Mitteilung

5. September 2017

Budget 2018: Eckwerte innerhalb der Schuldenbremse

Der Regierungsrat hat die Eckwerte des Aufgaben- und Finanzplans 2018 bis 2021 festgelegt. Das Budget 2018 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 43 Millionen CHF ab. Es liegt damit innerhalb der Schuldenbremse. Die weitere Finanzplanung ist anspruchsvoll, weil nach dem Volks-Nein zur Steuerfusserhöhung substanzielle Einnahmen fehlen. Der Regierungsrat will die Lücke ab 2019 mit Massnahmen auf der Ausgabenseite schliessen und mit steuerlichen Anpassungen im Rahmen der Steuervorlage 17 des Bundes. Ab 2020 soll die Justierung der Aufgabenteilung mit den Gemeinden weitere Entlastungen bringen.
 
Die Ausgangslage für die Finanzplanung bis 2021 ist schwierig. In den Spitälern, der Volksschule und den Hochschulen muss der Kanton stark steigende Ausgaben finanzieren. Das Wachstum wird durch zunehmende Patienten- und Schülerzahlen verursacht. Um die Mehrkosten zu decken, gibt es drei Optionen: den Abzug von Mitteln aus anderen Aufgabenbereichen, die Erhöhung der Steuereinnahmen oder eine Neuverschuldung.
 
Die Luzerner Bevölkerung hat am 21. Mai 2017 eine Erhöhung des Steuerfusses abgelehnt und sich in einer repräsentativen Nachbefragung auch gegen eine substanzielle Neuverschuldung ausgesprochen. Stattdessen solle der Kanton auf der Ausgabenseite sparen. Konkrete Kürzungen lehnt die Bevölkerung aber in fast allen Bereichen mehrheitlich ab. Die Ansprüche und Erwartungen sind teils widersprüchlich.
 
Finanzpolitische Standortbestimmung
Der Regierungsrat hat an einer Klausur eine grundsätzliche Beurteilung der Finanzpolitik vorgenommen. Er hält fest, dass die Steuerzahlenden mit den Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011 um 450 Millionen Franken entlastet worden sind. Drei Viertel der Entlastungen kamen den Privatpersonen zugute und ein Viertel den Firmen. Die Steuererträge sind insgesamt steigend, der Kanton finanziert ein stetig wachsendes Leistungsportfolio. In die Wachstumsbereiche Gesundheit, Bildung und Soziales fliessen erhebliche zusätzliche Mittel. Die derzeitigen Engpässe resultieren wesentlich aus den unvorhergesehen hohen Ertragsausfällen beim Finanzausgleich des Bundes (NFA). Die Ertragslage beim NFA stabilisiert sich jedoch in den kommenden Jahren. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Finanzpolitik zukunftsgerichtet ist, weil sie die Effekte der Steuervorlage 17 des Bundes (Nachfolgeprojekt zur USR III) vorweggenommen hat und den Kanton Luzern nicht wie andere Kantone hohe Ausfälle treffen werden. Er will deshalb an den Grundzügen der Finanzpolitik gemäss Finanzleitbild festhalten, jedoch gewisse Justierungen vornehmen. Die Korrekturmassnahmen sind im Rahmen des (weiterhin wachsenden) Haushaltsvolumens von 3.7 Milliarden Franken zu betrachten.
 
Ausgehend von dieser Standortbestimmung, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat die folgende Vorlage, damit in den Planjahren 2018 bis 2021 die Schuldenbremse eingehalten werden kann.
 
Budget 2018: Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten
Im Budgetjahr 2018 wird die Finanzierungslücke, die sich aus dem Nein zur Steuerfuss-Erhöhung ergibt, primär durch den Abbau von Leistungen aufgefangen. Eine provisorische Massnahmenliste hat der Regierungsrat am 28. Juni 2017 veröffentlicht. Tiefer gehende Eingriffe in das öffentliche Leistungsangebot wären nur mit Gesetzesänderungen realisierbar und sind deshalb aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
 
Gemäss Antrag der Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrates (PFK) soll die Schuldenbremse 2018 weniger stark gelockert werden als vom Regierungsrat vorgeschlagen. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Handlungsbedarf. Der Regierungsrat sieht zur Kompensation weitere Entlastungsmassnahmen in den Bereichen Asyl- und Flüchtlingswesen, Naturgefahren, Landwirtschaft und Wald, Umwelt und Energie vor.
 
Insgesamt resultiert für 2018 in der Erfolgsrechnung ein Mehraufwand von 43 Millionen Franken. Damit bleibt die Finanzlage angespannt, die Vorgaben der Schuldenbremse gemäss Antrag der PFK können jedoch eingehalten werden.
 
2019: Kombination von Massnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Auch in den Folgejahren fehlen die Mittel aus der Steuerfusserhöhung. Gemäss aktuellem Planungsstand bestehen Finanzierungslücken von 27.5 Millionen CHF (2019) und zusätzlich 20.5 Millionen CHF (2020), sofern die Massnahmen 2019 nachhaltig sind. Der Regierungsrat hat zur Schliessung dieser Lücken das folgende Vorgehen beschlossen:
 
Auf 2019 soll aus der Steuervorlage17 des Bundes die Erhöhung der Dividendenbesteuerung vorgezogen werden (Entlastungseffekt: je 5 Millionen CHF zugunsten von Kanton und Gemeinden).
 
Per 2020 sollen Massnahmen aus der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) in Kraft treten. Die Netto-Entlastung des Kantons aus der AFR18, der Anpassung des Finanzausgleichs und weiteren Projekten soll 20 Millionen Franken betragen. Die Gemeinden werden nicht im selben Mass schlechter gestellt, weil ein Teil der Entlastungen auch bei ihnen wirksam ist. Eine Mehrbelastung der Gemeinden hält der Regierungsrat aber für angezeigt: Die Haushaltsituation der Gemeinden hat sich infolge der Finanzreform08, bei der die Aufgaben zwischen Gemeinden und Kanton neu geordnet wurden, und wachsenden Steuereinnahmen deutlich günstiger entwickelt als die Haushaltsituation des Kantons; der Ertragsüberschuss aller Gemeinden betrug im Jahr 2016 total 144 Millionen CHF (2015: 86 Millionen CHF). Zu diesem Ergebnis trägt auch bei, dass der Kanton die Gemeinden mit jährlich 133 Millionen CHF im Finanzausgleich unterstützt.
 
Die Entlastung des Kantons um 20 Millionen CHF soll nachhaltig sein und auch 2021 wirken.
 
Die restlichen Finanzierungslücken betragen 22.5 Millionen CHF (2019), 28.0 Millionen CHF (2020) und 28.8 Millionen CHF (2021). Diese Lücken will der Regierungsrat durch kombinierte einnahmen-/ausgabenseitige Massnahmen schliessen. In welcher Zusammensetzung die Massnahmen greifen sollen: darüber wird sich der Regierungsrat mit den Kantonsratsparteien und -fraktionen austauschen.
 
Gemeinsame Lösung
Finanzdirektor Marcel Schwerzmann hielt an der Medienorientierung zu den Eckdaten des AFP 2018-2021 fest: «In den Budgetjahren 2018 und 2019 müssen wir weitere Ansprüche zurückfahren. Man muss aber auch sehen, dass auf diese Weise die Finanzierung der wachsenden Gesundheits- und Bildungskosten gelingt. Und dass die nun noch verbleibenden Aufgaben lösbar sind. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sein Vorgehen zur Beruhigung der Haushaltsituation bis 2021 führt und dass die öffentlichen Leistungen wieder ins Zentrum der politischen Diskussion rücken können.»
 
Ein wesentlicher Teil der Lösung wird die AFR18 sein, mit der Kanton und Gemeinden ihre Aufgaben und Finanzen neu justieren. Schwerzmann appellierte an die Projektpartner und an den Kantonsrat: «Kanton und Gemeinden können die öffentlichen Aufgaben nur gemeinsam lösen und finanzieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier einen Konsens finden.»
 
Das vollständige Dokument AFP 2018-2021 wird in den nächsten Wochen erstellt und nach den Herbstferien publiziert.
 
Anhang
Folienpräsentation Eckwerte AFP 2018-2021
Bild: Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (l.) und Hansjörg Kaufmann, Leiter der Dienststelle Finanzen, stellen die Eckwerte des Aufgaben- und Finanzplans 2018–2021 vor.

Kontakt

Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor
Tel. 041 226 55 41 (erreichbar am 5. September 2017, 15.00-16.00 Uhr)