Newsletter Steuern Luzern
17 / 2017

19.10.2017

Zinssätze, Ausgleich kalte Progression und steuerbare Mietwerte ab 2018

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat verschiedene Beschlüsse gefasst:
 
1. Zinssätze 2018
Für 2018 bleiben der negative und der positive Ausgleichszinssatz unverändert und betragen 0,0 Prozent; Der Verzugszinssatz wird von 5,0 auf 6,0 Prozent erhöht. Die restlichen Zinssätze bleiben unverändert.
 
Beschluss Zinssätze 2018: Kantonsblatt Nr.  41 vom 14.  Oktober 2017
 
2. Ausgleich der kalten Progression
Infolge allgemeiner negativer Teuerung sind die Voraussetzungen für eine Anpassung der Tarife und Abzüge zum Ausgleich der kalten Progression (§ 61 StG) nicht gegeben. Für die Steuerperiode 2018 gelten die gleichen Tarife und Abzüge (vorbehalten die geänderten Abzüge zufolge der Steuergesetzrevision 2018) wie für die Steuerperiode 2017.
 
3. Steuerbare Mietwerte 2018
Der Regierungsrat muss die Mietwertansätze auf Beginn jeder Steuerperiode überprüfen und an die aktuellen Verhältnisse anpassen. Er muss dabei die unterschiedlichen Mietzinsentwicklungen je nach regionaler Lage und Alter der Objekte berücksichtigen (§ 28 Abs. 3 StG).
 
Entsprechend diesem Gesetzesauftrag hat der Regierungsrat die Mietwertverordnung für die Steuerperiode 2018 angepasst. Die neuen Mietwertansätze 2018 sind hier ersichtlich.
 

Kontakt

Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail dst@lu.ch