| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftApril 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Betriebsdatenerhebung 2017 - Nacherhebung | Haben auf Ihrem Betrieb seit Februar Veränderungen bezüglich Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) oder Bewirtschafter stattgefunden, ist dies wie folgt nachzumelden: Auf aGate. ch die Nacherhebung für den Betrieb freischalten und die Änderungen vornehmen. Datenerhebung abschliessen, Betriebsdatenblatt ausdrucken und unterzeichnet bis 2. Mai 2017 dem Landwirtschaftsbeauftragten zustellen. Wichtig: Freischalten von aGate mit erneutem Abschluss ist nicht in jedem Fall notwendig. Veränderungen bei Tierbeständen schriftlich melden. Mehr: Merkblatt Nacherhebung
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| | LN Korrekturen 2017 | 2017 wurden sämtliche Bewirtschaftungseinheiten im Kanton Luzern überprüft und wo nötig an die effektive Bewirtschaftung angepasst. Bei den ausgeschiedenen Flächen handelt es sich vorwiegend um Hofräume, Wege, Hausgärten und bestockte Flächen, welche nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gerechnet werden dürfen. Falls Sie Flächen bewirtschaften, welche uns noch nicht gemeldet worden sind, können sie dies im Rahmen der Nacherhebung vom 17. April bis 2. Mai nachholen.
Mehr: Anleitung Kartendruck aus Geoportal Mehr: Merkblatt Flächenüberprüfung LN | |
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| | Waldauszäunung im Sömmerungsgebiet | Grundsätzlich ist das Beweiden von Wald gemäss Bundesgesetz nicht erlaubt. In Sömmerungsgebieten, wo Waldflächen teilweise seit langer Tradition beweidet werden, kann die Weidenutzung bestehen bleiben, sofern keine Waldfunktionen beeinträchtigt werden. Die Revierförster werden mit den Bewirtschaftenden Kontakt aufnehmen für eine gemeinsame Begehung. Ziel ist die Feststellung der Waldgrenze und der Abschluss einer Vereinbarung zur Zaunführung.
Mehr: Merkblatt Waldauszäunung | |
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| | Erntezeit = Setzzeit | In die Erntezeit des ersten Schnittes fällt in den meisten Regionen des Kantons Luzern auch die Setzzeit der Rehkitze. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann ihnen beim Mähen der Wiese das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt durch Jäger verblendet, oder am Mähtag nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Die örtliche Jagdgesellschaft unterstützt Sie gerne.
Mehr: Merkblatt Rehkitz-Rettung | |
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| | Umpflügen an Güterstrassen | An Güterstrassen wird häufig zu nahe ans Wegbankett heran gepflügt. Dadurch können tiefgreifende Fahrbahnschäden, Schäden an Sicker- und Entwässerungsleitungen sowie Sickergräben entstehen. Gemäss den gültigen Strassenreglementen dürfen Bankette nicht umgepflügt oder aufgefüllt werden. Es wird empfohlen ein Streifen von 1.5 Meter Breite ab Belagsrand nicht zu pflügen, da die nicht sichtbare Fundation breiter ist als der Belag. Bei Naturwegen gilt ein Abstand von 0.5 Meter.
Mehr: Bankettbreiten an Güterstrassen | |
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| | Die nächsten Termine | Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen 17. April bis 2. Mai 2017 Nachmeldung von Tierbeständen Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr bis 1. Mai 2017
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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