Newsletter Freiwilligenarbeit 1/2018

Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser
Liebe Freiwillige
Freiwillige, die sich für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge engagieren, bewegen sich in einem komplexen Umfeld: Mit Bund, Kanton und Gemeinden haben wir drei Akteure auf unterschiedlichen Ebenen, allesamt mit ihren ganz eigenen Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnissen. Innerhalb der kantonalen Verwaltung kommen nochmals diverse Dienststellen und Behörden hinzu, die ebenfalls ihre Aufgaben erfüllen. Und auch bei den Personen aus dem Asylbereich selbst haben wir Personengruppen mit unterschiedlichen Ausgangslagen und für sie speziell geltenden Regelungen. So erhalten zum Beispiel Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss kantonaler Asylverordnung. Mit 412 Franken für eine Einzelperson liegt diese deutlich unter den 986 Franken, welche ein anerkannter Flüchtling erhält. Vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, bei Asylsuchenden ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in den ersten drei Monaten des Aufenthalts nicht erlaubt und auch danach noch eingeschränkt. Bei Asylsuchenden besteht kein gesetzlicher Auftrag zur Integration, bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen hingegen schon.
Bei dieser ganzen Vielfalt an Akteuren und Ausgangslagen ist es für Freiwillige nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. In den gemeinsamen Gesprächen merke ich immer wieder, dass ein Bedürfnis nach Informationen vorhanden ist. Freiwillige möchten verstehen, in was für einem Feld sie sich bewegen oder wie die Lebensrealität der Personen aussieht, welche sie im Alltag unterstützen. Die Fragen, die sie mir dann jeweils stellen, reichen von einfachen Fragen wie z.B. „Wie läuft das Asylverfahren ab?“ bis hin zu sehr spezifischen Fragen wie z.B. „Wie viel wird von der wirtschaftlichen Sozialhilfe gekürzt, wenn ein Flüchtling arbeitet?“. Ich begrüsse es sehr, dass Freiwillige mir diese Fragen stellen und sich informieren möchten. Es zeugt von deren Interesse am Asylwesen. Wer richtig informiert ist, kann auch besser Auskunft geben oder unterstützend wirken. Deshalb führt die DAF auf ihrer Website eine FAQ Asyl. Vom Asylverfahren hin zur Unterbringung, Betreuung oder Mobilität finden Sie dort zahlreiche Fragen und Antworten. Mit der FAQ Liste informieren wir sachlich und transparent über das Asylwesen. Die Liste wird fortlaufend ergänzt. Schauen Sie rein, informieren Sie sich. Falls eine ihrer Fragen nicht durch die FAQ beantwortet werden kann, zögern Sie nicht, mir diese Frage zu stellen. Wir werden sie innerhalb der Dienststelle prüfen und die FAQ gegebenenfalls damit ergänzen.
 
Marianne Bachmann
Koordinatorin Freiwilligenarbeit

Rückblick

Dankesanlass Freiwilligenarbeit
Der DAF ist es ein grosses Anliegen, die Leistungen, welche von Freiwilligen erbracht werden, zu anerkennen. Aus diesem Grund lud das Gesundheits- und Sozialdepartement im Januar 2018 zum Dankesanlass für im Asyl- und Flüchtlingsbereich engagierte Freiwillige ein. Regierungspräsident Guido Graf dankte den rund 80 anwesenden Freiwilligen für ihr Engagement und ihre gelebte Solidarität. "Freiwilligenarbeit, wer tut sich das an?" fragte sich Beat Bühlmann, ehemaliger Leiter des Projekts Altern in Luzern und brachte dem Publikum seine Gedanken zur Motivation und Anerkennung zivilgesellschaftlichen Engagements näher. Lesen Sie hier den Beitrag von Beat Bühlmann.
 
Fachseminar der HSLU
Im Januar 2018 führte die HSLU für Leitende von Integrationsgruppen ein Fachseminar zum Thema Freiwilligenarbeit im Migrationsbereich durch. Insgesamt 24 Personen nahmen daran teil. Nicole Scheiber, gesetzliche Vertreterin der MNA im Durchgangszentrum Grosshof, referierte über die verschiedenen Bewilligungsarten und die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten, die Unterscheidung zwischen dem Asylverfahren und dem ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren. Sie präsentierte Kennzahlen aus dem Asylbereich und vermittelte den Teilnehmenden die Tatsache, dass die ständige Medienpräsenz der Asylthematik bei der Bevölkerung den Eindruck erweckt, dass die Schweiz von Asylsuchenden überrollt wird, jedoch tatsächlich nur ein kleiner Teil der einreisenden Personen über das Asylverfahren in die Schweiz kommt.
 
Am Nachmittag fanden Workshops zu diversen Themen statt. Zentral war dabei die Zusammenarbeit in der Freiwilligenarbeit. Die Gruppen gingen den Fragen nach, wie Freiwilligenarbeit gelingen kann oder wo z.B. Hürden bestehen. Die Rückmeldungen aus den Workshops waren für die Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der DAF äusserst wertvoll, haben sie doch gezeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Nun gilt es, diese Themen anzupacken, damit Freiwilligenarbeit für alle Beteiligten zum Erfolg wird.

Ausblick

Regionaltreffen: Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich
Freiwillige leisten in vielen Gemeinden des Kantons einen elementaren Beitrag in Projekten der Integrationsförderung und des interkulturellen Zusammenlebens. Aus verschiedenen Rückmeldungen entnehmen wir, dass es einen Informationsbedarf zu Abläufen im Asyl- und Flüchtlingswesen gibt, insbesondere was die Abteilung Sozialdienst der DAF betrifft. Diesem Bedürfnis wollen wir nachkommen und führen deshalb nach den Sommerferien fünf regionale Informations- und Austauschtreffen in Horw, Schüpfheim, Willisau, Büron und Hochdorf durch. Die Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit organisiert die Treffen mit Hilfe der Sozialvorstehenden sowie der Integrationsgruppen vor Ort. Wir informieren Sie vor den Sommerferien über die definitiven Veranstaltungsorte. Die Veranstaltungen finden an folgenden Daten jeweils von 18:00 - 19:30 Uhr statt:
 
Horw: Donnerstag, 30. August 2018
Schüpfheim: Montag, 3. September 2018
Willisau: Dienstag, 11. September 2018
Büron: Mittwoch, 19. September 2018
Hochdorf: Montag, 24. September 2018

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Asylsuchende auf den Transfer in eine Wohnung vorbereitet?
Gemäss der Zentrenstrategie verbleiben Asylsuchende in den kantonalen Asylzentren, bis ihr Asylgesuch vom Bund geprüft wurde. Sobald sie als Flüchtlinge anerkannt wurden oder die vorläufige Aufnahme erhalten haben, erfolgt der Transfer vom Zentrum in eine vom Kanton gemietete Wohnung.
 
Mit dem Statuswechsel wird der Transferprozess ausgelöst, d.h. die transferverantwortliche Person der Abteilung Zentren prüft, welche Klientinnen und Klienten die Kriterien erfüllen, um in eine Wohnung platziert zu werden. Die Kriterien sind u.a. die Dauer des Aufenthalts im Zentrum (min. 3 Monate), keine gesundheitlichen Probleme, keine Personen mit einem Nichteintretensentscheid oder negativen Entscheid und Volljährigkeit. Ausserdem müssen die Wohnkompetenzen (Gesundheits-, Sozial- und Wohnverhalten) soweit fortgeschritten sein, dass ein selbstständiges Wohnen möglich ist. Sind diese Kriterien erfüllt, wird DAF-intern nach einer geeigneten Wohnung gesucht. Sobald diese gefunden ist, wird die Abteilung Wohnbegleitung informiert, damit sie den Transfer planen und begleiten kann. Gleichzeitig werden auch die Klientinnen und Klienten über den bevorstehenden Umzug informiert.

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern