Mitteilung

3. Mai 2018

Fusion Altishofen und Ebersecken: Regierung spricht Beitrag

Der Regierungsrat hat den Beitrag für den geplanten Zusammenschluss von Altishofen und Ebersecken festgelegt. Dieser beträgt 4,6 Millionen Franken und setzt sich zusammen aus einem Fusionsbeitrag von 3,6 Millionen sowie einem Betrag von 1 Million Franken für den Nachholbedarf bei Investitionen. Die auf den 1. Januar 2020 angestrebte Fusion ist aus kantonaler Sicht sinnvoll und förderungswürdig.
 
Der Luzerner Regierungsrat hat das Beitragsgesuch für die Fusion der Gemeinden Altishofen und Ebersecken behandelt. Der Kanton Luzern spricht für den geplanten Zusammenschluss einen Beitrag von 4,6 Millionen Franken. Dieser setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Fusionsbeitrag von 3,6 Millionen Franken sowie einem Beitrag von maximal 1 Million Franken für den Nachholbedarf bei Investitionen in Ebersecken. Die 3,6 Millionen Franken werden in den Jahren 2020 bis 2023 etappiert entrichtet. Der Beitrag an die Investitionen ist projektgebunden. Er wird ausbezahlt, wenn die entsprechenden Projekte umgesetzt werden.
 
Die Gemeinderäte sind mit dem gesprochenen Beitrag einverstanden. «Damit anerkennt die Regierung die Wichtigkeit der Fusion für den Kanton», halten die Gemeindepräsidenten Urs Kaufmann (Altishofen) und Thomas Roos (Ebersecken) fest.
 
Regierungsrat erachtet Fusion als sinnvoll und förderungswürdig
Die Regierung begründet die Höhe des gesprochenen Betrags damit, dass die Fusion aus kantonaler Sicht sinnvoll und förderungswürdig ist. Insbesondere auch wegen der angespannten finanziellen Situation von Ebersecken. In ihrer Strategie zur Gemeindereform hat die Regierung im März 2017 den risikobasierten Ansatz als eine von zwei Säulen zur Unterstützung von Fusionen genannt: Er kommt dann zur Anwendung, wenn eine Gemeinde Gefahr läuft, ihre Handlungsfähigkeit einzubüssen. Dieses Risiko ist in Ebersecken vorhanden. Ohne Fusion ist die Zukunft der Gemeinde ungewiss. Überdies berücksichtigt der gesprochene Betrag den Umstand, dass in diesem Fusionsprozess zwei sehr unterschiedlich aufgestellte Gemeinden einen Zusammenschluss anstreben.
 
Vernehmlassung bei Stimmberechtigten
In einem nächsten Schritt entstehen nun ein Entwurf von Fusionsvertrag und Botschaft. Am 24. Mai findet eine Informationsveranstaltung in Altishofen für den Austausch mit der Bevölkerung statt, dabei wird das Vernehmlassungsverfahren offiziell lanciert. Im August werden die vereinten Gemeinderäte nach der Auswertung aller Rückmeldungen den definitiven Entscheid fällen, ob das Fusionsprojekt weitergeführt wird. Falls dem so ist, findet im Herbst 2018 eine Urnenabstimmung statt. Bei einem Ja der Bevölkerung würde der Zusammenschluss von Altishofen und Ebersecken auf den 1. Januar 2020 erfolgen.

Kontakt

Urs Kaufmann
Gemeindepräsident Altishofen
Telefon 079 647 03 25
(erreichbar am Donnerstag, 3.5.2018, zwischen 10 – 11 Uhr)
 
Thomas Roos
Gemeindepräsident Ebersecken
Telefon 079 706 83 39
(erreichbar am Donnerstag, 3.5.2018, zwischen 10 – 11 Uhr)
 
Regierungsrat Paul Winiker
Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement
Telefon 041 228 59 11
(erreichbar Donnerstag, 3.5.2018, zwischen 11 – 12 Uhr)