Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 24. April 2017

Geldstrafen und Bussen für Hausbesetzer

Die Strafuntersuchungen gegen die Beteiligten an der illegalen Hausbesetzung vom April 2016 in der Stadt Luzern sind abgeschlossen. 27 Personen wurden wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Sie wurden mit Geldstrafen und Bussen bestraft. Die Urteile sind mehrheitlich noch nicht rechtskräftig.
 
Am 9. April 2016 wurde der Luzerner Polizei gemeldet, dass eine Liegenschaft an der Obergrundstrasse 99 in der Stadt Luzern von mehreren Personen illegal besetzt wird. Am 20. April reichte die Eigentümerin Strafklage wegen Hausfriedensbruchs gegen diejenigen Personen ein, welche sich illegal auf dem Gelände oder im Haus aufgehalten haben. Die Besetzer verliessen das Haus am 30. April freiwillig.
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen insgesamt 33 Personen abgeschlossen.
 
27 Hausbesetzer wurden wegen Hausfriedensbruchs oder Gehilfenschaft dazu mit bedingten Geldstrafen bis zu 2'000 Franken und Bussen bis zu 500 Franken und bestraft. Zudem müssen sie Verfahrenskosten bis zu 460 Franken bezahlen. Die Besetzer stammen aus der Schweiz (25), Serbien (1) und Lettland (1). Sie sind zwischen 19 und 34 Jahren alt und wohnen in den Kantonen Luzern, Genf und Zürich. Es handelt sich um 9 Frauen und 18 Männer.
 
Drei Untersuchungen wurden wegen zusätzlicher Delikte an andere Staatsanwaltschaften überwiesen. Diese Fälle sind noch offen.
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat zudem Untersuchungen gegen drei Journalisten geführt, welche über die Hausbesetzung berichtet haben. Sie wurden verdächtigt, dass sie sich auch illegal und ohne Bewilligung auf dem Gelände aufgehalten haben. In einem Fall kam es dabei zu einer Verurteilung. In zwei Fällen werden die Untersuchungen voraussichtlich eingestellt.
 
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
 

Kontakt

KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
Zentralstrasse 28
6003 Luzern
Tel + 41 41 248 80 52
E-Mail simon.kopp@lu.ch