Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 15. Januar 2018

Vergewaltigung in Emmen: Alle Hinweise aus der Bevölkerung überprüft - Täter nicht gefasst

Am 21. Juli 2015 wurde in Emmen eine Frau vergewaltigt und schwer verletzt. Trotz umfangreichen Ermittlungen, konnte der Täter bisher noch nicht gefasst werden. Es liegen keine neuen Ermittlungsansätze vor. Die Staatsanwaltschaft schliesst die Untersuchung vorläufig ab. Spurenabgleiche finden weiterhin laufend statt.
 
Vergewaltigung vom 21. Juli 2015
Am 21. Juli 2015 wurde eine damals 26-jährige Frau auf dem Dammweg in Emmen von einem unbekannten Mann vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei erlitt die Frau eine Querschnittlähmung (siehe Medienmitteilungen vom 22.7.2015, 6.8.2015, 23.10.2015 und 21.12.2015). Eine Strafuntersuchung wurde eingeleitet. Der Täter konnte bisher nicht gefasst werden.
 
Massen-DNA-Test und Antennensuchlauf
Die Luzerner Polizei hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet und durchgeführt. Das Opfer konnte aufgrund ihres Gesundheitszustandes über eine längere Zeit nicht zum Vorfall befragt werden. Während mehreren Wochen wurden im Umfeld vom Tatort Personenkontrollen durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde mehrmals mittels Medienmitteilungen informiert und mit spezifischen Fragen zur Mithilfe aufgefordert. Zudem hat die Staatsanwaltschaft eine Belohnung für Hinweise, welche zur Täterermittlung führen, ausgesetzt. Sämtliche Hinweise wurden fortlaufend überprüft und abgeklärt. Drei Personen wurden vorübergehend festgenommen. Knapp 10'000 Personendaten wurden im Zusammenhang mit der Tat überprüft. 371 Männer wurden zu einem Massen-DNA-Tests aufgeboten. Zudem wurden mehrere tausend Handynummern erhoben, welche zur Tatzeit im Gebiet des Tatortes aktiv waren. Davon wurden 1'863 Handydaten detailliert ausgewertet. Bei 32 Personen, welche über ihr Handy zur Tatzeit im Umfeld vom Tatort registriert wurden, hat die Staatsanwaltschaft DNA-Test's durchgeführt. Aktuell ist noch eine DNA-Auswertung im Ausland hängig.
 
Operative Fallberatung durch Experten von ViCLAS/OFA-CH
Als weiteres Ermittlungselement wurde eine Fallberatung der nationalen ViCLAS/OFA-Einheit in Anspruch genommen. Losgelöst von den bisherigen Ermittlungen haben diese den Fall nochmals aufgerollt und alternative Ermittlungsansätze erarbeitet. Diese Hinweise wurden überprüft, blieben aber erfolglos.
 
Ermittlungen zum Namen Aaron
Die Staatsanwaltschaft hat zudem rund 300 Hinweise zum möglichen Tätername "Aaron" überprüft. In diesem Zusammenhang wurden wiederum fünf DNA-Analysen durchgeführt, welche jedoch nicht zum Erfolg führten.
 
Untersuchung vorläufig abgeschlossen
Alle Hinweise aus der Bevölkerung wurden laufend überprüft. Es liegen keine neuen Ermittlungsansätze mehr vor. Die Staatsanwaltschaft kommt daher zu einem vorläufigen Abschluss der Untersuchung. Spurenabgleiche finden aber weiterhin laufend statt. Weiterführende Ermittlungen werden getätigt, sobald neue Erkenntnisse oder Hinweise zum Fall vorliegen.
 

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KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
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