Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 20. Juni 2018

Mann 13 Jahre nach Tat festgenommen und beim Gericht angeklagt

Kriens
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 42-jährigen Georgier abgeschlossen. Der Mann hatte im Jahr 2004 in der Stadt Luzern in einer Boutique Bargeld entwendet und eine Angestellte bedroht. 13 Jahre später konnte er Dank einem Haftbefehl festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Freiheitsstrafe.
 
Im Juni 2004 hat der heute 42-jährige Georgier in der Stadt Luzern einen Raub begangen. In einer Sportboutique wollte er Geld aus der Kasse entwenden. Der Verkäufer bemerkte dies und stellte ihn zur Rede. Danach bedrohte der Georgier die Angstellten und floh mit der Beute. Die Luzerner Polizei konnte die Identität des Täters ermitteln. Er wurde von den Strafuntersuchungsbehörden im Juli 2004 zur Verhaftung ausgeschrieben. 13 Jahre später - am 20.12.2017 - wurde der Beschuldigte als Beifahrer in einem Auto in Baden (AG) kontrolliert und aufgrund der Ausschreibung festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Dank einer DNA-Spur, die der Beschuldigte im März 2017 bei einem Trickdiebstahl in einem Optikergeschäft in Sion hinterlassen hatte, konnte ihm diese Tat nachträglich auch noch nachgewiesen werden.
 
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung abgeschlossen. Sie hat den Fall zur Beurteilung an das Kriminalgericht vom Kanton Luzern überwiesen. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass der Täter u.a. wegen räuberischem Diebstahl und rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (davon 6 Monate unbedingt) zu verurteilen sein. Der Beschuldigte wurde ausgeschafft und hat ein mehrjähriges Einreiseverbot in die Schweiz. Wann die Gerichtsverhandlung stattfinden wird, ist noch offen.
 

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KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
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