| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftFebruar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Betriebsdatenerhebung 2018 abschliessen | Agate ist bis am 28. Februar für die Betriebsdatenerhebung geöffnet. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Landwirtschaftsbeauftragten Ihrer Gemeinde oder an die Fachpersonen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Wir werden im April-Newsletter darüber informieren, wie betriebliche Veränderungen (Bewirtschafter, Flächen, Tiere), die bis am 1. Mai stattfinden, nachträglich noch gemeldet werden können. Ausnahme: Für Gemeinden, die neu georeferenziert erfassen, ist Agate noch bis am 30. März 2018 offen.
Mehr: Kontaktliste Fachpersonen lawa | |
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| | Deklaration Hochstamm-Feldobstbäume | Die Sturmwinde im Januar 2018 haben Schäden an Hochstammfeldobstbäumen verursacht. Für diese Bäume besteht gemäss Direktzahlungsverordnung in Abhängigkeit der Qualitätsstufe eine unterschiedliche Ersatzpflicht: Hochstamm-Feldobstbäume der Qualitätsstufe I müssen nicht ersetzt werden, bei der Datenerhebung ist jedoch die korrekte Anzahl der Bäume anzugeben. Bei abgegangenen Hochstamm-Feldobstbäumen, Nussbäumen und Edelkastanien der Qualitätsstufe II besteht eine Ersatzpflicht innerhalb der Verpflichtungsdauer. Ersatzpflanzungen müssen bis zum 1. Mai 2018 erfolgt sein.
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| | Zwischenlagerung von Sturmholz auf BFF | Für die Zwischenlagerung von Holz sind primär Flächen wie Dauerwiesen vorzuziehen. Die Zwischenlagerung von Holz auf einer Biodiversitätsförderfläche (BFF) ist während der Vegetationszeit bewilligungspflichtig. Die Meldung erfolgt mit dem Gesuch Fremdnutzung, bzw. schriftlich/per Mail, inkl. Plan mit Einzeichnung der betroffenen Fläche. Bleibt das Holz bis in die Vegetationszeit liegen, wird der BFF Beitrag der betroffenen Fläche zurückgefordert.
Mehr: Gesuch Fremdnutzung | |
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| | Holz- und Schwertransporte vermeiden | Schwertransporte auf Güterstrassen sind in der Frost- bzw. Tauperiode zu vermeiden, da die Fundationsschichten durch eindringendes Hangwasser geschwächt sind. Die Tragfähigkeit der Strasse ist herabgesetzt, so dass erhebliche Schäden entstehen können. Der Vorstand der Genossenschaft kann übermässige Beanspruchungen wie Holztransporte, Baustellentransporte usw. während dieser Zeit zum Schutz der Strasse untersagen. Wir empfehlen den Genossenschaften eine Meldepflicht für Schwer- oder Holztransporte zu vereinbaren.
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| | Die nächsten Termine | Betriebsdatenerhebung/Gesuch DZ 1. bis 28. Februar 2018 Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II im Rahmen der Strukturdatenerhebung 1. bis 28. Februar 2018 Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" von Mastpoulets bis 28. Februar 2018
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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