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RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge) |
Für die im RAUS-Programm angemeldeten Tierkategorien müssen die Voraussetzungen und Auflagen auch im Winter erfüllt werden: Als Auslauf gilt der Aufenthalt auf einer Weide, in einem Laufhof oder in einem Aussenklimabereich. Vom 1. November bis zum 30. April ist den Tieren an mind. 13 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren. Alternative: Tiere haben während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einem Laufhof im Freien. Sie gilt für Tiere der Rindergattung, die gemästet werden sowie für männliche Zuchttiere und bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere der Rindergattung.
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