lawa-Newsletter Landwirtschaft

Januar 2018
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Inhalt

Betriebsdatenerhebung 2018
Georeferenzierte Erfassung der Flächen
Beiträge für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung
Beiträge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln
Deklaration/Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen
Ersatzpflanzung Bäume der Qualitätsstufe II
Grundkontrolle für Beiträge der Qualitätsstufe II
Strategie Landschaft Kanton Luzern
Abgasstufe V - neue Technologie
Die nächsten Termine

Betriebsdatenerhebung 2018

Neusaat
Die Betriebsdatenerhebung/Gesuchstellung für Direktzahlungen findet vom 1. bis 28. Februar statt (agate.ch/Kant. Datenerhebung LU). Die Angaben sind durch diejenige Person zu deklarieren, die den Betrieb am 31. Januar bewirtschaftet. Betriebliche Veränderungen (Bewirtschafter, Flächen, Tiere), die bis am 1. Mai stattfinden, könenn nachgemeldet werden (16. April bis 1. Mai). Die Landwirtschaftsbeauftragten bieten Unterstützung. Eine Kontaktliste mit Fachleuten der Dienststelle lawa findet man auf agate.ch.

Georeferenzierte Erfassung der Flächen

Erfassung der Flächen
Gemäss Vorgabe vom Bundesamt für Landwirtschaft müssen Flächen bis spätestens 2020 georeferenziert erfasst sein. Im Kanton Luzern erfolgt die Einführung gestaffelt nach Gemeinden. Flächen in folgenden Gemeinden werden 2018 georeferenziert erfasst: Adligenswil, Aesch, Alberswil, Altbüron, Altwis, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Ermensee, Ettiswil, Fischbach, Gisikon, Greppen, Hildisrieden, Hitzkirch, Honau, Horw, Kriens, Luzern, Mauensee, Oberkirch, Rain, Root, Rothenburg, Schwarzenberg, Sursee, Udligenswil, Weggis, Werthenstein und Wikon.

Mehr: Anleitung Georeferenzierte Erfassung

Beiträge für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung

Schweine
Neu können die Landwirte/innen bei den Ressourceneffizienzbeiträgen das Programm Phasenfütterung Schweine anmelden. Grundlage für die Berechnung resp. Auszahlung ist eine eingereichte Lineare Korrektur oder Import/Export-Bilanz des laufenden Jahres. Die nötigen Voraussetzungen können aus dem Merkblatt im Link entnommen werden.
Bei Erreichen der Anforderungen wird ein Betrag von Fr. 35.- pro Grossvieheinheit (GVE) und Jahr ausgerichtet. Ausrichtung der Beiträge: bis 2021

Mehr: Stickstoffreduzierte Phasenfütterung

Beiträge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln

Zuckerrübenfeld
Neu können die Landwirte/innen bei den Ressourceneffizienzbeiträgen Programme zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln anmelden (gilt für: Obstanlagen, Reben und Zuckerrüben). Vorgehen: 1. Für die jeweiligen Kulturen muss eine Massnahmenkombination angemeldet werden. 2. Der Bewirtschaftende wählt aus, auf welchen Flächen diese umgesetzt werden soll. Sie muss nicht gesamtbetrieblich eingehalten werden, auch ist eine Abmeldung von einzelnen Flächen bis Ende August des laufenden Jahres möglich. Ausrichtung der Beiträge: bis 2021

Mehr: Reduktion von Pflanzenschutzmitteln

Deklaration/Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen

Obstbaum
Bei der Deklaration der Hochstamm-Feldobstbäume, Nussbäume und Edelkastanien ist zu beachten, dass diese auf der entsprechenden Parzelle und auch auf der landwirtschaftliche Nutzfläche stehen. Neben den bestehenden Anforderungen für die Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe I ist eine fachgerechte Baumpflege für die ersten 10 Jahre vorgeschrieben. Erläuterungen und Beispiele zur vorgeschriebenen Baumpflege sind im Link zu finden.

Mehr: Pflege von Hochstamm-Feldobstbäumen

Ersatzpflanzung Bäume der Qualitätsstufe II

Vom Sturm Burglind gefällt
Für abgegangene Hochstamm-Feldobstbäume, Nussbäume und Edelkastanien der Qualitätsstufe II besteht gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) Ersatzpflicht innerhalb der Verpflichtungsdauer. Ersatzpflanzungen müssen bis zum 1. Mai gepflanzt sein. Fehlende Bäume führen bei einer Kontrolle zu Kürzungen bei der Direktzahlung.

Grundkontrolle für Beiträge der Qualitätsstufe II

Artenreiche Wiese
Damit eine Biodiversitätsförderfläche (BFF) mit Q I die Beiträge für die Qualitätsstufe II erhalten kann, braucht es eine entsprechende kostenpflichtige Grundkontrolle. Während der Strukturdatenerhebung können Sie auf agate.ch auf der Ebene BFF-Kulturen einen entsprechenden Auftrag erfassen. Aufträge für ordentliche Erneuerungen von bestehenden Q II Attesten wurden durch uns schon erfasst und können bei Bedarf gelöscht werden. Wird ein Attest nicht erneuert, erlischt nach Ablauf der Vereinbarungsdauer die Beitragsberechtigung.

Mehr: Grundkontrolle Q II

Strategie Landschaft Kanton Luzern

Region Sursee,Oberkirch
Luzern hat ein grossartiges Kapital: die Landschaft. Der Druck auf die Landschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Wandel lässt sich zwar nicht aufhalten, doch wir können ihn aktiv gestalten: Welche Landschaften haben wir? Welche Entwicklungen wollen wir? Die neue Strategie Landschaft Kanton Luzern beantwortet diese Fragen.

Mehr: Überblick über die Inhalte
Mehr: Gesamte Strategie Landschaft Kanton Luzern

Abgasstufe V - neue Technologie

Fahrzeug
Ab 2019 kommen schrittweise nur noch dieselbetriebene land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen auf den Markt, die mit integriertem Partikelfilter und SCR-Katalysator ausgerüstet sind. Mit einem Partikelfilter entsteht 90 % weniger Feinstaub und krebserregender Dieselruss. Somit wird die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt deutlich weniger belastet als mit bisherigen Fahrzeugen älterer Abgasstufen. Informationsflyer von Bauernbund, Umwelt- und Landwirtschaftsämtern der Zentralschweiz:

Mehr: Flyer Abgasstufe V

Die nächsten Termine

Betriebsdatenerhebung/Gesuch DZ
1. bis 28. Februar 2018
 
Neuanmeldung Beurteilung
BFF-Objekte Q II im Rahmen der Strukturdatenerhebung

1. bis 28. Februar 2018
 
Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets
bis 28. Februar 2018
 
Termine 2018
Überblick

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch