Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

8. Mai 2017

Versorgungsplanung Langzeitpflege Kanton Luzern 2018–2025

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) sowie weiteren Akteuren einen Bericht zur Versorgungsplanung Langzeitpflege 2018–2025 erstellt. Dieser enthält die neue Pflegeheimplanung und macht Aussagen zum ambulanten Bereich (Spitex, Tages- oder Nachtstrukturen, betreutes Wohnen). Die Versorgungsplanung setzt die Strategie «ambulant vor stationär» aus dem Altersleitbild 2010 fort.
 
Der Regierungsrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen und für die politische Vernehmlassung bei den Gemeinden freigegeben. Die neue Planung soll per 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Regierung fordert Zugang zu DAB+-Plattformen für alle Radiobetreiber

Mit verschiedenen Verordnungsänderungen will der Bundesrat die Rahmenbedingungen für einen geordneten Umstieg vom analogen UKW- zum digitalen DAB+-System schaffen. In seiner Vernehmlassungsantwort weist der Kanton Luzern darauf hin, dass gemäss UVEK denjenigen Lokalradios, die konzessioniert bleiben – also weiterhin Gebührenanteile erhalten und einen Leistungsauftrag erfüllen – ab 2020 der Zugang zu den DAB+-Plattformen rechtlich zugesichert wird. Für die übrigen Akteure der heutigen UKW-Radiolandschaft besteht dafür aber keine derartige rechtliche Absicherung. Der Regierungsrat fordert in seiner Stellungnahme, dass der Bund zwecks Rechts- und Planungssicherheit auch für diese Lokalradios eine solche Absicherung in den rechtlichen Rahmenbedingungen verankert.

Weiterer Schub für Luzern Nord – Regierungsrat genehmigt vier Bebauungspläne am Seetalplatz

Der Regierungsrat hat vier Bebauungspläne am Seetalplatz in Emmen genehmigt. Dabei hat er auch die zugrunde liegende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung verabschiedet. Mit der Genehmigung kommt weiteren Schub in die Entwicklung des Stadtzentrums Luzern Nord. Basis für die Stadtentwicklung rund um den Seetalplatz ist ein Masterplan, den der Kanton Luzern, die Stadt Luzern und die Gemeinde Emmen erarbeitet haben. Mit den Bebauungsplänen wird dieser nun in grundeigentümerverbindliche Instrumente überführt. Dabei wird eine hochwertige städtebauliche Entwicklung angestrebt – mit Nutzungskonzept sowie städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen und zeitgemässen Neubauten.

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