Newsletter Steuern Luzern
15 / 2018

11.6.2018

eFiling: Neu auch für Juristische Personen

Die Dienststelle Steuern bleibt innovativ. Luzern bietet, als erster Deutschschweizer Kanton, die medienbruchfreie Einreichung der Steuererklärung für Juristische Personen an. Dafür steht ab heute bzw. ab Steuerperiode 2018 das eFiling JP zur Verfügung. Das Verfahren entspricht weitgehend jenem des eFilings für Natürliche Personen, welches bereits seit 2017 bzw. ab Steuerperiode 2016 im Einsatz steht.
 
Letztes Jahr wurde eFiling für Natürliche Personen erfolgreich eingeführt. Seit heute bzw. ab Steuerperiode 2018 stellt Luzern, als erster Deutschschweizer Kanton, die medienbruchfreie Einreichung der Steuererklärung per eFiling auch für Juristische Personen zur Verfügung. Damit setzt die Dienststelle Steuern einen weiteren, innovativen Meilenstein.

Die Steuererklärung wird dabei wie bisher mit der bewährten Steuersoftware ausgefüllt. Danach identifiziert man sich mit dem auf der Steuererklärung angedruckten Zugangscode. Statt auszudrucken, kann die Steuererklärung inklusive der notwendigen Beilagen (Belege wie Jahresrechnung, Kontoblätter, Lohnausweise etc.) direkt über das Internet sicher und verschlüsselt übermittelt werden. Vorteile für die Kundschaft: Kein Drucken, keine Unterschriften, kein Gang zum Briefkasten. Auch die Steuerbehörde profitiert: keine Medienbrüche, keine Porto- und Scanningkosten. eFiling ist einfach, schnell, sicher, und Sie leisten damit einen Beitrag für eine schlanke Steuerbehörde.
 
In 83 Sekunden können Sie alles über eFiling erfahren. Der Film zeigt am Beispiel der Steuererklärungen der Natürlichen Personen die Funktionsweise des eFilings. Bei den Juristischen Personen funktioniert es sinngemäss: Film eFiling
 

Flyer: eFiling Juristische Personen

Kontakt

Paul Furrer, Management Services
Telefon 041 228 67 79
paul.furrer@lu.ch