Mitteilung

28. Februar 2018

Luzern und Obwalden spannen im Asylwesen zusammen

Im Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung des temporären Bundeszentrums auf dem Glaubenberg wird der Kanton Luzern den Vollzug von Wegweisungen vornehmen. Dazu haben der Kanton Obwalden und der Kanton Luzern eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Der zusätzliche Aufwand, der beim Amt für Migration, der Luzerner Polizei sowie für die Nothilfe der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen anfällt, wird über Beiträge des Bundes gedeckt.
 
Ab März 2019 wird das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Betrieb eines Bundesasylzentrums auf dem Glaubenberg um weitere drei Jahre bis 2022 verlängern. Dies, nachdem der vorgesehene Standort in Seewen/Schwyz nicht wie geplant bezogen werden kann. In den Verhandlungen mit den Bundesbehörden hat der Kanton Obwalden seine Zustimmung für die Betriebs- und Vertragsverlängerung an die Bedingung geknüpft, dass ein Zentralschweizer Kanton den Vollzug der Wegweisungen übernimmt. Der Kanton Luzern hat sich in Vorgesprächen bereit erklärt, diese zwangsweisen Rückführungen in Dublin-Länder oder in den Heimatstaat vorzunehmen.
 
Aufgaben werden in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt
Ab 1. März 2019 liegt der Wegweisungsvollzug in der Verantwortung der Luzerner Behörden. Bei einer Kapazität von 340 Betten rechnet das SEM damit, dass jährlich rund 600 Wegweisungen ausgesprochen werden und der Kanton Luzern mindestens 150 Rückschaffungen vollziehen wird. Der Kanton Luzern und der Kanton Obwalden haben die Aufgabenteilung in einer Verwaltungsvereinbarung festgeschrieben, die am 26. Februar 2018 unterzeichnet wurde.
 
Von der Vereinbarung profitieren beide Kantone: Obwalden, indem der Kanton auf die Ressourcen und das Know-how des Kantons Luzern zugreifen kann und er nicht selber eine Organisation aufbauen muss. Zudem werden Obwalden weniger Asylsuchende zugewiesen, womit der Kanton längerfristig weniger Integrations- und Sozialhilfekosten tragen muss.
 
Luzern profitiert insofern, als sich aufgrund der Übernahme des Wegweisungsvollzugs die Anzahl der Zuweisung von Asylsuchenden reduziert. Bei voraussichtlich 600 Wegweisungen vom Glaubenberg macht die Reduktion jährlich rund 90 Personen aus, die dem Kanton Luzern pro Jahr weniger zugeteilt werden. Zudem kann sich der Kanton Luzern jenen Anteil an der sogenannten Standortkompensation übertragen lassen, den der Kanton Obwalden selber nicht nutzen kann. Auch dabei geht es um die Anzahl der zugewiesenen Asylsuchenden.
 
Der Aufwand wird vom Bund abgedeckt
Für den Vollzug der Rückführungen muss der Kanton Luzern beim Amt für Migration und bei der Luzerner Polizei sowie bei den Dolmetscherdiensten mit einem personellen Mehraufwand von insgesamt 450 Stellenprozenten rechnen. Das SEM rechnet für den Kanton Luzern ausserdem mit zusätzlich 80 Personen in der Langzeitnothilfe. Daher fallen bei der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) des Gesundheits- und Sozialdepartements Mehrkosten bei der Nothilfe an. Aufgrund der Modellrechnungen der Bundesbehörde werden die Aufwendungen der verschiedenen Dienststellen – Amt für Migration, Luzerner Polizei und DAF – mit rund 1.5 Mio. Franken jährlich abgegolten. Damit sind die realen Kosten des Wegweisungsvollzugs abgedeckt.
 
Die dritte Verwaltungsvereinbarung mit Zentralschweizer Kantonen
Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden ist bereits die dritte Verwaltungsvereinbarung mit einem Zentralschweizer Kanton, die das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern eingegangen ist. Per 1. August 2016 hat der Kanton Obwalden dem Kanton Luzern die Aufsicht über das Zivilstandswesen übertragen. Diese Verwaltungsvereinbarung war schweizweit die erste ihrer Art und der Bund begrüsste diese Zusammenarbeit ausdrücklich – mit der Hoffnung, dass das Beispiel Schule machen wird. Bereits zuvor bestand im Zivilstandswesen eine enge Zusammenarbeit zwischen Obwalden und Luzern. Eine analoge Vereinbarung hat 2017 der Kanton Uri abgeschlossen: Auf den 1. September 2018 übernimmt der Kanton Luzern auch in Uri die Aufsicht über das Zivilstandswesen.
 
Diese Vereinbarungen zeugen einerseits von der guten Zusammenarbeit unter den Zentralschweizer Kantonen, andererseits auch davon, dass die Übernahme von Aufgaben durch den Kanton Luzern jeweils für beide Beteiligten gewinnbringend ist.
 
Anhang
Video «Luzern und Obwalden spannen im Asylwesen zusammen»
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Regierungsrat Paul Winiker
    Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement
    Telefon 041 228 59 18
    (erreichbar, Mittwoch, 28.2.2018, 11 – 12 Uhr)