Newsletter Steuern Luzern
7 / 2018

15.2.2018

Korrigierte Mietwerttabellen im Merkblatt "Informationen zur Steuererklärung 2017"

Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von Hand ausfüllen, haben mit dem Versand der Steuererklärung 2017 ein Merkblatt "Informationen zur Steuererklärung 2017" erhalten, das falsche Mietwerttabellen enthält. Das Merkblatt ist korrigiert worden. Das korrigierte Merkblatt wird nicht nachversandt. Es ist aber sichergestellt, dass alle Steuerpflichtigen eine korrekte Steuerveranlagung erhalten. Von der Panne nicht betroffen sind Steuerpflichtige, die die Steuererklärung mit dem Steuerdeklarationsprogramm ausfüllen.
 
Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von Hand ausfüllen, haben dieses Jahr erstmals ein ergänztes Merkblatt "Informationen zur Steuererklärung 2017" erhalten. In diesem Merkblatt sind die Tabellen der Mietwertansätze aufgeführt. Leider wurden dort die Tabellen für die Steuerperiode 2018 abgedruckt.
 
Das Merkblatt ist korrigiert worden und kann im Internet bezogen werden: w w w. steuern. lu. ch > Publikationen > Wegleitungen/Merkblätter/Fragebogen/Formulare: "Informationen zur Steuererklärung 2017" (korrigierte Version B/C). Ein Neudruck und allgemeiner Nachversand des korrigierten Merkblattes findet aus Kostengründen nicht statt.
 
Wer die Steuererklärung von Hand ausfüllt und die korrekten Mietwertansätzen deklarieren will, findet die Ansätze in diesem korrigierten Merkblatt oder in der Wegleitung zur Steuererklärung 2017. Die Wegleitung kann unter w w w. steuern. lu. ch > Publikationen > Wegleitungen/Merkblätter/Fragebogen/Formulare heruntergeladen werden. Beim Gemeindesteueramt kann sowohl die Wegleitung 2017 wie auch ein Ausdruck des korrigierten Merkblattes "Informationen zur Steuererklärung 2017" bezogen werden.
 
Die Veranlagungsbehörden kontrollieren mit der Steuerveranlagung 2017 in jedem Fall die deklarierten Mietwerte. Falsch deklarierte Mietwerte aufgrund der falschen Angaben im Merkblatt werden so korrigiert. Es ist sichergestellt, dass die Steuerpflichtigen auf jeden Fall eine korrekte Steuerveranlagung erhalten.
 
Die Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung mit dem Steuerprogramm ausfüllen, sind von der Panne nicht betroffen. Das Steuerdeklarationsprogramm rechnet mit den korrekten Ansätzen.
 
Die Dienststelle Steuern bedauert, mit ihrem Versehen Umtriebe zu verursachen.
 
 

Kontakt

Hansruedi Buob
Wissenschaftl. Dienst/Publikationen
Telefon 041 228 56 45
E-Mail hansruedi.buob@lu.ch