Mitteilung

10. September 2018

Kurzprotokoll: Kantonsrat will Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe im Berggebiet senken

Die rund 1'500 Landwirtschaftsbetriebe im Berggebiet sollen den Gewerbestatus künftig leichter erreichen können. In vielen Fällen wirkt sich dies existenzsichernd aus. Der Kantonsrat hat in der September-Session die entsprechende Botschaft in erster Beratung behandelt. Nicht eingetreten ist das Parlament auf einen Gesetzesentwurf, der die Neuverteilung der zweckgebundenen Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und den Verkehrssteuern vorsah.
 
Am ersten Tag der September-Session 2018 hat der Luzerner Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
 
- Die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe im Berggebiet soll gesenkt werden. Damit wird im Berggebiet die Bewilligungsfähigkeit von Bauten und Anlagen zu Wohnzwecken und für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe erhöht. Von den rund 1'500 Landwirtschaftsbetrieben im Berggebiet werden 134 Betriebe neu den Gewerbestatus erreichen (+ 9 Prozent). In vielen Fällen wirkt sich dies existenzsichernd aus. Der Kantonsrat hat die entsprechende Botschaft in erster Beratung behandelt.
 
- Nicht eingetreten ist der Kantonsrat auf eine Botschaft, die eine Neuverteilung der zweckgebundenen Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und den Verkehrssteuern vorsah. Der Regierungsrat schlug dem Kantonsrat vor, den Anteil zur Finanzierung der Kantonsstrassen um fünf Prozent zu reduzieren. Die gleichzeitige Erhöhung des zweckgebundenen Anteils zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs um fünf Prozent hätte laut dem Regierungsrat zu einer Entlastung der allgemeinen Staatskasse um rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr geführt. Der Kantonsrat folgte mit dem Nichteintreten dem Antrag der vorberatenden Kommission.
 
Kaminfegermonopol fällt
- Anstelle des Kaminfegermonopols gilt künftig ein Bewilligungsmodell: Hausbesitzer können neu frei unter den Dienstleistern auswählen, sofern diese über eine kantonale Bewilligung verfügen. Zudem können die Gemeinden künftig mehr Einnahmen aus der Feuerwehrersatzabgabe generieren. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft zugestimmt. Geplant ist, dass die Gesetzesanpassung im Bereich Feuerwehrersatzabgabe per 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Per 1. Juli 2019 sollen die Anpassungen beim Kaminfegermonopol gelten.
 
- Die Ausgleichskasse Luzern, die IV-Stelle Luzern und Aufgaben der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit können in einem Sozialversicherungszentrum zusammengefasst werden. Durch die Schaffung eines solchen Kompetenzzentrums können Beratung, Begleitung und Information an einem Standort aus einer Hand angeboten, Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, weitere Dienstleistungen für den Kanton Luzern und andere Kantone zu erbringen. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft zugestimmt.
 
- Die Luzerner Pensionskasse erfährt per Anfang 2019 eine Reglementsänderung. Mit der Erhöhung des Rentenalters, der Senkung des Umwandlungssatzes und dem Wegfall der arbeitgeberfinanzierten AHV-Ersatzrente soll sie langfristig stabil finanziert werden. An diese Neuerungen wird das Personalrecht des Kantons angepasst. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft zugestimmt.
 
- Das Gebäude, in dem sich heute der Polizeiposten Willisau befindet, ist stark renovationsbedürftig. Das Grundstück soll nun vom ursprünglichen öffentlichen Zweck entbunden und vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen überführt werden. Anschliessend soll das Grundstück verkauft und der Polizeiposten Willisau in einen Neubau auf dem Nachbargrundstück verlegt werden. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Botschaft zugestimmt.
 
Die Session des Kantonsrats wird am Dienstag, 11. September und Montag, 17. September 2018 fortgesetzt. Der Rat wird verschiedene parlamentarische Vorstösse behandeln.
 
Die Sessionsübersicht finden Sie unter folgendem Link.
 
Anhang
Kurzprotokoll Stand 10.  September 2018
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse

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