Newsletter Steuern Luzern
18 / 2017 Steuer+Praxis

10.11.2017

Teilrevision Handänderungs- und Erbschaftssteuergesetz per 1.1.2018

Die Gesetze über die Handänderungssteuer und die Erbschaftssteuer werden per 1.1.2018 an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst: Gleichstellung der Lebenspartner mit den Ehegatten bei der Erbschafts- und Handänderungssteuer sowie Befreiung der Schwiegerkinder und -eltern von der Handänderungssteuer. Der Erbgang wird vollständig von der Handänderungssteuer befreit.
 

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