Newsletter Asyl 1/2018

Inhalt

Newsletter der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
Aus der Dienststelle
Danke
Aktuelle Lage
Hintergrundwissen Asyl

Newsletter der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)

Liebe Leserinnen und Leser
Es freut uns, Ihnen die erste Ausgabe 2018 des Newsletter Asyl zu präsentieren. Mit dem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Ereignisse und Themen im Asyl- und Flüchtlingsbereich, geben Ihnen einen Überblick über die Migrationslage in Europa, der Schweiz und im Kanton Luzern und weisen Sie auf interessante Veranstaltungen und Publikationen hin.

Aus der Dienststelle

4. Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik
Bereits zum vierten Mal fand der Dialog Asyl- und Flüchtlingspolitik statt. Im Fokus der Veranstaltung stand die Frage, wie die steigenden Sozialhilfekosten für Flüchtlinge (FL) und vorläufig Aufgenommene (VA), von denen sowohl der Kanton als auch die Gemeinden betroffen sind, gesenkt werden können.
In den ersten zehn Jahren des Aufenthalts ist der Kanton für FL und VA zuständig. Mit seinen vielfältigen Integrationsmassnahmen verfolgt er den Grundsatz, bei unter 21-Jährigen die Berufsbildungsfähigkeit und bei Personen über 21 Jahren die Arbeitsmarktfähigkeit zu fördern. Wichtige Partner sind dabei die Wirtschaft und die Gemeinden. Besonders die Gemeinden können als Türöffner zum Gewerbe wirken, indem sie diese motivieren, eine Anstellung von FL/VA in Betracht zu ziehen, zumal diese zu den inländischen Arbeitskräften zählen. Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Sozialhilfequote nur gesenkt werden kann, indem in die berufliche Integration investiert und somit die Erwerbstätigkeit von FL/VA gesteigert wird. Dazu braucht es die Bemühungen von Kanton und Gemeinden gleichermassen.
In der Sozialhilfe und der Sozialarbeit bestehen zwischen Kanton und Gemeinden viele Schnittstellen. Das kann mitunter für Fragen in Bezug auf Zuständigkeiten, Rahmenbedingungen und Grundhaltungen der sozialen Arbeit sorgen. Am Anlass wurden diese Themen aufgegriffen und unter anderem die Organisation des Sozialdienstes DAF und dessen Aufgabe näher beleuchtet. Schliesslich wurde den Anwesenden das Konzept zur Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Personen aus dem Asylbereich (MNA) vorgestellt. Dabei konnte klar aufgezeigt werden, dass die DAF die Empfehlungen der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in Bezug auf MNA vollumfänglich erfüllt.
 
Perspektive Pflege 2.0
Die berufliche Integration von FL/VA ist ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der nur in Kooperation von öffentlicher Verwaltung und Arbeitswelt erfolgreich umgesetzt werden kann. Aus diesem Grund hat die DAF beschlossen, ab 2019 den neuen Qualifizierungskurs Perspektive Pflege 2.0 in Zusammenarbeit mit XUND und Curaviva Luzern durchzuführen. Der Fokus des neuen Qualifizierungskurses liegt auf der Vorbereitung für die berufliche Grundbildung als Fachperson Gesundheit (FaGe). Bereits zu Beginn des Kurses ist ein fester Praktikumsplatz für die Teilnehmenden vorhanden. Während 102 Tagen erhalten die Teilnehmenden Unterricht in Allgemeinbildung, im Pflegeunterricht (mit integriertem Sprachunterricht) und Tastaturschreiben.
 
Datenbank Freiwilligenangebote
Im Kanton Luzern engagieren sich viele Freiwillige für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Um die verschiedenen Angebote bekannt zu machen, hat die DAF eine Datenbank Freiwilligenangebote erstellt, in der Freiwilligengruppen ihre Angebote selbst erfassen und so bekannt machen können. Die Datenbank wird auch von unseren Sozialarbeitenden genutzt, um für ihre Klientinnen und Klienten geeignete Angebote zu finden. Damit soll deren Integration gefördert werden. Anderen Freiwilligen dienen die vorhandenen Angebote vielleicht als Inspiration, etwas eigenes auf die Beine zu stellen.

Danke

Mini Decki
Mini Decki ist ein Projekt, bei dem im ganzen Land Decken genäht werden, welche an Flüchtlingskinder verteilt werden. Bereits zum zweiten Mal durften Asylsuchende in unseren Zentren die schönen Decken für ihre Kinder in Empfang nehmen.
Wir danken Mini Decki, den Näherinnen und den Helfenden im Hintergrund herzlichst für ihre wertvolle Arbeit.

FCL Camp mit MNA
Bereits zum dritten Mal lädt der FCL die MNA vom Asylzentrum Grosshof zu einem Fussballcamp ein. Während drei Tagen im Juli wird den Jugendlichen ein abwechslungsreiches Training geboten, bei dem sie verschiedene Techniken erlernen und diese anschliessend in einem Mannschaftsspiel umsetzen können. Die bisherigen Erfahrungen waren durchwegs positiv: Die Jugendlichen, welche bereits am Camp teilgenommen haben, kehrten jeweils motiviert und begeistert vom Training zurück. Das FCL Camp bietet ihnen zudem eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung während der Sommerferien. Ein herzliches Dankeschön an den FCL für diese tolle Gelegenheit!

Aktuelle Lage

Europa
Seit Jahresbeginn sind gemäss UNHCR 13'122 Migranten in Europa angelandet, die meisten davon in Italien. Im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres sind dies rund 66% weniger. Auffallend ist, dass die Anlandungen von eritreischen Staatsbürgern zugenommen haben. Hierbei handelt es sich sehr wahrscheinlich um Personen, die schon länger in Libyen blockiert waren. Abgenommen hat dafür die Zahl der in Italien angelandeten Westafrikaner. Das deutet darauf hin, dass es gelungen ist, die Migration von Westafrika über Niger nach Libyen einzuschränken. Die Nutzung der Mittelmeerroute von Marokko nach Spanien hat weiter zugenommen. Seit Jahresbeginn sind bereits 4'246 Migranten in Spanien angelandet. Die überwiegende Mehrheit stammt aus Ländern Westafrikas. Spanien steht somit an zweiter Stelle der Erstaufnahmeländer und löst damit Griechenland ab. Ebenfalls stärker genutzt wird die Route von Tunesien nach Italien. Da sie jedoch überwiegend von tunesischen Staatsbürgern genutzt wird, handelt es sich nicht um eine Ausweichroute der in Libyen blockierten Personen, sondern um eine eigenständige Route.
Noch immer sind sich die Länder der EU bei der Dublin-Reform uneinig über Entlastungsmechanismen zugunsten der Erstaufnahmeländer wie Italien oder Griechenland. Heute sieht das Dublin-System vor, dass in der Regel jener Staat für die Aufnahme eines Asylsuchenden zuständig ist, in dem dieser zuerst europäischen Boden betreten hat. Dadurch wurden jedoch Italien und Griechenland in den letzten Jahren übermässig belastet, weshalb 2015 das Relocation-Programm ins Leben gerufen wurde. Gemäss diesem hätten rund 160‘000 Personen aus Griechenland und Italien innert zwei Jahren auf die restlichen EU-Länder verteilt werden sollen. Die Umverteilung stiess jedoch auf den Widerstand osteuropäischer Länder wie Ungarn oder Polen. Auch die restlichen EU-Länder erfüllten ihr Aufnahmesoll nicht, so dass letztlich nur rund 33‘000 Personen umverteilt wurden. Das EU-Parlament will bei der Dublin-Reform zu einer dauerhaften Umsiedlung von Flüchtlingen gemäss Verteilschlüssel übergehen. Dieser Vorschlag dürfte erneut am Widerstand der osteuropäischen Länder und nach dem Regierungswechsel auch in Österreich chancenlos sein.

Schweiz
In den ersten beiden Monaten 2018 wurden in der Schweiz 2‘770 Asylgesuche gestellt (2017: 3‘095). Für 2018 geht das SEM von 18‘500 Asylgesuchen aus. 2017 wurden in der Schweiz insgesamt 18'088 Asylgesuche gestellt (-33.5% gegenüber 2016). Wichtigstes Herkunftsland war Eritrea, wobei nur eine Minderheit selbstständig in die Schweiz gelangte. Die überwiegende Mehrheit der Asylgesuche eritreischer Staatsbürger entfällt auf Geburten (39%), Familienzusammenführung (24%) und Relocation (18%). Generell hat die Anzahl Aufgriffe in der Schweiz und die Anzahl gestellter Asylgesuche stark abgenommen. Zurückzuführen ist dies einerseits auf den allgemeinen Rückgang der Migration über das zentrale Mittelmeer, andererseits aber auch auf die Tatsache, dass die Schweiz nach wie vor als Transitland gilt. Die Mehrheit der aufgegriffenen Personen will hier gar kein Gesuch stellen oder wurde bereits schon in Italien registriert und wird deshalb rücküberführt.

Luzern
Per 20. März 2018 war die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen für 1‘253 Asylsuchende sowie 3‘288 Flüchtlinge/vorläufig Aufgenommene zuständig.
Noch immer sucht der Bund nach einem geeigneten Standort in der Region Zentralschweiz für ein Bundesasylzentrum. Der ursprünglich favorisierte Standort im Kanton Schwyz scheiterte bisher am Widerstand der Schwyzer Regierung. Als Zwischenlösung konnte der Bund deshalb mit dem Kanton Obwalden die Verlängerung des Betriebs des Asylzentrums auf dem Glaubenberg bis 2022 ausmachen. Ursprünglich war geplant, den Betrieb im Juni 2019 einzustellen. Gleichzeitig hat der Kanton Luzern eine Vereinbarung mit dem Kanton Obwalden getroffen: Er wird für Obwalden die Wegweisung und Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden übernehmen. Im Gegenzug werden dem Kanton Luzern künftig weniger Asylsuchende zugewiesen. Die Kosten für die Wegweisung und Rückführung übernimmt der Bund.

Hintergrundwissen Asyl

Was ist die Nothilfe und für wen ist sie gedacht?
 
Personen in der Nothilfe haben einen rechtskräftigen negativen Asyl- und Wegweisungsentscheid oder einen rechtskräftigen Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid erhalten. Sie müssen die Schweiz eigentlich verlassen. Aufgrund fehlender Mitwirkung - z.B. bei der Papierbeschaffung - oder wegen fehlender Rückübernahmeabkommen mit ihren Heimatländern können diese Personen aber nicht ausgeschafft werden und verbleiben somit illegal in der Schweiz. Sie werden aus der ordentlichen Asylsozialhilfe ausgeschlossen, haben aber gemäss Bundesverfassung Anspruch auf Nothilfe.
 
Der Standard der Nothilfe ist so ausgestaltet, dass möglichst kein Anreiz zum Verbleib in der Schweiz geboten wird. Mit der Nothilfe soll einzig das für ein menschenwürdiges Dasein absolut Notwendige finanziert werden. Dazu gehören Kost und Logis, Kleidung und die medizinische Notversorgung. Auf alles, was darüber hinaus geht, besteht kein Anspruch.
 
Im Kanton Luzern ist die Stadt Luzern im Auftrag der DAF für die Umsetzung der Nothilfe zuständig. Für die Unterbringung der Nothilfebeziehenden wurde wiederum der Verein Jobdach von der Stadt Luzern beauftragt. Der Verein führt diverse Unterkünfte, welche zur Beherbergung von weggewiesenen Asylsuchenden in der Nothilfe genutzt werden können.

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern