| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftSeptember 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Bewirtschafterwechsel 2018 | Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2018 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung Generationengemeinschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis spätestens 31. Dezember 2017. Das Formular Bewirtschafterwechsel steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf- / Pachtvertrag) können bis am 30. April 2018 nachgereicht werden.
Mehr: Formular Bewirtschafterwechsel | |
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| | Gebühren für Betriebe ohne Direktzahlungen | Gemäss dem Gewässerschutzgesetz muss auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung die Nährstoffbilanz ausgeglichen sein. Bei Betrieben ohne Direktzahlungen erfolgt die Überprüfung der Nährstoffsituation durch den Kanton. Die Abgabe beträgt pro zuviel gehaltene DGVE Fr. 500.–, im Wiederholungsfall Fr. 1'000.–. Ab 2018 werden Betriebe ohne Direktzahlungen vermehrt kontrolliert. Überprüft wird die Nährstoffsituation 2017.
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| | Nährstoffbilanz - Planbilanzen erstellen | Um sicher zu gehen, dass die Nährstoffbilanz 2017 ausgeglichen bleibt und es zu keinen Kürzungen der Direktzahlungen kommt, empfehlen wir, jetzt Planbilanzen zu erstellen oder nachzurechnen, um allfällig überschüssige Nährstoffe noch rechtzeitig im September/Oktober wegführen zu können. Die Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdüngern müssen in HODUFLU erfasst und bestätigt werden.
Mehr: Merkblatt HODUFLU | |
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| | Kein Maiswurzelbohrer gefangen | Gemäss eidgenössischer Pflanzenschutzverordnung gilt der Maiswurzelbohrer als Quarantäneschädling. Seine Bekämpfung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Maiswurzelbohrerfallen blieben dieses Jahr im Kanton Luzern und den angrenzenden Kantonen, soweit sie den Kanton Luzern betreffen könnten, leer. Deshalb gibt es für 2018 keine zusätzlichen Fruchtfolgeeinschränkungen wegen dem Maiswurzelbohrer.
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| | Herbstweide auf Biodiversitätsförderflächen | Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf der letzte Aufwuchs von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen bei günstigen Bodenverhältnissen zwischen dem 1. September und dem 30. November schonend beweidet werden (kurze Dauer, Trockene Bedingungen, Trittschäden vermeiden). Ein allfälliges Weideverbot auf NHG-Vertragsflächen ist auf dem Flächenverzeichnis 2017 festgehalten. Ist mit der Trägerschaft des Vernetzungsprojektes nichts weiteres vereinbart, müssen die 10 % Restfläche bei der Herbstweide nicht ausgezäunt werden.
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| | Naturschutzfachliche Aufwertungsprojekte | Seit über 25 Jahren unterstützt der Kanton Luzern naturschutzfachliche Aufwertungsprojekte finanziell. Zahlreiche Projekte wie das Anlegen von neuen Weihern oder artenreichen Blumenwiesen konnten realisiert werden. Neben einer Vielzahl an Pflanzen und Tieren profitiert auch die Bevölkerung von einer attraktiven Landschaft. Haben Sie eigene Projektideen? Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, um Ihr Vorhaben zu diskutieren.
Mehr: Beispiel "Weiher Chnubel" Escholzmatt Mehr: Neubau/Aufwertung von Gewässern | |
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| | Die nächsten Termine | Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge (alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag) 13. Oktober 2017 Einreichen der Unterlagen "Lineare Korrektur" und "Import-Exportbilanz" (ausser Mastpoulets) bis 31. Oktober 2017 Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag) 4. Dezember 2017 Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen bis 31. Dezember 2017 Meldung Bewirtschafterwechsel bis 31. Dezember 2017 Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets bis 28. Februar 2018
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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