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Schatzungswesen soll stark vereinfacht werden |
Der Regierungsrat will das Verfahren zur amtlichen Bewertung von Immobilien stark vereinfachen. Neu soll die steuerliche Schatzung ohne Besichtigung vor Ort aus dem Gebäudeversicherungs- und dem Landwert abgeleitet werden. Damit werden die Ergebnisse für die Eigentümer besser nachvollziehbar, der Schatzungsaufwand sinkt um 1,5 Millionen Franken jährlich. Die Neuerung, die steuerlich ertragsneutral ist, geht jetzt in die Vernehmlassung. Die Vereinfachung der amtlichen Gebäudeschatzung ist ein altes politisches Anliegen im Kanton Luzern und wurde im Rahmen der Organisationsentwicklung 2017 vertieft geprüft. Nun liegt das Resultat vor. Der Regierungsrat beabsichtigt, für die steuerliche Schatzung bereits vorhandene Daten zu nutzen, namentlich den Gebäudeversicherungs- und den Landwert. Die bisherige Schatzung mit Augenschein vor Ort durch die Abteilung Immobilienbewertung der kantonalen Dienststelle Steuern fällt damit weg. Dieses Modell entspricht den Anträgen des Kantonsrates. Einige Merkmale der vereinfachten Schatzung: Faktoren wie Altersentwertung, regionale Preisunterschiede usw. werden durch eine neue Software automatisch in die Bewertung eingerechnet. Die Bewertung hat im Gegensatz zur bisherigen Schatzungsanzeige keinen Verfügungscharakter mehr. Sie wird rein informativ eröffnet, um die Steuerdeklaration zu ermöglichen, und kann im Steuerveranlagungsverfahren angefochten werden. Die Bewertungsgrundlagen werden alle fünf Jahre überprüft; im Gegenzug wird auf die jährliche Anpassung des Mietwertes verzichtet. Markante Einsparung beim Verwaltungsaufwand Eine probeweise Schatzung von über 17'000 Liegenschaften im Kanton Luzern hat gezeigt, dass die neue Methode keinen Einfluss auf die Höhe des Steuersubstrats hat. Hingegen können bei gleichbleibendem Steueraufkommen jährlich rund 1,5 Millionen Franken Verwaltungsaufwand eingespart werden. Im Bereich Immobilienbewertung fallen acht bis zehn Vollzeitstellen weg. Der Personalabbau kann sozialverträglich gestaffelt werden. Für die Umsetzung wird das Steuergesetz um wenige Bestimmungen ergänzt. Im Gegenzug können das Schatzungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung aufgehoben werden. Die Gesetzesänderung soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten, anschliessend werden die Grundstücksbestände fortlaufend nach neuem Recht bewertet. Pro Liegenschaft bleibt bis zur neuen Bewertung der bisherige Miet- und Katasterwert gültig. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden weiterhin zum Ertragswert gemäss bundesrechtlichen Vorschriften bewertet. «Die neue Schatzungsmethode bringt für die Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Verbesserung und leicht nachvollziehbare Ergebnisse», resümierte der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann am Mittwoch bei der Erläuterung der Vernehmlassungsbotschaft. «Wir finden damit den Anschluss an jene Gruppe von Kantonen, die ebenfalls schlanke und einwohnerfreundliche Schatzungsverfahren einsetzen.» Zudem biete sich die nicht alltägliche Gelegenheit, ein bestehendes Gesetz aufzuheben, statt neue zu beschliessen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Dezember. Anhang Folienpräsentation zur Medienorientierung Vernehmlassungsbotschaft Link zu den Vernehmlassungsunterlagen
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