Mitteilung

11. September 2018

Regierungsrat legt Bauprogramm für Kantonsstrassen vor

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Botschaft zum Bauprogramm 2019-2022 für die Kantonsstrassen. Rund 90 neue Vorhaben wurden aufgenommen. Die Botschaft gibt zudem Auskunft über die Umsetzung des Bauprogrammes 2015-2018 und des Radroutenkonzeptes.
 
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Botschaft zum Bauprogramm 2019-2022 für die Kantonsstrassen vor. Dieses enthält 87 neue Vorhaben und hat den wachsenden Anforderungen an die Strasse gerecht zu werden.
 
Klare Kriterien für Aufnahme und Zuordnung
Für die Erarbeitung des Bauprogrammes 2019-2022 wurden alle Vorhaben einer Wirkungs- und einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Dies betrifft die noch nicht realisierten Vorhaben aus dem bisherigen Bauprogramm, die für die Kantonsstrassen relevanten Projekte aus dem kantonalen Richtplan, dem Agglomerationsprogramm und dem öV-Bericht sowie die neu zur Aufnahme in das Bauprogramm vorgesehenen Vorhaben. Die Berücksichtigung und Priorisierung von Kantonsstrassenprojekten erfolgte nach klaren Entscheidungskriterien.
 
Die Gemeinden, Parteien und interessierten Verbände konnten zum Entwurf des Bauprogrammes schriftlich Stellung nehmen, nicht mehr dringliche und notwendige Vorhaben zurückziehen oder neue Anträge einreichen.
 
Stand Bauprogramm 2015-2018 und Radroutenkonzept
Erfahrungsgemäss können nicht alle Projekte wie geplant umgesetzt werden. Regelmässig ergeben sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen – etwa durch neue rechtliche und behördenverbindliche Vorgaben, neue Normen, geänderte Ansprüche und Bedürfnisse oder Einsprachen – Verzögerungen bei der Planung und bei der Realisierung von Vorhaben. Aus dem laufenden Bauprogramm 2015-2018 konnten 23 Vorhaben realisiert werden. 12 weitere Projekte werden Ende 2018 im Bau sein. 69 Bauvorhaben befinden sich in der Phase «Projektbearbeitung», die übrigen Vorhaben wurden zurückgestellt oder aufgrund der Einteilung in den Topf C noch nicht bearbeitet. Schliesslich werden bis Ende 2018 rund 70 Prozent der im Radroutenkonzept aufgeführten Massnahmen realisiert sein.
 
Bewährtes System mit Töpfen A, B und C
Das Bauprogramm 2019-2022 setzt das bewährte System der drei Töpfe A, B und C und der Sammelrubriken fort. Im Topf A befinden sich die in der Programmperiode 2019-2022 zu planenden und/oder auszuführenden Vorhaben. Der Topf B enthält jene Projekte, die geplant werden sollen. Alle weiteren Vorhaben des laufenden Bauprogrammes sind dem Topf C zugeordnet.
 
Die jährlich eingeplanten Gesamtkosten der Projekte im Topf A richten sich nach den im Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022 dafür zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Zuordnung der Vorhaben des Agglomerationsprogrammes zu den einzelnen Töpfen des Bauprogrammes richtet sich nach der Terminplanung oder dem Planungs- und Realisierungsstand der jeweiligen Vorhaben.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Leistungsfähige Verkehrssysteme

  • Kontakt

    Beat Hofstetter
    Abteilungsleiter Planung Strassen
    Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)
    Telefon 041 318 11 54
    beat.hofstetter@lu.ch
    (erreichbar am 11. September 2018, 8-10 Uhr)