Mitteilung

29. September 2017

Regierungsrat legt Immobilienstrategie für Gymnasien fest

Der Regierungsrat hat den Immobilienbericht der Kantonalen Gymnasien verabschiedet. Mehr Schülerzahlen und der finanziell enge Rahmen führen zu Veränderungen an einigen Kantonsschulen. Der Fokus auf definierte Standorte, die Senkung von Betriebskosten und das Nutzen von Synergiepotential steht im Vordergrund.
 
Die kantonale Immobilienstrategie ist die Grundlage für die baulichen Veränderungen der einzelnen kantonalen Teilbereiche. Der Regierungsrat hat nun die Immobilienstrategie für den Bereich der gymnasialen Bildung verabschiedet und darin Szenarien für die einzelnen Kantonsschulen festgelegt. Damit verbunden sind auch die Definition der künftigen Schülerzahlen und die Erkenntnis, dass die Gymnasien die kommenden Herausforderungen nur erfolgreich bewältigen können, wenn sie räumlich-infrastrukturell und organisatorisch über die notwendigen Voraussetzungen verfügen.
 
Für einzelne Kantonsschulen hat die Immobilienstrategie Gymnasiale Bildung konkrete Auswirkungen:
 
- Die Kantonsschule Musegg ist derzeit in den städtischen Liegenschaften eingemietet und hätte Raumpotenzial für weitere neun Klassen des Kurzzeitgymnasiums. Die aktuell hohen Mietkosten lassen an diesem Standort unter den aktuellen Bedingungen kein langfristiges Mietverhältnis zu. Die laufenden Verhandlungen zwischen der Stadt Luzern und dem Kanton Luzern über eine Senkung der Mietpreise, haben bis anhin zu keinem Konsens geführt. Die wirtschaftlichen Aspekte führen dazu, dass der Kanton Luzern möglicherweise eine eigene Lösung anstrebt. Wird nicht nächstens ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis erzielt, so ist geplant, den Schulstandort Musegg per Ende Juli 2028 aufzugeben und den Neubau eines Kurzzeitgymnasiums in Staldenhöhe-Reussbühl auf kantonseigenem Grund zu erstellen. Damit könnte auch gleichzeitig der Engpass bei den Turnhallen-Kapazitäten an der Kantonsschule Reussbühl behoben werden. Das neue Schulhaus in Reussbühl soll Platz für 36 Klassen auf den Zeitpunkt Sommer 2028 bieten.
 
- Die Kantonsschule Sursee wird in den kommenden Jahren aufgrund des Bevölkerungswachstums einen grösseren Platzbedarf haben. Mit einem Erweiterungsbau für 14 Klassen, der spätestens auf Schuljahresbeginn 2023/24 bezugsbereit sein soll, kann der zusätzliche Raumbedarf abgedeckt werden. Für den kurzfristigen Platzbedarf ab Schuljahr 2019/20 sind Umteilungen von rund fünf Klassen in die Kantonsschulen Beromünster und Willisau vorgesehen.
 
- Die Betriebsoptimierungen und neuen Bedürfnisse der Kantonsschulen Seetal, Willisau, Beromünster, Schüpfheim und Alpenquai Luzern werden prioritär innerhalb der bestehenden Gebäudehüllen gelöst.
 
- Die derzeitige kantonale Leistungsvereinbarung mit dem Gymnasium St. Klemens soll neu verhandelt werden, damit dem Kanton mit dem Weiterbetrieb des Gymnasiums St. Klemens und der Unterbelegung der Kantonsschule Musegg keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
 
Nächste Schritte
Bis Sommer 2018 soll der Raumbedarf der Kantonsschule Sursee erhoben und vom Regierungsrat genehmigt werden, anschliessend erfolgt der Auftrag zur Ausarbeitung einer Botschaft für den Baukredit. Ebenfalls bis Sommer 2018 ist - je nach Ausgang der weiteren Verhandlungen - der Raumbedarf des künftigen Kurzzeitgymnasiums Staldenhöhe-Reussbühl festzulegen und nach Genehmigung durch den Regierungsrat eine Botschaft für die Ausarbeitung des entsprechenden Projektierungskredits zu erarbeiten. Die Verhandlungen mit der Pallottiner-Stiftung des Gymnasiums St. Klemens werden unverzüglich aufgenommen.

Kontakt

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Telefon 041 228 52 03 (erreichbar Freitag, 29.9.2017 von 14 bis 15 Uhr)
reto.wyss@lu.ch