| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftApril 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Betriebsdatenerhebung 2018 - Nacherhebung | Wenn auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdaten- erhebung Veränderungen bezüglich Flächen, Bewirtschafter, BFF-Kulturen (inkl. Bäume) stattgefunden haben, ist dies wie folgt nachzu- melden: Auf agate.ch die Nacherhebung für den Betrieb freischalten, die Änderungen vornehmen und die Datenerhebung abschliessen. Das Betriebsdatenblatt ausdrucken und unterzeichnet bis 2. Mai 2018 dem Landwirtschaftsbeauftragten zustellen. Mehr: Nacherhebung
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| | Prüfung der längerfristigen Existenz bei Bauvorhaben | Die Raumplanungsverordnung (RPV) sieht vor, dass zonenkonforme Bewilligungen nur erteilt werden dürfen, wenn der betroffene Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann (Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV). Ab sofort wird diese Prüfung systematisch erfolgen. Der Gesuchsteller kann diesen Nachweis mittels einer Tabelle/Matrix selber erbringen. Allenfalls ist diese mit einem betriebsbezogenen Gutachten zu ergänzen.
Mehr: Matrix | |
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| | Zwischenlagerung von Mist auf gewachsenem Boden | Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen. Der Misthaufen ist mit einem Vlies abzudecken. Es darf kein Mistwasser wegfliessen und der Standort muss sich in genügender Distanz zu Gewässern, Einlaufschächten und Drainagen befinden. Die Standorte der Zwischenlager sind jedes Jahr zu wechseln, um eine Nährstoffanreicherung zu vermeiden. Geflügelmist darf nicht auf dem Feld zwischengelagert werden. Die Zwischenlagerung im Feld ist kein Ersatz für einen Mistplatz beim Stall. Mehr: Merkblatt Lagerung von Hofdüngern
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| | Afrikanische Schweinepest | Auf Grund der aktuellen Situation bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Osteuropa hat der Bund ein «nationales Früherkennungs- programm ASP beim Wildschwein» erlassen. Das im Kanton Luzern bereits etablierte Früherken- nungsprogramm für Wildschweine erfährt nur insofern eine Änderung, dass tote oder krank geschossene Wildschweine neu entweder beim Veterinärdienst Luzern (VetD LU), oder bei einem von fünf Luzerner Tierärzten für eine Probenahme gemeldet werden müssen. Die Liste der Tierärzte und Details zum Programm finden Sie auf der Homepage des VetD LU.
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| | Erntezeit = Setzzeit | In die Erntezeit des ersten Schnittes fällt in den meisten Regionen des Kantons Luzern auch die Setzzeit der Rehkitze. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann ihnen beim Mähen der Wiese das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt durch Jäger verblendet, oder am Mähtag nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Die örtliche Jagdgesellschaft unterstützt Sie gerne. Mehr: Merkblatt Kitzrettung
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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