Mitteilung

5. Juni 2018

Mehrwertausgleich: Praxisorientierte Wegleitung erarbeitet

Der Verband Luzerner Gemeinden und das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement veröffentlichen eine Wegleitung zum Mehrwertausgleich. Sie richtet sich an die Luzerner Gemeinden und ist ein praktisches Hilfsmittel für Architektur- und Planungsbüros sowie Investoren.
 
Seit Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes am 1. Januar 2018 gelten die neuen Bestimmungen zum Mehrwertausgleich. Der Umgang damit ist für die Gemeinden und den Kanton eine anspruchsvolle Aufgabe. Es geht um erhebliche finanzielle Beträge, weshalb einem zweckmässigen und den rechtlichen Anforderungen genügenden Verfahren grosse Bedeutung zukommt.
 
In enger Zusammenarbeit haben der Verband Luzerner Gemeinden und das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eine praxisorientierte Wegleitung zum Mehrwertausgleich erstellt. Sie umschreibt die erforderlichen Schritte vom Vorprüfungsverfahren über das Ortsplanungsverfahren bis hin zur Veranlagung und Bezahlung der Abgabe. Weiter legt sie die Grundsätze für die Ermittlung des Mehrwerts dar und erläutert den Finanzfluss und die Mittelverwendung. Die Wegleitung richtet sich an die Luzerner Gemeinden und ist ein praktisches Hilfsmittel für Architektur- und Planungsbüros sowie Investoren wie Banken und Versicherungen.
 
Der vom Kanton Luzern eingeführte Mehrwertausgleich findet Anwendung bei den
bundesrechtlich zwingend zu erfassenden Neueinzonungen, darüber hinaus auch bei den Um- und Aufzonungen in Gebieten mit einer im Zonenplan festgelegten Bebauungsplan- oder Gestaltungsplanpflicht sowie beim Erlass und bei der Änderung von Bebauungsplänen. Die Luzerner Gemeinden erhalten damit die nötigen finanziellen Mittel, um sich weiterzuentwickeln.
 

Mehrwertausgleich

Gewinnt ein Grundstück beispielsweise durch eine Einzonung an Wert, wird dies durch eine Mehrwertabgabe ausgeglichen. Die Erträge aus der Mehrwertabgabe werden für Entschädigungen infolge von Rückzonungen und raumplanerische Aufgaben (insbesondere innere Verdichtung, Aufwertung des öffentlichen Raums, Erhöhung der Siedlungsqualität, Aufwertung von Natur und Landschaft sowie preisgünstiger Wohnungsbau) verwendet. Dadurch werden die Gemeinden finanziell entlastet. Die entsprechende Revision des Planungs- und Baugesetzes, welche die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes umsetzt, ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Anhang
Wegleitung zum Mehrwertausgleich
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Kontakt

Thomas Buchmann
Departementssekretär
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 65 26
thomas.buchmann@lu.ch
 
Fabian Peter
Vorstandsmitglied VLG & Bereichsleiter BUWD
Telefon 079 619 35 07
info@vlg.ch