lawa-Newsletter Landwirtschaft

November 2017
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Inhalt

Schlusszahlung der Beiträge 2017
Beitragszahlungen 2017 an Sömmerungsbetriebe
RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge)
Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)
Die nächsten Termine

Schlusszahlung der Beiträge 2017

Erlebnis auf dem Bauernhof
Am 1. Dezember erhalten die Luzerner Ganzjahresbetriebe die Schlussabrechnung der Beiträge 2017. Die Auszahlung erfolgt per
4. Dezember 2017 (Valuta). In den meisten Fällen wird noch der Übergangsbeitrag ausgerichtet. Allfällige Nachzahlungen oder Rückforderungen sind ebenfalls in der Schlussabrechnung enthalten. Der Übergangsbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des vom Bund festgelegten Faktors (0.2116) mit dem Basiswert des Betriebs. Im Vorjahr lag der Faktor bei 0.2619.

Beitragszahlungen 2017 an Sömmerungsbetriebe

Alpbetrieb
Den Sömmerungsbetrieben im Kanton Luzern werden die Beiträge 2017 am 4. Dezember ausgerichtet (Valuta). Die Abrechnung wird am
1. Dezember 2017 zugestellt. Sofern entsprechende Gesuche gestellt wurden, erhalten die Bewirtschafter Sömmerungsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge (für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet), Landschaftsqualitätsbeiträge und Naturschutzbeiträge. Berechnung einzelner Direktzahlungsarten anhand der Broschüre im Link: Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe

RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge)

Rinder
Für die im RAUS-Programm angemeldeten Tierkategorien müssen die Voraussetzungen und Auflagen auch im Winter erfüllt werden: Als Auslauf gilt der Aufenthalt auf einer Weide, in einem Laufhof oder in einem Aussenklimabereich. Vom 1. November bis zum 30. April ist den Tieren an mind. 13 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren. Alternative: Tiere haben während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einem Laufhof im Freien. Sie gilt für Tiere der Rindergattung, die gemästet werden sowie für männliche Zuchttiere und bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere der Rindergattung.

Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)

Schlauchrolle
Hofdüngerlieferungen im Jahr 2017 können noch bis am 31. Dezember 2017 erfasst und bestätigt werden. Ab dem 1. Januar 2018 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2017 mehr möglich. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) empfiehlt den abgebenden Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmer bis Ende Jahr Zeit haben, die Lieferungen zu bestätigen.

Mehr: Merkblatt HODUFLU

Die nächsten Termine

Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag)
4. Dezember 2017
 
Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe
4. Dezember 2017
 
Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
bis 31. Dezember 2017
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
bis 31. Dezember 2017
 
Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets
bis 28. Februar 2018

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch