Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

28. April 2017

Änderung Gesundheitsrecht: Ärzte dürfen Tätigkeiten an medizinisches Praxisassistenzpersonal delegieren

Der Regierungsrat passt per 1. Mai 2017 die kantonale Verordnung über die universitären Medizinalberufe an: Neu ist darin festgehalten, dass Ärzte Tätigkeiten an medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten delegieren dürfen, soweit sie diese beaufsichtigen und diese über die nötige Ausbildung verfügen. Eine solche Delegation muss jedoch patientenspezifisch erfolgen und kann die Erhebung von Befunden (Blutentnahmen, Röntgen etc.) umfassen. Nicht delegierbar sind hingegen die Diagnose- und Indikationsstellung.
 
Die Anpassung wurde aufgrund der Erheblicherklärung der Motion M 90 von Herbert Widmer (FDP, Luzern) «über die Aufnahme des Berufs der medizinischen Praxisassistentin in das Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern oder in eine entsprechende Gesundheitsverordnung» vom 1. Dezember 2015 vorgenommen.
 
Zur Gesetzessammlung

Volksschulbildung: Weiteres Vorgehen bei Anpassung der Pro-Kopf-Beiträge

Die Gemeinden und der Verband Luzerner Gemeinden sowie die meisten politischen Parteien sagen Nein zum Systemwechsel bei den Kantonsbeiträgen an die kommunalen Volksschulen. Die Beitragskosten waren mit der seit 2011 geltenden Berechnungsart jährlich um bis zu 4 Prozent gestiegen. Mit dem Systemwechsel sollten künftig nur Kosten berücksichtigt werden, die der Kanton direkt beeinflussen kann. Nun hat der Regierungsrat die Dienststelle Volksschulbildung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden und dem Finanzdepartement ein weiteres Modell für die Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge auszuarbeiten. Damit soll in einem zweiten Versuch der Forderung des Kantonsrats nachgekommen werden, dem Kostenwachstum entgegenzuwirken.

Neue Verordnung zum Kulturförderungsgesetz

Mit der Umsetzung des Planungsberichts über die Kulturförderung des Kantons Luzern und insbesondere der Massnahme der selektiven Produktionsförderung ging die Zuständigkeit für die Vergabe der bisherigen Werkbeiträge von Stadt und Kanton Luzern in die Verantwortung des Kantons Luzern über. Die bestehenden Verordnungen über Beiträge des Kantons Luzern und der Stadt Luzern an Künstlerinnen und Künstler (SRL 599) und über die kantonale Kulturförderungskommission (SRL 598) wurden deshalb aufgehoben und durch eine neue, gemeinsame Verordnung ersetzt.
 
Die neue Verordnung zum Kulturförderungsgesetz (Kulturförderungsverordnung) regelt die Vergabe der Beiträge der selektiven Produktionsförderung sowie des Kulturförderpreises und legt die Aufgaben der kantonalen Kulturförderungskommission fest. Die gewählten Mitglieder der bisherigen Wettbewerbs- und Kulturförderungskommissionen bleiben bis zum Ende der Amtsdauer 2015–2019 im Amt und bilden gemeinsam die neue kantonale Kulturförderungskommission. Die Verordnung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.
 
Zur Gesetzessammlung

Strassenbauprojekt zur Erschliessung des Zentrums Oberdorf in Eschenbach bewilligt

Der Bebauungsplan für das Zentrum Oberdorf in Eschenbach sieht vor, dass zuerst ein bewilligtes Strassenbauprojekt zur Erschliessung des Gebietes vorliegen muss, bevor Bewilligungen für die Hochbauten erteilt werden können. Der Regierungsrat bewilligt nun das nötige Strassenbauprojekt. Angepasst wird ein 200 Meter langer Abschnitt der Kantonsstrasse zwischen Knoten Rothenburgstrasse und Dorfausfahrt. Das Vorhaben gewährleistet die Verkehrssicherheit und verbessert die Situation für den Langsamverkehr mit neuem Radstreifen und neuen Bushaltestellen für den TransSeetalExpress (Pendlerschnellbus) deutlich. Der Bebauungsplan im Gebiet Oberdorf wurde am 18. Oktober 2015 von der Stimmbevölkerung angenommen und am 22. Januar 2016 vom Regierungsrat genehmigt.

Kontakt

Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
information@lu.ch