Mitteilung

13. Oktober 2017

Vorberatende Kommission für Totalrevision des Energiegesetzes und gegen Volksinitiative «Energiezukunft Luzern»

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Revision des Energiegesetzes einstimmig zu, schlägt aber Änderungen vor.
 
Die RUEK stimmt der Totalrevision des Energiegesetzes (Botschaft B 87) einstimmig zu und lehnt die Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» ab. Für die Kommission war zentral, dass ein mehrheitsfähiges Energiegesetz resultiert. In Rahmen verschiedener anderer Geschäfte sind energiepolitische Ziele definiert worden; das Energiegesetz bezweckt, dass diese Ziele auch erreicht werden. Die vorgelegte Fassung berücksichtigt die Kritik an der letzten Vorlage und wird von der RUEK als schlank und zweckmässig beurteilt.
 
Bei der Gebäudeenergieausweispflicht wird dem Regierungsrat zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die entsprechenden Gebäudekategorien auf Verordnungsstufe festzulegen. Er wird dafür voraussichtlich auf Kategorien des Schweizerischen Ingenieurs- und Architektenvereins (SIA) abstellen.
 
Rücksicht auf Luzerner Biogasproduktion
Beim Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung darf der Anteil an nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des massgebenden Bedarfs nicht überschreiten. Der Ersatz ist gemäss regierungsrätlicher Vorlage unter anderem zulässig, wenn die fachgerechte Umsetzung einer von elf Standardlösungen gewährleistet ist. Die RUEK verlangt hier eine Ergänzung: Der Ersatz soll auch zulässig sein, wenn die Bauherrschaft beim Einsatz von leitungsgebundenem Gas nachweist, dass sie über die gesamte Lebensdauer des Wärmeerzeugers mindestens 20 Prozent regional erzeugtes Biogas einsetzt. Damit wird der Bedeutung der Biogasproduktion im Kanton Luzern Rechnung getragen, ohne dass eine nationale Standardlösung vorweggenommen wird.
 
Die Bestimmung zur Gebäudeautomation wird gestrichen. Bei der vorgesehenen Grösse von Gebäuden ist eine zumindest punktuell eingesetzte Gebäudeautomation technisch ohnehin notwendig. Im Weiteren trägt eine Gebäudeautomation nicht zwangsläufig zu einer Energieoptimierung bei. Es ist darum nicht notwendig, eine Gebäudeautomation gesetzlich vorzuschreiben.
 
Eigenverantwortung wird betont
Bei den vorgesehenen Betriebsoptimierungen wird die Eigenverantwortung des Eigentümers stärker betont. Die Behörden können jedoch stichprobenweise kontrollieren, ob die Eigenverantwortung wahrgenommen wird. Die Kommission lehnte die detaillierteren Vorgaben des Regierungsrates deutlich ab.
 
Klar abgelehnt wurden Anträge, die auf eine Verschärfung des Gesetzes abzielten, etwa die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf dem Kantonsgebiet oder die Vorgabe eines Gebäudeenergieausweises für Altbauten. Dasselbe galt für den Vorschlag einer Abwrackprämie beim Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch einen Erzeuger mit 100 Prozent erneuerbaren Energien.
 
Umgekehrt fanden auch Anträge zur Abschwächung des Gesetztes keine Mehrheit, etwa der Verzicht auf die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten. Zur Abfederung beantragt die Kommission aber eine Reduktion der Ersatzabgabe auf nicht realisierte Leistung von maximal 1000 Franken.
 
Die RUEK ist überzeugt, dass mit den vorgenommenen Änderungen eine Gesetzesvorlage zur Beratung gelangt, die von einer Mehrheit im Parlament mitgetragen werden kann. Die Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» wird damit nach grossmehrheitlicher Meinung der Kommission weitgehend obsolet und deshalb abgelehnt.
 
Die RUEK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Josef Dissler (CVP, Wolhusen) vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Oktobersession 2017 im Luzerner Kantonsrat behandelt.

Kontakt

Josef Dissler
Präsident der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
Telefon 079 674 80 81
josef.dissler@lu.ch