Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 3. Oktober 2017

Busse für Betriebsleiter vom Neubad

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat den Betriebsleiter vom Neubad Luzern mit einer Busse bestraft. Er hat ohne die nötigen Bewilligungen Veranstaltungen in ungenügend gesicherten Räumlichkeiten vom Neubad durchgeführt.
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat den Betriebsleiter vom Neubad in der Stadt Luzern wegen Inbetriebnahme sowie mehrfacher Nutzung von Räumlichkeiten ohne vorgängige Betriebsabnahme und ohne Wirtschaftsbewilligung mit einer Busse von 2'500.- Franken betraft. Das Urteil ist rechtskräftig.
 
Der Betriebsleiter hat im Zeitraum Februar 2016 bis Juni 2017 im Untergeschoss vom Neubad Räumlichkeiten für Veranstaltungen benutzt. Dies hat er getan, ohne dass eine Baubewiligung vorlag und die Räumlichkeiten durch die zuständigen Behörden abgenommen und freigegeben wurden. In den Räumlichkeiten wurden illegalerweise vor allem Konzerte durchgeführt. Eine Fach-Analyse vor Ort ergab zudem, dass die Räumlichkeiten über keinen ausreichenden Brandschutz verfügten und ein Notausgang zu wenig vorhanden war.
 

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KANTON LUZERN
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Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
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