Neusaat

lawa-Newsletter Landwirtschaft

Oktober 2017
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Inhalt

Hauptzahlung der Beiträge 2017
Hangbeiträge ab 2017 auch im Talgebiet
Beitragsanpassungen LQB 2017
ÖLN Bodenschutz – keine fixen Termine
Neue Telefonnummern
Die nächsten Termine

Hauptzahlung der Beiträge 2017

Ernte
Am 13. Oktober 2017 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Beiträge 2017. Gleichzeitig wird die Hauptabrechnung zugestellt. Sie enthält neben einer Zusammenfassung der Abrechnung auch Details zu den Beiträgen. Wenden Sie sich bei Fragen an uns – die Abrechnung enthält eine Kontaktliste.
Hinweis: Der Übergangsbeitrag wird erst mit der Schlusszahlung (Anfang Dezember) überwiesen. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge im Rahmen der Schlusszahlung.

Hangbeiträge ab 2017 auch im Talgebiet

Hangbeitrag
Ab dem Jahr 2017 werden Hangbeiträge in allen Zonen – neu also auch in der Talzone – ausgerichtet. Zudem wird die bestehende Neigungskategorie >35 % in zwei Kategorien wie folgt unterteilt: Neigungskategorie 35 bis 50 % und neu Neigungskategorie >50 %.
Die Hangbeiträge in der Talzone werden ausgerichtet, wenn auf dem Betrieb mehr als 50 Aren für Hangbeiträge berechtigte Kulturen mit über 18 % Neigung vorhanden sind. Dauerweiden und Hecken sind nicht hangbeitragsberechtigt.

Mehr: Höhe der Hangbeiträge 2017

Beitragsanpassungen LQB 2017

Mais
Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) sind für den Kanton Luzern bei knapp 11 Millionen Franken begrenzt. Dieser Plafond wird auch im laufenden Jahr wie erwartet erreicht. Da jedoch die Umsetzung von Gesuchsmassnahmen leicht rückgängig war, kann der Beitrag für die Massnahme "L3 Zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung" auf 135 Franken pro Hektare erhöht werden, nachdem dieser 2016 auf 115 Franken pro Hektare reduziert werden musste. Der Grundbeitrag beträgt weiterhin 300 Franken pro Betrieb.

Mehr: Landschaftsqualitätsbeiträge Luzern

ÖLN Bodenschutz – keine fixen Termine

phacelia, Bienenweide
Betriebe mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche müssen auf jeder Parzelle mit Kulturen, die vor dem 31. August geerntet werden, im laufenden Jahr eine Winterkultur, Zwischenfutter oder Gründüngung ansäen. Ab 2017 werden die Saat- und Erntetermine in den ÖLN-Richtlinien nicht mehr vorgeschrieben. Das heisst, die Bewirtschaftenden bestimmen selber, wann sie eine Zwischenkultur säen/ernten. Wichtig: Die Bodenbedeckung muss gemäss der guten landwirtschaftlichen Praxis erfolgen. Alle Massnahmen müssen im Feldkalender aufgezeichnet werden.

Neue Telefonnummern

Telefonnummer
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald bekommt neue Telefonnummern. Ab dem
2. November 2017 erreichen Sie unsere Zentrale unter der Nummer
 
041 349 74 00.
 
Die neuen Telefonnummern der Mitarbeitenden finden Sie ab 2. Nov. auf unserer Homepage.
Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

Die nächsten Termine

Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge (alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag)
13. Oktober 2017
 
Einreichen der Unterlagen "Lineare Korrektur" und "Import-Exportbilanz" (ausser Mastpoulets)
bis 31. Oktober 2017
 
Einsprachefrist Hauptzahlung Direktzahlungen
3. November 2017
 
Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag)
4. Dezember 2017
 
Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe
4. Dezember 2017
 
Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
bis 31. Dezember 2017
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
bis 31. Dezember 2017
 
Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets
bis 28. Februar 2018

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch