Mitteilung

28. März 2018

Sechs Monate «ambulant vor stationär»: Kanton spart 1,5 Millionen Franken

«Ambulant vor stationär» ist ein Erfolg: Zu diesem Fazit kommt der Luzerner Regierungspräsident Guido Graf an der Medienkonferenz vom 28. März. Sechs Monate nach der Einführung einer Liste mit einer Gruppe von 12 Eingriffen, die nur noch in begründeten Fällen stationär durchgeführt werden dürfen, zeigt sich: Die stationären Behandlungen und Untersuchungen gingen um 26 Prozent zurück.
 
Seit dem 1. Juli 2017 beteiligt sich der Kanton Luzern bei 12 Gruppen von Eingriffen nur noch dann an den Kosten für eine stationäre Behandlung, wenn die stationäre Durchführung medizinisch begründet ist. Möglichst rasch nach Hause zu können, entspricht einem Patientenbedürfnis und macht auch volkswirtschaftlich Sinn. Denn ein stationärer Aufenthalt ist in der Regel teurer als ein ambulant durchgeführter Eingriff, bei dem die Patientin oder der Patient am selben Tag nach Hause geht. Dazu gehört auch, dass die Patienten nicht ohne medizinischen Grund bereits am Tag vor der Operation ins Spital eintreten müssen.
 
Der Kanton Luzern war der erste Kanton in der Schweiz, der mit diesem Vorgehen das Ziel verfolgte, Kosten im stationären Bereich zu senken. Sechs Monate nach der Einführung zeigt sich: Die Zahl der stationären Behandlungen ging bei den definierten Gruppen von Eingriffen um 26 Prozent zurück. Der Kanton Luzern spart auf diese Weise innerhalb von sechs Monaten 1,5 Millionen Franken bei gleicher Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung.
 
Verlagerung von Eingriffen ohne Mehrbelastung der Grundversicherung
Analysiert wurden Eingriffe bei Erwachsenen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2017. «Die stärkste Verlagerung von stationär zu ambulant ist bei den Herzkatheter-Untersuchungen, den Leistenbrüchen und bei den Krampfadern auszumachen, ohne dass dabei Mehrkosten für die Grundversicherung entstanden», sagt
Dr. med. Christos Pouskoulas, Leiter Gesundheitsversorgung bei der Dienststelle Gesundheit und Sport. «Wir konnten zeigen, dass eine Verlagerung dieser Eingriffe ohne Nachteile für den Patienten und ohne Mehrbelastung für die Grundversicherung möglich ist.»
 
Gesundheitsdirektor Guido Graf: «Unser Mut hat sich ausbezahlt»
Gesundheitsdirektor Guido Graf zieht ein durchwegs positives Fazit: «Unser Mut, diesen Schritt zu wagen, hat sich ausbezahlt.» Der Administrativaufwand für den Kanton ist insgesamt geringer ausgefallen als ursprünglich erwartet. Unter dem Strich hat der Kanton für jeden Franken, den er für Kontrollen aufgewendet hat, rund 18 Franken gespart. Man werde den eingeschlagenen Weg in jedem Fall fortsetzen, sagt Guido Graf. Nun gelte es, die Installierung einer solchen Liste auf nationaler Ebene umzusetzen.
 
Ab dem 1. Januar 2019 werden auf nationaler Ebene sechs Gruppen von operativen Eingriffen nur noch bei ambulanter Durchführung von der Krankenkasse vergütet. Ausnahmen gilt es zu begründen. Die Liste des Kantons Luzern umfasst alle Eingriffe, die auch der Bund vorsieht, bleibt jedoch umfassender.

Kontakt

Regierungspräsident Guido Graf
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar, Mittwoch, 28. März 2018, 11 – 11.30 Uhr)
 
Dr. med. Christos Pouskoulas, MPH
Leiter Gesundheitsversorgung
Telefon 041 228 59 74
(erreichbar, Mittwoch, 28. März 2018, 11.30 – 12 Uhr)