Neusaat

lawa-Newsletter Landwirtschaft

April 2018
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Inhalt

Betriebsdatenerhebung 2018 - Nacherhebung
Vorabklärungen zu Baugesuchen bei Stallbauten
Prüfung der längerfristigen Existenz bei Bauvorhaben
Zwischenlagerung von Mist auf gewachsenem Boden
Afrikanische Schweinepest
Erntezeit = Setzzeit
Die nächsten Termine

Betriebsdatenerhebung 2018 - Nacherhebung

verschiedene Felder
Wenn auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdaten- erhebung Veränderungen bezüglich Flächen, Bewirtschafter, BFF-Kulturen (inkl. Bäume) stattgefunden haben, ist dies wie folgt nachzu- melden: Auf agate.ch die Nacherhebung für den Betrieb freischalten, die Änderungen vornehmen und die Datenerhebung abschliessen. Das Betriebsdatenblatt ausdrucken und unterzeichnet bis 2. Mai 2018 dem Landwirtschaftsbeauftragten zustellen. Mehr: Nacherhebung

Vorabklärungen zu Baugesuchen bei Stallbauten

Beratung
Durch die strikte Trennung zwischen Beratung und Vollzug werden die Vorabklärungen für landwirtschaftliche Baugesuche bei Stallbauten nicht mehr durch die Dienststelle lawa angeboten. Folgende drei Organisationen bieten per sofort diese Beratungsdienstleistung an: Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung (BBZN), Luzerner Bäuerinnen und Bauernverband (LBV) und Qualinova AG .

Prüfung der längerfristigen Existenz bei Bauvorhaben

Baugerüste
Die Raumplanungsverordnung (RPV) sieht vor, dass zonenkonforme Bewilligungen nur erteilt werden dürfen, wenn der betroffene Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann (Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV). Ab sofort wird diese Prüfung systematisch erfolgen. Der Gesuchsteller kann diesen Nachweis mittels einer Tabelle/Matrix selber erbringen. Allenfalls ist diese mit einem betriebsbezogenen Gutachten zu ergänzen.

Mehr: Matrix

Zwischenlagerung von Mist auf gewachsenem Boden

Mist auf Feld
Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel
6 Wochen. Der Misthaufen ist mit einem Vlies abzudecken. Es darf kein Mistwasser wegfliessen und der Standort muss sich in genügender Distanz zu Gewässern, Einlaufschächten und Drainagen befinden. Die Standorte der Zwischenlager sind jedes Jahr zu wechseln, um eine Nährstoffanreicherung zu vermeiden. Geflügelmist darf nicht auf dem Feld zwischengelagert werden. Die Zwischenlagerung im Feld ist kein Ersatz für einen Mistplatz beim Stall. Mehr: Merkblatt Lagerung von Hofdüngern

Afrikanische Schweinepest

Wildschwein
Auf Grund der aktuellen Situation bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Osteuropa hat der Bund ein «nationales Früherkennungs- programm ASP beim Wildschwein» erlassen. Das im Kanton Luzern bereits etablierte Früherken- nungsprogramm für Wildschweine erfährt nur insofern eine Änderung, dass tote oder krank geschossene Wildschweine neu entweder beim Veterinärdienst Luzern (VetD LU), oder bei einem von fünf Luzerner Tierärzten für eine Probenahme gemeldet werden müssen. Die Liste der Tierärzte und Details zum Programm finden Sie auf der Homepage des VetD LU.

Erntezeit = Setzzeit

Rehkitz im Gras
In die Erntezeit des ersten Schnittes fällt in den meisten Regionen des Kantons Luzern auch die Setzzeit der Rehkitze. Rehgeissen bevorzugen zum Setzen Mähwiesen in Waldrandnähe. Ihre Tarnung kann ihnen beim Mähen der Wiese das Leben kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Wiesen am Abend vor dem Schnitt durch Jäger verblendet, oder am Mähtag nach Kitzen abgesucht werden. Eine grosse Anzahl Jungtiere kann so vor dem qualvollen Mähtod gerettet werden. Die örtliche Jagdgesellschaft unterstützt Sie gerne. Mehr: Merkblatt Kitzrettung

Die nächsten Termine

Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen
16. April bis 1. Mai 2018
 
Nachmeldung von Tierbeständen
Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr
bis 1. Mai 2018

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch