lawa-Newsletter Landwirtschaft

Dezember 2017
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Inhalt

Betriebsspiegel 2017
Ammoniak
Güllen im Winter: Gefahren
Bewirtschafterwechsel 2018
Frist für Gesuche um Betriebsanerkennung
Tagung Lwb und Trägerschaft Vernetzungsprojekte
Artenhilfsprogramm (AHP) Kreuzkröte
Glückwünsche
Die nächsten Termine

Betriebsspiegel 2017

Pferd
Da die durchschnittlichen Tierbestände 2017 erst nach der Datenerhebung im Februar 2018 bekannt sind (TVD-Rindvieh-/Pferdedaten und Selbstdeklaration der übrigen Tiergattungen) wird der Betriebsspiegel 2017 Mitte März 2018 zur Verfügung stehen (für Lagisgemeinden steht er ab Mitte April zur Verfügung). Wer die Angaben früher benötigt, findet die notwendigen Flächendaten auf dem Flächenverzeichnis 2017 (Agate-Dokumente) und eruiert die durchschnittlichen Tierbestände selber: GVE-Rechner TVD und selbst berechnete Bestände der übrigen Tiere.

Ammoniak

Braunvieh
Im Bereich Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft zeichnet sich ab, dass die im Jahr 2007 gesteckten Ziele nicht erreicht werden. Deshalb wird der Teilplan Ammoniak überarbeitet. Ein wesentlicher Aspekt dabei bildet die Verminderung von Emissionen bei Um- und Neubauten von Ställen. Hierzu gilt ab 01.01.2018 das Merkblatt „Ammoniakreduktion bei Stallbauten“.

Mehr: Ammoniakreduktion bei Stallbauten

Güllen im Winter: Gefahren

Bei folgenden Situationen bleibt die Gülle in der Grube:
 
- Temperaturen unter 5 Grad:
Die Pflanzen beginnen erst Stickstoff aufzunehmen, wenn die Temperaturen während 7 Tagen bei mindestens 5 °C liegen. Vorher darf keine Gülle ausgebracht werden.
- Gefrorene Böden:
Die Gülle kann nicht einsickern und fliesst oberflächlich weg.
- Nasse Böden nach Niederschlägen und Schneeschmelze:
Die Gülle sickert mit dem Wasser bis zu den Drainagen und gelangt in den nächsten Bach.
- Starke und anhaltende Niederschläge:
3 Tage vor oder nach intensiven Niederschlägen (Wetterprognosen beachten). Gülle fliesst oberflächlich weg.
 
Gülle darf unter keinen Umständen in Bäche gelangen. Helfen Sie mit, Gülleunfälle zu vermeiden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr.
 

Bewirtschafterwechsel 2018

Apfelbaum
Steht auf Ihrem Betrieb per 1. Januar 2018 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung/Bildung Personengesellschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis am 31. Dezember 2017. Das Formular Bewirtschafterwechsel steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf-/Pachtvertrag) können bis am 15. Mai 2018 nachgereicht werden.

Mehr: Formulare Bewirtschafterwechsel

Frist für Gesuche um Betriebsanerkennung

Betrieb
Die Datenerhebung und Gesuchstellung für Direktzahlungen findet im Februar 2018 statt. Diese Gesuche können nur von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern anerkannter Betriebe eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung muss also bereits ein Betrieb bestehen. Gesuche um Anerkennung eines Betriebs oder um Anerkennung bzw. Auflösung einer Gemeinschaftsform sind demzufolge bis spätestens am 31.12.2017 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2018 nicht berücksichtigt werden.
Mehr: Gesuch Betriebsanerkennung

Tagung Lwb und Trägerschaft Vernetzungsprojekte

Tagung 2017
Am 11. Dezember 2017 wurde die traditionelle Tagung Landwirtschaftsbeauftragte (Lwb) und Trägerschaft Vernetzungsprojekte durchgeführt. Die rund 190 Teilnehmenden wurden über die Verordnungsänderung 2018 in der Landwirtschaft informiert. Weitere Themen waren Burnout in der Landwirtschaft, Waldabgrenzung - Landwirtschaftliche Nutzfläche sowie das Artenhilfsprogramm Kreuzkröte.

Artenhilfsprogramm (AHP) Kreuzkröte

Kreuzkröte
2018 startet der Kanton Luzern das AHP für die seltene Kreuzkröte. Sie laicht nur in Gewässern ab, welche im Winter trocken fallen. Im Rahmen des AHP werden daher ablassbare Gewässer im Landwirtschaftsland gebaut. Besonders geeignet sind künstliche Flutmulden, welche im Herbst gemäht werden. Eine Flutmulde gilt als landwirtschaftliche Nutzfläche und kann dadurch Beiträge gemäss DZV und NHG erhalten. Haben Sie Interesse ein Gewässer für die Kreuzkröte zu bauen? Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, um Ihre Idee zu besprechen.

Mehr: Artenhilfsprogramm Kreuzkröte

Glückwünsche

Wintertraum
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir danken Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches 2018.
 
Ihre Dienststelle lawa
 

Die nächsten Termine

Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
bis 31. Dezember 2017
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
bis 31. Dezember 2017
 
Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets
bis 28. Februar 2018

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch