Mitteilung

17. November 2017

Regierungsrat lehnt Volksinitiative «Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern» ab

Der Kanton Luzern verfügt bereits über ein breites und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot auf allen Schulstufen, das kommunal und regional verankert ist. Der Regierungsrat sieht das Grundanliegen der Initiative «Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern» als erfüllt an. Er empfiehlt dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
 
Am 14. November 2016 reichte das Initiativkomitee «Luzerner Allianz für Lebensqualität» eine Volksinitiative ein, mit der eine regional verankerte und qualitativ hochstehende Bildung im Kanton Luzern gefordert wird. Die Initiative verlangt unter anderem, dass im Kanton Luzern nur ausgebildete Lehrpersonen unterrichten dürfen und der Kanton gute Rahmenbedingungen für Lernende und Lehrpersonen bereitstellt. Zudem soll der Kanton Luzern über ein breites und für die Lernenden kostenloses Angebot an dualen und schulisch organisierten Ausbildungen auf der Sekundarstufe II verfügen. Schliesslich fordert die Initiative, dass die Bildungsangebote je nach Schulstufe kommunal oder regional verankert werden. Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung verfasst.
 
Qualitativ hochstehende Bildungsangebote vorhanden
Der Regierungsrat hält nun in seiner Botschaft an den Kantonsrat fest, dass der Kanton Luzern auf allen Schulstufen ein breites und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot aufweist, das laufend optimiert und evaluiert wird. Die bestehenden, vielfältigen Bildungsmöglichkeiten und die hohe Qualität der Angebote hält der Kanton Luzern auch künftig unvermindert aufrecht. Allerdings setzt sich der Regierungsrat auch für eine angemessene Finanzierbarkeit des Bildungsangebotes ein. Das Gleichgewicht zwischen Bildungsanspruch und angemessener Finanzierbarkeit wird durch die Initiative gestört, was letztlich die Sicherung einer qualitativ hochstehenden Bildung im Kanton Luzern gefährdet. Die in der Initiative geforderte Angebotsausweitung und somit die Umsetzung der Initiative würden zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für den Kanton und die Gemeinden führen. Dies widerspricht dem Ziel des langfristig ausgeglichenen Finanzhaushaltes. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.
 
Gut ausgebildete Lehrpersonen
In seiner Botschaft an den Kantonsrat schreibt der Regierungsrat, dass die Grundanliegen der Initiative in weiten Teilen bereits heute erfüllt sind. Dies betrifft unter anderem die Ausbildung der Lehrpersonen. Über die Schulstufen hinweg werden gut qualifizierte Lehrpersonen beschäftigt. 99.8 Prozent der Primarlehrpersonen, 99.9 Prozent der Sekundarlehrpersonen sowie 97 Prozent der Gymnasiallehrpersonen verfügen über die vollständige Ausbildung für ihre Unterrichtsstufe. Bei IF-Lehrpersonen bestehen Engpässe, die jedoch durch entsprechende Weiterbildung an der PH Luzern aufgefangen werden.
 
Zufriedenstellende Rahmenbedingungen
Die in der Initiative angesprochenen Klassengrössen im Kanton Luzern liegen im Vergleich mit den gesamtschweizerischen Richtwerten auf allen Schulstufen, sowohl bei der maximalen als auch bei der durchschnittlichen Klassengrösse, im Bereich der übrigen Kantone. Im Kanton Luzern beträgt die Unterrichtszeit auf allen Schulstufen 38 Schulwochen und entspricht der überwiegenden Praxis in den Kantonen der Zentralschweiz bzw. der Deutschschweiz. Die Unterrichtsverpflichtung über die Stufen hinweg ist angestiegen und befindet sich leicht über dem Mittelwert gegenüber anderen Kantonen. Die Besoldung liegt mehrheitlich im Bereich der anderen Kantone der Deutschschweiz. Die Weiterbildung gehört im Lehrberuf zum Pflichtenheft und wird auf allen Schulstufen erfüllt.
 
Schulgelder auf Sekundarstufe II notwendig
Die Initiative fordert weiter, dass zur Förderung der Chancengleichheit der Lernenden auf der Sekundarstufe II keine Schulgelder erhoben werden, soweit nicht bereits das Bundesrecht diese Vorgabe macht. Für die Berufliche Grundbildung gibt das Bundesrecht vor, dass der obligatorische Unterricht an den Berufsfachschulen für die Lernenden unentgeltlich ist. Entsprechend wird im Kanton Luzern für den Unterricht an den Berufsfachschulen kein Schulgeld verlangt. Hingegen werden für die vollschulischen Angebote der Berufsbildung sowie die nachobligatorischen Angebote der Gymnasialbildung und für die Fachmittelschulen von den Lernenden bzw. ihren Eltern Schulgelder erhoben. Diese Schulgelder bilden Einnahmen im Umfang von rund 1.9 Millionen Franken pro Jahr. Der Regierungsrat hält in seiner Botschaft fest, dass die durch die Streichung der Schulgelder entstehenden fehlenden Einnahmen an anderer Stelle kompensiert werden müssten.
 

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
● Ausgeglichener Finanzhaushalt
● Innovations- und Wissenstransfer

Kontakt

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel 041 228 52 01
reto.wyss@lu.ch
 
Rückfragen können schriftlich eingereicht werden an bildung@lu.ch. Die Beantwortung wird anschliessend, so bald als möglich, erfolgen.