Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

11. Januar 2018

Vernehmlassung: Änderungen im Justizrecht aufgrund der Organisationsentwicklung der Gerichte

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, eine Reihe von Änderungen im Justizgesetz sowie in weiteren Erlassen, welche die Gerichte betreffen, in eine Vernehmlassung zu geben. Es handelt sich hierbei um Anpassungen im Zusammenhang mit der Organisationsentwicklung 2017 (OE17) der Luzerner Gerichte. Die vorgesehenen Massnahmen sollen die Abläufe straffen und Einsparungen ermöglichen. So soll beispielsweise die paritätisch aus Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammengesetzte Schlichtungsbehörde Arbeit abgeschafft werden. An deren Stelle soll künftig ein Einzelrichter oder eine Einzelrichterin am Arbeitsgericht vermitteln, wie dies bei den meisten Kantonen bereits der Fall ist. Weiter sieht die Vernehmlassungsvorlage unter anderem vor, dass Verfahrensparteien, denen unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, zu einer Nachzahlung der amtlichen Kosten verpflichtet werden können, sofern sich ihre wirtschaftliche Situation innert zehn Jahren verbessert hat. Die Vernehmlassungsbotschaft übernimmt die OE17-Vorschläge des Kantonsgerichtes. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wird die Vernehmlassungsfrist nur bis zum 16. März 2018 dauern. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite des Justiz- und Sicherheitsdepartements aufgeschaltet.

Internetseite mit Vernehmlassungen und Stellungnahmen wurde überarbeitet

Die Internetseite des Kantons Luzern mit den Vernehmlassungen und den regierungsrätlichen Stellungnahmen zu Bundesgeschäften wurde überarbeitet. Die Neuerungen im Bereich des Vernehmlassungsverfahrens ermöglichen der Öffentlichkeit eine einfachere Mitwirkung bei wichtigen Rechtsetzungsvorhaben und Vorhaben von allgemeiner Tragweite. Im Kanton Luzern werden Vernehmlassungen seit diesem Jahr ausschliesslich elektronisch durchgeführt. Die laufenden Vernehmlassungen und die abgeschlossenen Vernehmlassungen sind neu sichtbar voneinander getrennt. Abgeschlossene Vernehmlassungen sind im Sinne der Transparenz fortan in einem öffentlichen Archiv einsehbar. Ebenfalls einsehbar sind auf der Internetseite die Stellungnahmen des Regierungsrates zu Bundesgeschäften. Überdies finden sich die Liste der geplanten Vernehmlassungsverfahren und eine Übersicht über geplante neue Verordnungen und Verordnungsänderungen. Diese Dokumente werden von der Staatskanzlei dreimal jährlich nach Rücksprache mit den Departementen nachgeführt.

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