Newsletter 2/2017

Inhalt

Jahresbericht 2016
eFiling – Komplett papierlose Steuererklärung
Breitere Verwendung der AHV-Nummer
Elektronische Identität: Vernehmlassung zum eID-Gesetz

Jahresbericht 2016

Im vergangenen Jahr wurde die E-Government-Strategie Luzern aus dem Jahr 2010 überprüft und aktualisiert. 2016 konnten zudem weitere Meilensteine in der Umsetzung der E-Government-Strategie Luzern erreicht werden. Im neu vorliegenden Jahresbericht 2016 werden einzelne Vorhaben und Projekte näher vorgestellt. Im Projekt Objekt.lu Objektwesen Luzern erfolgte die Konzeption der Basiselemente "Datenbewirtschaftung", "Datenaustausch", "Datenansicht" sowie "Organisation". Im Projekt eBAGE+ nutzten Ende 2016 bereits 34 Gemeinden die Anwendung produktiv. Zudem konnte im Projekt Portal Luzern.ch die Konzeptphase der ersten Etappe abgeschlossen werden. Im Projekt Check-in.LU, welches zum Ziel hat, öffentliche Online Services für die Bevölkerung und Unternehmen bereitzustellen, konnte die Studie erfolgreich abgeschlossen werden.
 

E-Government Luzern Jahresberichte

eFiling – Komplett papierlose Steuererklärung

Steuerpflichtige natürliche Personen können seit Anfang Februar 2017 die Steuererklärung inklusive der Belege vollständig elektronisch über das Internet einreichen. Das eFiling ist erfolgreich angelaufen. In den ersten 2 Monaten haben gut 25 Prozent der steuerpflichtigen Personen die Steuererklärung über eFiling eingereicht. Ab nächstem Jahr können dann auch Steuererklärungen juristischer Personen elektronisch eingereicht werden.
 

Steuererklärung 2016: Neu elektronisch einreichen

Breitere Verwendung der AHV-Nummer

Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Als Ergebnis einer Aussprache an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 bestätigt er seine Absicht, die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden künftig zu erleichtern. Dabei sollen die Grundsätze des Datenschutzes gewahrt bleiben. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst dieses Jahres eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
 
Weiterführende Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates.

Elektronische Identität: Vernehmlassung zum eID-Gesetz

Der Bundesrat will die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbieter schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (eID-Gesetz) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 29. Mai 2017. Die Fachstelle E-Government Luzern hat in ihrer Stellungnahme die Bedürfnisse der Luzerner Gemeinden und des Kantons Luzern eingebracht.
 
Weitere Informationen E-Government Schweiz:
Etablierung einer national und international gültigen elektronischen Identität (eID)

Kontakt

Fachstelle E-Government
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 19
6002 Luzern
Telefon 041 228 55 47
E-Mail info@egovernment-luzern.ch