| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftDezember 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Betriebsspiegel 2017 | Da die durchschnittlichen Tierbestände 2017 erst nach der Datenerhebung im Februar 2018 bekannt sind (TVD-Rindvieh-/Pferdedaten und Selbstdeklaration der übrigen Tiergattungen) wird der Betriebsspiegel 2017 Mitte März 2018 zur Verfügung stehen (für Lagisgemeinden steht er ab Mitte April zur Verfügung). Wer die Angaben früher benötigt, findet die notwendigen Flächendaten auf dem Flächenverzeichnis 2017 (Agate-Dokumente) und eruiert die durchschnittlichen Tierbestände selber: GVE-Rechner TVD und selbst berechnete Bestände der übrigen Tiere.
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| | Ammoniak | Im Bereich Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft zeichnet sich ab, dass die im Jahr 2007 gesteckten Ziele nicht erreicht werden. Deshalb wird der Teilplan Ammoniak überarbeitet. Ein wesentlicher Aspekt dabei bildet die Verminderung von Emissionen bei Um- und Neubauten von Ställen. Hierzu gilt ab 01.01.2018 das Merkblatt „Ammoniakreduktion bei Stallbauten“.
Mehr: Ammoniakreduktion bei Stallbauten | |
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| | Güllen im Winter: Gefahren | Bei folgenden Situationen bleibt die Gülle in der Grube: - Temperaturen unter 5 Grad: Die Pflanzen beginnen erst Stickstoff aufzunehmen, wenn die Temperaturen während 7 Tagen bei mindestens 5 °C liegen. Vorher darf keine Gülle ausgebracht werden. - Gefrorene Böden: Die Gülle kann nicht einsickern und fliesst oberflächlich weg. - Nasse Böden nach Niederschlägen und Schneeschmelze: Die Gülle sickert mit dem Wasser bis zu den Drainagen und gelangt in den nächsten Bach. - Starke und anhaltende Niederschläge: 3 Tage vor oder nach intensiven Niederschlägen (Wetterprognosen beachten). Gülle fliesst oberflächlich weg. Gülle darf unter keinen Umständen in Bäche gelangen. Helfen Sie mit, Gülleunfälle zu vermeiden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr.
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| | Bewirtschafterwechsel 2018 | Steht auf Ihrem Betrieb per 1. Januar 2018 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung/Bildung Personengesellschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis am 31. Dezember 2017. Das Formular Bewirtschafterwechsel steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf-/Pachtvertrag) können bis am 15. Mai 2018 nachgereicht werden.
Mehr: Formulare Bewirtschafterwechsel | |
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| | Frist für Gesuche um Betriebsanerkennung | Die Datenerhebung und Gesuchstellung für Direktzahlungen findet im Februar 2018 statt. Diese Gesuche können nur von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern anerkannter Betriebe eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung muss also bereits ein Betrieb bestehen. Gesuche um Anerkennung eines Betriebs oder um Anerkennung bzw. Auflösung einer Gemeinschaftsform sind demzufolge bis spätestens am 31.12.2017 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2018 nicht berücksichtigt werden. Mehr: Gesuch Betriebsanerkennung
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| | Tagung Lwb und Trägerschaft Vernetzungsprojekte | Am 11. Dezember 2017 wurde die traditionelle Tagung Landwirtschaftsbeauftragte (Lwb) und Trägerschaft Vernetzungsprojekte durchgeführt. Die rund 190 Teilnehmenden wurden über die Verordnungsänderung 2018 in der Landwirtschaft informiert. Weitere Themen waren Burnout in der Landwirtschaft, Waldabgrenzung - Landwirtschaftliche Nutzfläche sowie das Artenhilfsprogramm Kreuzkröte.
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| | Artenhilfsprogramm (AHP) Kreuzkröte | 2018 startet der Kanton Luzern das AHP für die seltene Kreuzkröte. Sie laicht nur in Gewässern ab, welche im Winter trocken fallen. Im Rahmen des AHP werden daher ablassbare Gewässer im Landwirtschaftsland gebaut. Besonders geeignet sind künstliche Flutmulden, welche im Herbst gemäht werden. Eine Flutmulde gilt als landwirtschaftliche Nutzfläche und kann dadurch Beiträge gemäss DZV und NHG erhalten. Haben Sie Interesse ein Gewässer für die Kreuzkröte zu bauen? Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, um Ihre Idee zu besprechen.
Mehr: Artenhilfsprogramm Kreuzkröte | |
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| | Glückwünsche | Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir danken Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches 2018. Ihre Dienststelle lawa
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| | Die nächsten Termine | Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen bis 31. Dezember 2017 Meldung Bewirtschafterwechsel bis 31. Dezember 2017 Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets bis 28. Februar 2018
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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