Newsletter Steuern Luzern
3 / 2018 Steuer+Praxis

18.1.2018

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten

Seit 2016 können berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten bis CHF 12'000 abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind Kosten für Aus- und Weiterbildungen, die nicht berufsorientiert sind (Liebhaberei, Hobby) sowie Auslagen, deren primäres Ziel nicht die berufliche Wissensvermittlung ist. Ab 2018 werden zudem Absolvierende von Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt. Diese Entschädigungen stellen steuerbares Einkommen dar.
 

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