Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

2. Juli 2018

Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Adligenswil genehmigt

Der Regierungsrat genehmigt die revidierte Ortsplanung der Gemeinde Adligenswil, wie sie von der Gemeindesversammlung am 26. November 2017 beschlossen wurde. Die Revision beinhaltet nun massvolle, mit den Vorgaben des kantonalen Richtplans vereinbare Einzonungen. Die noch Anfang 2014 beschlossene Gesamtrevision hatte das Bundesgericht auf Beschwerde hin zur Neubeurteilung zurückgewiesen, nachdem es den Bedarf für die damals vorgesehenen, weitergehenden Einzonungen nicht als gegeben erachtet hatte.

Obligatorische Schulveranstaltungen: Dienststelle Volksschulbildung kann Vorgaben zur Höhe der Gemeindebeiträge erlassen

Die Eltern müssen für Schulreisen und Exkursionen ihrer Kinder an den Volksschulen keine zusätzlichen Kosten übernehmen. Ausgenommen sind Verpflegungskosten, die sie wegen der Abwesenheit des Kindes einsparen würden. Dies hat das Bundesgericht am 7. Dezember 2017 entschieden. Es begründete seinen Entscheid mit der Unentgeltlichkeit der Volksschule und hält fest, dass dies auch für die obligatorischen Schulveranstaltungen gilt. Die Kosten dafür müssen künftig die Gemeinden übernehmen. Der Kanton übernimmt im Rahmen der Pro-Kopf-Beiträge an die Volksschulen 25 Prozent der Kosten. Damit die Unterschiede unter den Gemeinden nicht zu gross ausfallen, hat der Regierungsrat die Dienststelle Volksschulbildung ermächtigt, Vorgaben zur Höhe der Gemeindebeiträge zu erlassen.

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