Kurzmitteilung

20. Juni 2018

Kantonale Anpassungen an Geldspielgesetz gehen in Vernehmlassung

Am 10. Juni 2018 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Geldspielgesetz angenommen. Als Reaktion darauf eröffnet der Luzerner Regierungsrat das Vernehmlassungsverfahren zum kantonalen Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz. Dieses soll den Vollzug des Bundesrechts sicherstellen und ersetzt das Gesetz über die Lotterien, die gewerbsmässi-gen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen vom 12. Mai 1986 (SRL Nr.  991). Zudem ist eine Teilrevision des Gewerbepolizeigesetzes vom 23. Januar 1995 (SRL Nr.  955) und das Steuergesetzes vom 22. November 1999 (SRL Nr. 620) notwendig. Ferner müssen im Rahmen der Umsetzung des Geldspielgesetzes folgende Konkordate revidiert werden: Die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lot-terien und Wetten vom 7. Januar 2005 (SRL Nr.  992a, IVLW, neu: gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat) sowie die Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 25. Juni 1937 (SRL Nr. 992, IKV, regionales Konkordat). Die beiden Konkordate und das Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz sollen per 1. Juli 2020 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. September 2018.
 
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Kontakt

Erwin Rast-Schulz
Information + Kommunikation
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Telefon 041 228 57 83
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