Newsletter Steuern Luzern
21 / 2017

17.11.2017

Fälligkeitsanzeigen Staats- und Gemeindesteuern 2017

Annähernd 100'000 Fälligkeitsanzeigen für die Staats- und Gemeindesteuern 2017 sind auf dem Weg zur Steuerkundschaft.
 
Mit der Fälligkeitsanzeige wird den Steuerpflichtigen, bei denen der Saldo auf ihrem Steuerkonto 2017 mehr als CHF 1'000 anzeigt, eine Erinnerung geschickt, die Steuerschuld bis am 31. Dezember zu begleichen. Der Anzeige liegt ein Blanko-ESR bei.
 
Vom Produktionsstart bis zum Eintreffen der Fälligkeitsanzeige bei der Steuerkundschaft vergeht eine gewisse Zeit. Deshalb sind nur Zahlungseingänge bis am 7. November 2017 im Saldo berücksichtigt. Sind ab 7. November 2017 noch Zahlungen getätigt worden, oder sind Zahlungsaufträge unterwegs, soll der angezeigte Saldo abzüglich dieser Zahlungen beglichen werden.
 
Bei Fragen zum Steuersaldo ist das Steueramt der Wohnsitzgemeinde zu kontaktieren. Die Kontaktdaten sind aus der Akontorechnung in der Absenderzone ersichtlich.

Kontakt

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6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
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