Engagment in der Schweiz eine lange Tradition hat, bin ich immer wieder davon beeindruckt, wie gross die Hilfsbereitschaft der hiesigen Bevölkerung tatsächlich ist, den Asylsuchenden und Flüchtlingen zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen, sei es beim Erlernen der deutschen Sprache oder bei der Gestaltung von Alltag und Freizeit. Häufig wurde ich von Gemeinden oder Interessierten kontaktiert, die selbst aktiv werden wollten, aber nicht genau wussten, wie die ersten Schritte aussehen sollten. In intensiven Gesprächen haben wir dann versucht, herauszufinden, welches Bedürfnis seitens der Freiwilligen aber auch der Asylsuchenden und Flüchtlinge besteht und wie wir dieses Bedürfnis decken können. Und genau darin sehe ich meine Aufgabe: Es geht nicht darum, jegliche Freiwilligenarbeit in den Gemeinden zu steuern, sondern darum, zu beraten, zu vermitteln, Kontakte zu knüpfen und auch den Austausch untereinander zu fördern. Oftmals bestehen schon gute Angebote in den Gemeinden, die relativ einfach von anderen Gemeinden übernommen werden können. Doch dazu braucht es einen Überblick zu den Angeboten vor Ort. Die Koordinationsstelle versteht sich als Drehscheibe für die Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich und kann Auskunft darüber geben, was bereits vorhanden ist und wo noch Lücken bestehen. Sie wirkt unterstützend, indem sie Freiwillige rekrutiert, berät und in geeignete Angebote vermittelt. Der Newsletter informiert sie von nun an regelmässig über die Freiwilligenarbeit im Asylbereich und nimmt Anliegen oder Fragen auf, die mir während der Arbeit begegnen. Falls Sie allgemeine Informationen und Hintergrundwissen zum Asylwesen wünschen, empfehle ich Ihnen den Newsletter Asyl unserer Dienststelle. Beide Newsletter können Sie hier abonnieren.
 
An dieser Stelle möchte ich auch meinen Dank an die Freiwilligen aussprechen, die bereits aktiv sind. Ihr Engagement wirkt ergänzend zu den kantonalen Tätigkeiten und wird von uns sehr geschätzt!
 
Marianne Bachmann
Koordinatorin Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Freiwilligenarbeit - Was es zu beachten gilt

Im Kanton Luzern gibt es schon viele Freiwillige, die sich im Asylbereich engagieren. Mit diesem Engagement unterstützen sie vor allem die soziale Integration dieser Personen. Damit Freiwilligenarbeit gelingt und für alle Beteiligten einen Gewinn darstellt, sollten einige Grundsätze befolgt werden:
 
Verbindlichkeit
Wenn Sie sich für ein Freiwilligenengagement entscheiden, zählen und freuen sich die Asylsuchenden und Flüchtlinge auf Ihr Angebot. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihr Angebot regelmässig und innerhalb des festgelegten Zeitraums anbieten und sich daran halten. Sollten Sie einmal verhindert sein, muss dies rechtzeitig gemeldet werden. Überlegen Sie sich deshalb auch genau, wie oft und lange Sie sich engagieren möchten. Freiwilligenarbeit soll in der Regel nicht länger als sechs Stunden die Woche stattfinden, um die Freude und Motivation am Engagement nachhaltig zu erhalten.
 
Erwartungen
Setzen Sie Ihre Erwartungen an Ihr Freiwilligenengagement nicht zu hoch an. Oft ist ein Freiwilligeneinsatz mit viel Geduld und einem langen Atem verbunden. Realistische Erwartungen lassen Enttäuschungen weniger zu. Geben Sie nicht gleich auf, wenn etwas nicht von Anfang an so läuft, wie Sie es sich vorgestellt haben oder Ihr Angebot nicht so genutzt wird, wie Sie es sich erhofft hatten.
 
Nähe und Distanz
Die Balance zwischen Nähe und Distanz gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen ist eine der grössten Herausforderungen in der Freiwilligenarbeit. Oft wird man mit Einzelschicksalen konfrontiert, die betroffen machen. Achten Sie auch auf Ihr eigenes Wohlbefinden und klären Sie vorgängig für sich, wie stark Sie sich auf die Menschen, die Sie begleiten, einlassen möchten.
 
Begegnung auf Augenhöhe
Asylsuchende und Flüchtlinge sind nicht nur hilfsbedürftig. Sie haben eine Flucht hinter sich, die sie mit viel Eigeninititative und Durchsetzungsvermögen gemeistert haben. Vom Leben in der Heimat bringen sie viele Kompetenzen und Fähigkeiten mit. Die Kommunikation zwischen Freiwilligen und Personen aus dem Asylbereich ist dann wertschätzend und zielführend, wenn sie auf Augenhöhe stattfindet und die Flüchtlinge in ihrer Autonomie gestärkt werden.
 
Achtung der Privatsphäre
Wenn der Freiwilligeneinsatz es nicht grundsätzlich erfordert, findet der Einsatz in Räumlichkeiten ausserhalb der Wohnung der Klienten statt. So kommen die Asylsuchenden und Flüchtlinge auch mit der Aussenwelt in Kontakt, was für den Integrationsprozess förderlich ist. Der Austausch von Telefonnummern findet nur dann statt, wenn es der Einsatz explizit erfordert.
 
Zusammenarbeit mit Minderjährigen
In der Zusammenarbeit mit unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlingen (MNA) bewegen Sie sich in einem sehr sensiblen Umfeld. Wir verlangen für solche Einsätze deshalb von den Freiwilligen einen Strafregisterauszug und Sonderprivatauszug. Ausserdem müssen zur Begleitung von MNA auch die besonderen Regeln des Kinderschutzes beachtet werden. Einsatzvereinbarungen werden deshalb immer in Absprache mit den zuständigen Betreuungspersonen erarbeitet und umgesetzt.

Häufig gestellte Fragen

Asylsuchende, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene: Was sind die Unterschiede?
Asylsuchende (Ausweis N) sind Personen, die in der Schweiz ein Gesuch um Asyl gestellt haben und auf einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) warten. Weil bei ihnen noch offen ist, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen, steht der Erhalt der Rückkehrfähigkeit im Vordergrund. Kommt das SEM zum Schluss, dass eine asylsuchende Person an Leib und Leben bedroht ist und liegen keine Gründe für den Asylausschluss vor, wird diese Person als Flüchtling anerkannt und erhält eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Vorläufig Aufgenommene sind Personen, deren Asylgesuch nicht gutgeheissen wurde und die dementsprechend weggewiesen werden müssten. Weil ihre Wegweisung aber nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist, erhalten sie die vorläufige Aufnahme (Ausweis F). Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bleiben erfahrungsgemäss dauerhaft in der Schweiz. Bei ihnen steht deshalb die Integration im Vordergrund.

Freiwillige gesucht

Haben Sie Lust, aktiv zu werden und sich freiwillig für Asylsuchende und Flüchtlinge zu engagieren? Möchten Sie gemeinsam mit mir nach dem passenden Einsatz suchen? Besteht bereits ein Angebot, und Sie suchen noch zusätzliche Freiwillige?
 
Ich berate Sie gerne (E-Mail, Tel. 041 228 39 89).

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern