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ÖLN Bodenschutz – keine fixen Termine |
Betriebe mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche müssen auf jeder Parzelle mit Kulturen, die vor dem 31. August geerntet werden, im laufenden Jahr eine Winterkultur, Zwischenfutter oder Gründüngung ansäen. Ab 2017 werden die Saat- und Erntetermine in den ÖLN-Richtlinien nicht mehr vorgeschrieben. Das heisst, die Bewirtschaftenden bestimmen selber, wann sie eine Zwischenkultur säen/ernten. Wichtig: Die Bodenbedeckung muss gemäss der guten landwirtschaftlichen Praxis erfolgen. Alle Massnahmen müssen im Feldkalender aufgezeichnet werden.
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