Newsletter Steuern Luzern
23 / 2017 Steuer+Praxis

07.12.2017

Straflose Selbstanzeige
Vereinfachte Erben-Nachbesteuerung

Die Möglichkeit, einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einzureichen und damit nicht deklarierte Einkommen und Vermögen zu melden, besteht landesweit seit 2010. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen, erhalten aber keine Busse. Erbinnen und Erben, welche die Steuerhinterziehung einer verstorbenen Person offen legen, schulden die Nachsteuer für maximal drei vor dem Todestag abgelaufene Steuerjahre. Voraussetzungen und Vorgehen für diese Verfahren sowie die notwendigen Unterlagen sind nachfolgend kurz dargestellt.
 

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