| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftJanuar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Betriebsdatenerhebung 2018 | Die Betriebsdatenerhebung/Gesuchstellung für Direktzahlungen findet vom 1. bis 28. Februar statt (agate.ch/Kant. Datenerhebung LU). Die Angaben sind durch diejenige Person zu deklarieren, die den Betrieb am 31. Januar bewirtschaftet. Betriebliche Veränderungen (Bewirtschafter, Flächen, Tiere), die bis am 1. Mai stattfinden, könenn nachgemeldet werden (16. April bis 1. Mai). Die Landwirtschaftsbeauftragten bieten Unterstützung. Eine Kontaktliste mit Fachleuten der Dienststelle lawa findet man auf agate.ch.
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| | Georeferenzierte Erfassung der Flächen | Gemäss Vorgabe vom Bundesamt für Landwirtschaft müssen Flächen bis spätestens 2020 georeferenziert erfasst sein. Im Kanton Luzern erfolgt die Einführung gestaffelt nach Gemeinden. Flächen in folgenden Gemeinden werden 2018 georeferenziert erfasst: Adligenswil, Aesch, Alberswil, Altbüron, Altwis, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Ermensee, Ettiswil, Fischbach, Gisikon, Greppen, Hildisrieden, Hitzkirch, Honau, Horw, Kriens, Luzern, Mauensee, Oberkirch, Rain, Root, Rothenburg, Schwarzenberg, Sursee, Udligenswil, Weggis, Werthenstein und Wikon.
Mehr: Anleitung Georeferenzierte Erfassung | |
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| | Beiträge für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung | Neu können die Landwirte/innen bei den Ressourceneffizienzbeiträgen das Programm Phasenfütterung Schweine anmelden. Grundlage für die Berechnung resp. Auszahlung ist eine eingereichte Lineare Korrektur oder Import/Export-Bilanz des laufenden Jahres. Die nötigen Voraussetzungen können aus dem Merkblatt im Link entnommen werden. Bei Erreichen der Anforderungen wird ein Betrag von Fr. 35.- pro Grossvieheinheit (GVE) und Jahr ausgerichtet. Ausrichtung der Beiträge: bis 2021
Mehr: Stickstoffreduzierte Phasenfütterung | |
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| | Beiträge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln | Neu können die Landwirte/innen bei den Ressourceneffizienzbeiträgen Programme zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln anmelden (gilt für: Obstanlagen, Reben und Zuckerrüben). Vorgehen: 1. Für die jeweiligen Kulturen muss eine Massnahmenkombination angemeldet werden. 2. Der Bewirtschaftende wählt aus, auf welchen Flächen diese umgesetzt werden soll. Sie muss nicht gesamtbetrieblich eingehalten werden, auch ist eine Abmeldung von einzelnen Flächen bis Ende August des laufenden Jahres möglich. Ausrichtung der Beiträge: bis 2021
Mehr: Reduktion von Pflanzenschutzmitteln | |
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| | Deklaration/Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen | Bei der Deklaration der Hochstamm-Feldobstbäume, Nussbäume und Edelkastanien ist zu beachten, dass diese auf der entsprechenden Parzelle und auch auf der landwirtschaftliche Nutzfläche stehen. Neben den bestehenden Anforderungen für die Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe I ist eine fachgerechte Baumpflege für die ersten 10 Jahre vorgeschrieben. Erläuterungen und Beispiele zur vorgeschriebenen Baumpflege sind im Link zu finden.
Mehr: Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen | |
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| | Ersatzpflanzung Bäume der Qualitätsstufe II | Für abgegangene Hochstamm-Feldobstbäume, Nussbäume und Edelkastanien der Qualitätsstufe II besteht gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) Ersatzpflicht innerhalb der Verpflichtungsdauer. Ersatzpflanzungen müssen bis zum 1. Mai gepflanzt sein. Fehlende Bäume führen bei einer Kontrolle zu Kürzungen bei der Direktzahlung.
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| | Grundkontrolle für Beiträge der Qualitätsstufe II | Damit eine Biodiversitätsförderfläche (BFF) mit Q I die Beiträge für die Qualitätsstufe II erhalten kann, braucht es eine entsprechende kostenpflichtige Grundkontrolle. Während der Strukturdatenerhebung können Sie auf agate.ch auf der Ebene BFF-Kulturen einen entsprechenden Auftrag erfassen. Aufträge für ordentliche Erneuerungen von bestehenden Q II Attesten wurden durch uns schon erfasst und können bei Bedarf gelöscht werden. Wird ein Attest nicht erneuert, erlischt nach Ablauf der Vereinbarungsdauer die Beitragsberechtigung.
Mehr: Grundkontrolle Q II | |
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| | Strategie Landschaft Kanton Luzern | Luzern hat ein grossartiges Kapital: die Landschaft. Der Druck auf die Landschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Wandel lässt sich zwar nicht aufhalten, doch wir können ihn aktiv gestalten: Welche Landschaften haben wir? Welche Entwicklungen wollen wir? Die neue Strategie Landschaft Kanton Luzern beantwortet diese Fragen.
Mehr: Überblick über die Inhalte Mehr: Gesamte Strategie Landschaft Kanton Luzern | |
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| | Abgasstufe V - neue Technologie | Ab 2019 kommen schrittweise nur noch dieselbetriebene land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen auf den Markt, die mit integriertem Partikelfilter und SCR-Katalysator ausgerüstet sind. Mit einem Partikelfilter entsteht 90 % weniger Feinstaub und krebserregender Dieselruss. Somit wird die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt deutlich weniger belastet als mit bisherigen Fahrzeugen älterer Abgasstufen. Informationsflyer von Bauernbund, Umwelt- und Landwirtschaftsämtern der Zentralschweiz:
Mehr: Flyer Abgasstufe V | |
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| | Die nächsten Termine | Betriebsdatenerhebung/Gesuch DZ 1. bis 28. Februar 2018 Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II im Rahmen der Strukturdatenerhebung 1. bis 28. Februar 2018 Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets bis 28. Februar 2018 Termine 2018 Überblick
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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