Mitteilung

10. April 2018

Regierungsrat beantragt Sonderkredit für Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme im Abschnitt Rotewald

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, einen Sonderkredit von 14 Millionen Franken für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme zu bewilligen. Nach Abzug der Beiträge von Bund, Gemeinden und Interessierten verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten von rund 5,5 Millionen Franken.
 
Das Projekt basiert auf dem Konzept für den Ausbau der Kleinen Emme von der Einmündung der Fontanne in die Kleine Emme bis zur Einmündung der Kleinen Emme in die Reuss. Mit der Erhöhung der Abflusskapazität der Kleinen Emme im Abschnitt Rotewald, zweite Etappe, wird das Siedlungsgebiet vor künftigen Überschwemmungsschäden weitgehend geschützt. Das rechte Ufer entlang der Rothenstrasse (Kantonsstrasse K 10) sowie das linke Ufer sind fest verbaut und werden durch neue Ufermauern und steilere Böschungen ersetzt. Die Schwellen werden teilweise zurückgebaut, um so die Durchgängigkeit für die Wasserfauna wiederherzustellen. Die Bachsohle wird mit Lenkbuhnen strukturiert, die der Strömungslenkung dienen. Mit den Massnahmen werden die Anforderungen an den Hochwasserschutz und die Längsvernetzung erfüllt.
 
Kostenaufteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden
An den Kosten von voraussichtlich 14,02 Millionen Franken beteiligt sich der Bund zu 45 Prozent, d.h. mit rund 6,3 Millionen Franken. Die verbleibenden Kosten werden unter dem Kanton, den Gemeinden Luzern und Emmen und den Interessierten aufgeteilt. Gemeinden und Interessierte tragen zusammen knapp 2,2 Millionen Franken, dem Kanton verbleiben netto Kosten von ca. 5,5 Millionen Franken.
 
Ursprünglich war eine Kostenbeteiligung der CKW in Form eines Vorwegbeitrags vorgesehen. Eine detaillierte Prüfung ergab allerdings, dass die Bauarbeiten nicht in der Konzessionsstrecke der CKW ausgeführt werden, womit die Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung der CKW fehlen. Der entsprechende Anteil geht zu Lasten des Projekts.
 
Stimmt der Kantonsrat dem Sonderkredit zu, sollen die Bauarbeiten im Herbst 2018 beginnen und bis Ende 2019 fertig sein. Dieser Zeitplan setzt voraus, dass weder Rechtsmittel noch das Referendum ergriffen werden.

Kontakt

Urs Zehnder
Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)
Abteilungsleiter Naturgefahren
Telefon 041 318 11 45
urs.zehnder@lu.ch