Neusaat

lawa-Newsletter Landwirtschaft

September 2017
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Inhalt

Bewirtschafterwechsel 2018
Gebühren für Betriebe ohne Direktzahlungen
Nährstoffbilanz - Planbilanzen erstellen
Kein Maiswurzelbohrer gefangen
Herbstweide auf Biodiversitätsförderflächen
Naturschutzfachliche Aufwertungsprojekte
Die nächsten Termine

Bewirtschafterwechsel 2018

Stall
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2018 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung Generationengemeinschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis spätestens
31. Dezember 2017. Das Formular Bewirtschafterwechsel steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf- / Pachtvertrag) können bis am 30. April 2018 nachgereicht werden.

Mehr: Formular Bewirtschafterwechsel

Gebühren für Betriebe ohne Direktzahlungen

Pferde
Gemäss dem Gewässerschutzgesetz muss auf jedem Betrieb mit Nutztierhaltung die Nährstoffbilanz ausgeglichen sein. Bei Betrieben ohne Direktzahlungen erfolgt die Überprüfung der Nährstoffsituation durch den Kanton. Die Abgabe beträgt pro zuviel gehaltene
DGVE Fr. 500.–, im Wiederholungsfall Fr. 1'000.–. Ab 2018 werden Betriebe ohne Direktzahlungen vermehrt kontrolliert. Überprüft wird die Nährstoffsituation 2017.

Nährstoffbilanz - Planbilanzen erstellen

Guellefass
Um sicher zu gehen, dass die Nährstoffbilanz 2017 ausgeglichen bleibt und es zu keinen Kürzungen der Direktzahlungen kommt, empfehlen wir, jetzt Planbilanzen zu erstellen oder nachzurechnen, um allfällig überschüssige Nährstoffe noch rechtzeitig im September/Oktober wegführen zu können. Die Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdüngern müssen in HODUFLU erfasst und bestätigt werden.
 

Mehr: Merkblatt HODUFLU

Kein Maiswurzelbohrer gefangen

Mais
Gemäss eidgenössischer Pflanzenschutzverordnung gilt der Maiswurzelbohrer als Quarantäneschädling. Seine Bekämpfung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Maiswurzelbohrerfallen blieben dieses Jahr im Kanton Luzern und den angrenzenden Kantonen, soweit sie den Kanton Luzern betreffen könnten, leer. Deshalb gibt es für 2018 keine zusätzlichen Fruchtfolgeeinschränkungen wegen dem Maiswurzelbohrer.

Herbstweide auf Biodiversitätsförderflächen

Herbstweide
Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf der letzte Aufwuchs von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen bei günstigen Bodenverhältnissen zwischen dem 1. September und dem 30. November schonend beweidet werden (kurze Dauer, Trockene Bedingungen, Trittschäden vermeiden). Ein allfälliges Weideverbot auf NHG-Vertragsflächen ist auf dem Flächenverzeichnis 2017 festgehalten. Ist mit der Trägerschaft des Vernetzungsprojektes nichts weiteres vereinbart, müssen die 10 % Restfläche bei der Herbstweide nicht ausgezäunt werden.

Naturschutzfachliche Aufwertungsprojekte

Weiher
Seit über 25 Jahren unterstützt der Kanton Luzern naturschutzfachliche Aufwertungsprojekte finanziell. Zahlreiche Projekte wie das Anlegen von neuen Weihern oder artenreichen Blumenwiesen konnten realisiert werden. Neben einer Vielzahl an Pflanzen und Tieren profitiert auch die Bevölkerung von einer attraktiven Landschaft. Haben Sie eigene Projektideen? Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, um Ihr Vorhaben zu diskutieren.

Mehr:  Beispiel "Weiher Chnubel" Escholzmatt
Mehr: Neubau/Aufwertung von Gewässern

Die nächsten Termine

Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge (alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag)
13. Oktober 2017
 
Einreichen der Unterlagen "Lineare Korrektur" und "Import-Exportbilanz" (ausser Mastpoulets)
bis 31. Oktober 2017
 
Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag)
4. Dezember 2017
 
Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
bis 31. Dezember 2017
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
bis 31. Dezember 2017
 
Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets
bis 28. Februar 2018

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch