Mitteilung

14. Mai 2018

Kantonsrat und Regierung für zeitgemässes Energiegesetz

Am 10. Juni stimmt der Kanton Luzern über das totalrevidierte Energiegesetz ab, gegen welches die SVP im Februar 2018 das Referendum ergriffen hat. Die Fraktionen des Kantonsrates mit Ausnahme der SVP haben die Vorlage mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Das totalrevidierte Energiegesetz knüpft an die nationalen und interkantonalen Entwicklungen an und stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien. Der Regierungsrat empfiehlt die Annahme des Energiegesetzes. Die Abstimmungsbotschaft wird in diesen Tagen versandt.
 
Das Energiegesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1989. Mit dem technischen Fortschritt und den gesetzlichen Entwicklungen auf nationaler und interkantonaler Ebene kann es nicht mehr mithalten. Eine Totalrevision des Gesetzes drängte sich daher auf. Am 4. Dezember 2017 sprachen sich im Kantonsrat die Fraktionen der CVP, der FDP, der SP, der Grünen und der GLP geschlossen für das totalrevidierte Energiegesetz aus. Die SVP-Fraktion lehnte das Gesetz ab und ergriff das Referendum, weshalb am 10. Juni 2018 darüber abgestimmt wird. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten in Übereinstimmung mit der grossen Mehrheit des Kantonsrates (86 gegen 26 Stimmen), das totalrevidierte Energiegesetz anzunehmen.
 
Die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes verfolgt hauptsächlich nachstehende Ziele:
 
• Anschluss an die aktuellen Entwicklungen
Das neue Energiegesetz knüpft an die Entwicklungen im Energiebereich an. Es setzt zentrale Vorschriften des 2017 revidierten eidgenössischen Energiegesetzes um. Dieses fordert die Kantone auf, für eine effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich zu sorgen. Zudem ist die Vorlage mit der Energiestrategie 2050 des Bundes vereinbar. Der eidgenössische Souverän hat sowohl die Revision des eidgenössischen Energiegesetzes als auch die ES 2050 am 21. Mai 2017 deutlich angenommen. Die Zustimmung im Kanton Luzern lag über dem nationalen Durchschnitt. Das totalrevidierte Gesetz berücksichtigt zudem die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), welche die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren im Januar 2015 verabschiedet hat. Die Mustervorschriften erfüllen nicht nur die Vorgaben des eidgenössischen Energiegesetzes, sondern ermöglichen auch eine interkantonale Harmonisierung der energierechtlichen Gebäudevorschriften.
 
• Erneuerbare und effiziente Energien – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll
Der Kanton Luzern will sich unabhängig von den Vorgaben des Bundes und der interkantonalen Mustervorschriften den ökologischen und energiepolitischen Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, erneuerbare Energien und Abwärme verstärkt zu nutzen, Gebäude und haustechnische Anlagen energieeffizient zu erstellen und zu betreiben sowie Technologien einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese ökologischen Massnahmen sind auch wirtschaftlich sinnvoll: Eine sparsamere und effizientere Energienutzung senkt die Energiekosten, die harmonisierten Vorschriften sind wirtschaftsfreundlich und erleichtern den Vollzug, und der Fokus auf erneuerbare und effiziente Energien fördert die Innovation, erhöht die Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze.
 
• Bündelung der Vorschriften
Bis anhin verteilten sich die kantonalen Energievorschriften auf das Planungs- und Baugesetz und das Energiegesetz. Das totalrevidierte Energiegesetz bündelt die Vorschriften und schafft damit eine kohärente und übersichtliche Gesetzesgrundlage im Energiebereich.
 
• Beratung und einfacher Vollzug
Um die Energieziele zu erreichen, bietet der Kanton Luzern unter anderem Informationshilfen und Beratungsleistungen an. Das revidierte Energiegesetz stärkt diese Instrumente und stimmt sie aufeinander ab. Umgesetzt werden die energierechtlichen Vorgaben in bestehenden Verfahren (u.a. im Baubewilligungsverfahren). Das sorgt für einen einfachen und schnellen Vollzug.
 
• Stärkung der Unabhängigkeit vom Ausland
Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien werden der Bedarf und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sinken. Das neue Energiegesetz stärkt somit die Unabhängigkeit der Schweiz vom Ausland und erhöht die lokale Wertschöpfung, wodurch der Arbeits- und Forschungsplatz Schweiz und der Wirtschaftsstandort Luzern profitieren.
 
Das Referendumskomitee macht für die Ablehnung des neuen Energiegesetzes vor allem folgende Gründe geltend: Die zugrundeliegenden Leitlinien der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren gingen zu weit; es würden zu hohe Standards gesetzt und zusätzliche Kosten ausgelöst; es sei auf die Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer zu setzen und darauf, dass sich technische Neuerungen auch ohne Zwang durchsetzen würden, sofern sie wirtschaftlich sind.
 
Anhang
Volksbotschaft zum Kantonalen Energiegesetz
Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 14.  Mai 2018
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Wirtschaftsfreundliches Umfeld
    Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Regierungsrat Robert Küng
    Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    Telefon 041 228 50 41
    robert.kueng@lu.ch
    (erreichbar am 14. Mai 2018, 15.30 – 16.30 Uhr)
     
    Beat Marty
    Fachspezialist Energie
    Dienststelle Umwelt und Energie
    Telefon 041 228 60 71
    beat.marty@lu.ch
    (erreichbar am 14. Mai 2018, 15.30 – 16.30 Uhr)