Mitteilung

12. April 2018

Sturmschäden im Wald: Aufräumarbeiten kommen gut voran

Die Aufräumarbeiten der von den Januar-Stürmen verursachten Waldschäden sind bis auf die Gebiete in höheren Lagen weit fortgeschritten. Bund und Kanton Luzern kommen mit fünf Millionen Franken für die Behebung der Schäden im Schutzwald auf. Wichtig ist, weitere Folgeschäden beispielsweise durch Borkenkäfer zu minimieren.
 
Die Sturmtiefs Burglind, Evi und Friederike sowie ein heftiger Föhnsturm haben Anfang des Jahres 2018 grosse Waldschäden angerichtet. Betroffen ist das ganze Kantonsgebiet. Gemäss aktuellem Stand beträgt die Schadenmenge rund 150’000 Kubikmeter Holz, also zwei Drittel der Menge Holz, die ansonsten in einem Jahr in den Luzerner Wäldern geschlagen wird. Rund 50 Prozent der Schäden betreffen den Schutzwald. Höhere Lagen ab 1’100 Metern sind aufgrund der grossen Schneemengen noch nicht zugänglich, so dass das Schadenausmass nicht definitiv beziffert werden kann.
 
Aufräumarbeiten weit fortgeschritten
In allen Regionen des Kantons sind die Aufräumarbeiten in den unteren Lagen weit fortgeschritten. Wälder, Bäche sowie Strassen und Wanderwege sind in der Regel geräumt und zugänglich, insbesondere dank der guten Zusammenarbeit mit den Regionalen Waldorganisationen (RO) wie auch dem raschen Handeln der Waldeigentümerinnen und -eigentümer und der beteiligten Betriebe. In Höhenlagen muss zuerst weniger Schnee liegen, damit die Schäden begutachtet und behoben werden können.
 
Für die Behebung der Schäden im Schutzwald des Kantons Luzern kommen Bund und Kanton mit insgesamt fünf Millionen Franken gemeinsam auf. Die Entschädigung erfolgt dabei in Abstimmung mit den Nachbarkantonen nach den gleichen Kriterien. Für Schäden ausserhalb des Schutzwaldes können die RO Sammelgesuche für die angeschlossenen Privatwaldeigentümer an Fondssuisse richten. Private Waldeigentümerinnen und -eigentümer ohne RO-Mitgliedschaft können selbst ein Einzelgesuch über die Gemeinde an Fondssuisse stellen. Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an ungedeckte Kosten von Schäden, die durch unvorhersehbare, nicht versicherbare Naturereignisse verursacht werden.
 
Folgeschäden geringhalten
70 Prozent der Kosten fallen für die Primärschäden vom Januar 2018 an. Es müssen aber auch Kosten für Schäden an den Waldstrassen, für die Wiederbewaldung (siehe Kasten) sowie für Folgeschäden im nächsten und übernächsten Jahr eingerechnet werden. Trockene und warme Frühlingswitterung lässt die Borkenkäfer aktiv werden. Deshalb ist es wichtig, geschädigtes Fichtensturmholz rechtzeitig aus dem Wald zu entfernen oder vor Ort zu entrinden. Den Waldeigentümern wird empfohlen, bei schwierigen Holzereiarbeiten Forstfachpersonen beizuziehen. Oberste Priorität bei den Aufräumarbeiten hat die Arbeitssicherheit.
 

Regionale Waldorganisationen

Im Kanton Luzern bestehen flächendeckend neun Regionale Waldorganisationen (RO). Eine RO ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldeigentümerinnen und -eigentümern, beraten von einem Betriebsförster. Die RO-Mitgliedschaft ist freiwillig. Die RO-Mitglieder bewirtschaften den Wald gemeinsam und können das Holz so kostengünstig bündeln und kundengerecht liefern. Mit einer Änderung des Kantonalen Waldgesetzes, die der
Kantonsrat in der März-Session 2018 einstimmig beschlossen hat, dürfen künftig die Betriebsförster der Waldorganisationen im Auftrag des lawa auch Waldeigentümerinnen und -eigentümer beraten, die nicht Mitglied einer RO sind. Damit soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald weiter gestärkt werden. Die Inkraftsetzung ist per 1. Juli 2018 geplant.
 
Wiederbewaldung der Sturmflächen
Auf vielen der mehrheitlich kleinen Schadensflächen wird sich der Wald natürlich, das heisst ohne Pflanzungen, verjüngen können. Zur Lenkung der gewünschten Baumartenzusammensetzung werden in den nächsten Jahren gezielte Eingriffe im Jungwald nötig sein. Wo die Konkurrenzvegetation oder andere Faktoren eine Verjüngung durch natürliche Ansamung nicht zulassen oder keine geeigneten Samenbäume vorhanden sind, unterstützt der Kanton über die bestehenden Förderprogramme die Pflanzung standortgerechter Baumarten. Dabei können auch seltene Baumarten wie Eichen eingesetzt werden. Bei grösseren Verjüngungsflächen, insbesondere bei Pflanzungen, sind wo nötig von Anfang an jagdliche Einrichtungen einzuplanen (Hochsitz, Freihalteflächen). Die Revierförster koordinieren die Massnahmen mit den Jagdgesellschaften. Das genaue Ausmass der Wiederbewaldung und die damit verbundenen Folgekosten in den nächsten Jahren sind zurzeit noch nicht abschätzbar.

Anhang
Merkblatt Borkenkäfer vorbeugen
Bild1: Falls beschädigte Fichten im Bestand bleiben, verhindert das Entrinden oder Einschneiden der Rinde den Befall durch Borkenkäfer.
Bild2: Beschädigte Fichten führen zu einer raschen Vermehrung von Borkenkäfern. Ein rechtzeitiges Aufrüsten und Abtransportieren der Stämme vermindert Folgeschäden an intakten Wäldern.

Kontakt

Bruno Röösli
Abteilungsleiter Wald
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 041 349 74 71
Mobile 079 758 40 34
bruno.roeoesli@lu.ch