Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

12. September 2018

Neues Gebührenmodell für Beratungsgespräche der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Der Regierungsrat hat ein neues Gebührenmodell für Beratungsgespräche der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung beschlossen. Es sieht vor, dass alle Ratsuchenden ab dem vollendeten 25. Altersjahr eine Gebühr zu entrichten haben. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die meisten Ratsuchenden ab diesem Alter über eine Erstausbildung verfügen. Nach wie vor können Ratsuchende in begründeten Fällen von den Gebühren befreit werden. Die Gebühr für ein Beratungsgespräch beträgt 120 Franken pro Stunde. Ratsuchende mit ausserkantonalem Wohnsitz bezahlen neu 180 Franken pro Stunde. Für die Einführung der neuen Gebühren werden der Gebührenbeschluss (SRL Nr.  426) und die Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (SRL Nr.  432) geändert. Die Änderung wird am 1. Oktober 2018 in Kraft treten.

Hergiswil: Anpassung bei Niveaufächern in gemischten Lerngruppen

Die Sekundarschule Hergiswil konnte bisher ausnahmsweise die Niveaufächer in gemischten Lerngruppen mit Lernenden der Niveaus A und B unterrichten, und zwar auch mit sechs und mehr Lernenden pro Niveau. Gemäss Volksschulbildungsverordnung ist dies in den Niveaufächern Englisch, Französisch und Mathematik nur bei weniger als sechs Lernenden pro Niveau möglich. Das Gesuch um Weiterführung dieser Ausnahme hat der Regierungsrat nun nur noch teilweise gutgeheissen. Ab Schuljahr 2019/20 müssen die kantonalen Vorgaben in den Niveaufächern Englisch und Französisch eingehalten werden. Das Niveaufach Mathematik darf wie bis anhin in einer gemischten Lerngruppe mit Niveau A/B unterrichtet werden, wobei eine zusätzliche Lektion zur Verfügung gestellt werden muss.

Regierungsrat spricht sich gegen eine Haftung des Staates bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen aus

Die Rechtskommission des Nationalrates hat den Kantonen die Möglichkeit gegeben, Stellung zur Änderung des Strafgesetzbuches betreffend Haftung des Staates bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen zu nehmen. Hintergrund ist eine parlamentarische Initiative. Diese verlangt, dass die zuständigen Behörden verstärkt haften sollen, wenn einem Straftäter eine Vollzugsöffnung oder Vollzugslockerung im Straf- oder Massnahmenvollzug gewährt wurde und dieser durch einen Rückfall einen Schaden verursacht hat.
 
Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuchs ab. Mit dem Vorschlag der Kommission würde die Staatshaftung für lebenslängliche verwahrte Strafgefangene, die bedingt entlassen oder deren Verwahrung aufgehoben würde und die danach eine Straftat mit Schadenfolge begehen, auf sämtliche Gefangene ausgedehnt. Von dieser Ausdehnung wären hauptsächlich die für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständigen Kantone betroffen, ohne dass sie für die begangene Straftat verantwortlich sind. «Es ist nicht einsichtig, eine Behörde dafür haftbar zu machen, dass sie ihrem Entscheid in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren ein Gutachten zugrunde gelegt hat», schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz. Bereits heute bestehen ausreichende gesetzliche Grundlagen für den Fall, dass Gutachter und Behörden haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Bewertungen und Entscheide nicht nach professionellen Standards getroffen haben.
 
Die Ausweitung der Staatshaftung könnte ausserdem die Gerichte in ihrer Handlungsfähigkeit tangieren und könnte auch Auswirkungen auf die Straf- und Strafvollstreckungsbehörden haben. Einerseits sei zu befürchten, dass die stufenweise Wiedereingliederung von verurteilten Straftätern in Frage gestellt würde, anderseits könnten die Haftungsnormen auch die Folgekosten für die Gesellschaft erheblich erhöhen, wenn Straftäter nach Haftverbüssung zunehmend unvorbereitet entlassen würden. Der Regierungsrat mahnt weiter, dass eine vertiefte Prüfung der Verfassungsmässigkeit notwendig würde, sollte die Gesetzesänderung weiterverfolgt werden.

Gemeinde Ebikon: Regierungsrat genehmigt Bebauungsplan St. Klemens

Der Regierungsrat genehmigt den Bebauungsplan St. Klemens in der Gemeinde Ebikon, bestehend aus dem Situationsplan (1:500), dem Schnittplan (1:200), dem Plan (1:500) mit massgebendem Terrain sowie den Sonderbauvorschriften (SBV). Mit dem Bebauungsplan wird die Basis für ein attraktives Wohnquartier mit hoher Wohn- und Umgebungsqualität geschaffen. Besondere Beachtung wird den Themen «nachhaltige Mobilität» und «effiziente Nutzung der Energie» geschenkt. Die Abstimmung mit dem Kantonsstrassenprojekt im Bereich der Kantonsstrasse K 17 ist sichergestellt. Die Stimmberechtigen hatten den Bebauungsplan an der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 angenommen.

Gemeinde Entlebuch: Belagssanierung sowie Bau Fussgängerinsel und Eingangspforte bewilligt

Der Belag des Kantonsstrassenabschnitts zwischen Hotel Port bis Dorfausgang in Fahrtrichtung Schüpfheim in der Gemeinde Entlebuch ist sanierungsbedürftig. Weiter ist der Knoten Bachwilstrasse bezüglich Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität zu optimieren. Der Knoten wird umgestaltet und mit einer Mittelinsel als Querungshilfe für die Fussgänger ausgestattet. Aus Richtung Schüpfheim wird vor dem Siedlungsgebiet eine Eingangspforte erstellt. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt in der Höhe von 0.4 Mio. Franken (Bauprojekt) sowie 1.2 Mio. Franken (Belagssanierung) bewilligt.

Vitznau: Einsprachen gegen Erlass einer kantonalen Planungszone abgewiesen

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 417 vom 24. April 2018 eine kantonale Planungszone in mehreren Gebieten der Gemeinde Vitznau erlassen (siehe Medienmitteilung vom 4.  Mai 2018). Dagegen wurden acht Einsprachen eingereicht. Der Regierungsrat hat sämtliche Einsprachen abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Grund dafür ist, dass sich die Einsprachen schwergewichtig auf die mögliche spätere Auszonung ihrer Grundstücke bezogen und nicht auf die vorübergehend geltende kantonale Planungszone.

Stadt Luzern: Ausbau Kantonstrasse K 10 im Abschnitt Swiss Steel–Staldenhof

In Koordination mit den Hochwasserschutzmassnahmen zwischen Viscosesteg und Kurve Rotewald (Stadt Luzern) soll die Rothenstrasse (Kantonsstrasse K 10) im Abschnitt Swiss Steel–Staldenhof (exkl.) verbreitert werden. Dabei wird der heutige Querschnitt um eine Busspur mit einer Breite von drei Metern erweitert und die bestehenden Radstreifen werden den aktuellen Normen angepasst. Entlang der Kantonsstrasse in Richtung Littauerboden sind ein 1.5 Meter breiter Radstreifen und in Richtung Seetalplatz ein kombinierter Rad-/Gehweg mit einer Breite von 3.5 Meter vorgesehen. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt in der Höhe von 2.9 Millionen Franken bewilligt. Zeitgleich mit dem Bauprojekt wird im betroffenen Strassenabschnitt die Strasse saniert (Kosten: 407'000 Franken).

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